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[Widersprichsfrist] Löschung von Oceania und Tauroggen - Druckversion

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[Widersprichsfrist] Löschung von Oceania und Tauroggen - Gerd Falkenstein - 17.09.2008

Der Beirat hat Oceania und Taurrogen für inaktiv erklärt.
Bis zur Löschung am 17.10.2008 kann seitens eines Bürgers der Staaten Widerspruch gegen die Löschung eingelegt werden.


RE: [Widersprichsfrist] Löschung von Oceania und Tauroggen - Ernesto Ché Guevara - 19.09.2008

Hiermit lege ich als Delegierter Oceanías Widerspruch zur Löschung eben jener MN ein.


- Janislav Pietarow - 19.09.2008

Irgendwie ist diese Wiederspruchsfrist der reinste Unsinn...


RE: [Widersprichsfrist] Löschung von Oceania und Tauroggen - Gerd Falkenstein - 19.09.2008

Zitat:Original von Ernesto Ché Guevara
Hiermit lege ich als Delegierter Oceanías Widerspruch zur Löschung eben jener MN ein.

Ausgerechnet die wirklich inaktive MN meldet sich. Naja gut, zur Kenntnis genommen und bestätigt. Das Löschverfahren gegen Oceania wird eingestellt.


- James T. Kirk - 19.09.2008

Zitat:Original von Janislav Pietarow
Irgendwie ist diese Wiederspruchsfrist der reinste Unsinn...
Solange noch jemand Interesse an der Eintragung hat, wird der Staat nicht gelöscht. So einfach ist das und ich sehe nicht, warum das keinen Sinn machen sollte.


- King Duncan I. MacNeill - 19.09.2008

Zitat:Original von James T. Kirk
Zitat:Original von Janislav Pietarow
Irgendwie ist diese Wiederspruchsfrist der reinste Unsinn...
Solange noch jemand Interesse an der Eintragung hat, wird der Staat nicht gelöscht. So einfach ist das und ich sehe nicht, warum das keinen Sinn machen sollte.
Wenn ein Staat jedoch offensichtlich inaktiv ist und gegen die Wiedersprichsfrist vorgegangen wird, sollte der Staat auch wieder aktiv werden und nicht inaktiv bleiben.
Es sollte eine ähnliche Lösung wie bei der cartA geben: passiert nach der Wiederspruchsfrist-Vetoeinlegung x Tage nichts, so ist dieses Veto ungültig und der Staat wird gelöscht.


- Hieronymus Aleander - 20.09.2008

*schmunzel*


- Carmen I. - 20.09.2008

Zitat:Original von King Duncan I. MacNeill

Wenn ein Staat jedoch offensichtlich inaktiv ist und gegen die Wiedersprichsfrist vorgegangen wird, sollte der Staat auch wieder aktiv werden und nicht inaktiv bleiben.


Das sehe ich allerdings genau so. Und da man mehr als offensichtlich uns hier an der Nase herum führen will, werde ich dem entsprechend eine Änderung es § 8 Kartenregelwerkes beantragen. Vorübergehende Inaktivität ist etwas anderes und muss anderes behandelt werden, als das offensichtliche Aus des Projekts.


- James T. Kirk - 20.09.2008

Grundsätzlich ist ein Widerspruch doch immer nur als Aufschub zu betrachten. Denn wenn sich der Grund für die Inaktivitätsfeststellung nicht ändert, kann diese sofort wieder beantragt werden.


- Carmen I. - 20.09.2008

... und widersprochen werden und neu beantragt werden und widersprochen werden...


Sind wir denn hier im Kasperletheater? :O