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Todesstrafe - Friederike Fresse - 18.10.2009 Ich bin faul und mag nicht jede MN danach absuchen ... In welchen OIK-MN's wurde es bereits abschließend geregelt, ob es die Todesstrafe als Strafmaß noch gibt oder abgeschafft wurde? Sammlung zum Thema "Todesstrafe in den MN's": (mögliche Optionen: vorhanden/abgeschafft/noch nicht festgelegt Tauroggen-Polanien: vorhanden Targa: vorhanden Korland: abgeschafft Tomanien: vorhanden Fuchsen: abgeschafft Arcor: abgeschafft Danthalitien: vorhanden Dreibürgen: vorhanden Darusien: abgeschafft Turanien: abgeschafft Andro: abgeschafft Hl. Remisches Reich: abgeschafft Atraverdo: abgeschafft Bergen: abgeschafft Futuna: abgeschafft Bazen: abgeschafft Eretz: noch nicht festgelegt Pixonien: noch nicht festgelegt Badoslowanien: abgeschafft Malinec: vorhanden Neudüsterstein: vorhanden Aquatropolis: vorhanden Steinhammer: abgeschafft Dezirujo: abgeschafft Wolfenstein: abgeschafft - David bar Negev - 18.10.2009 Guter Punkt ,bei uns gibt es kein Regel d.b Ich werde aber die Diskusion bei der Neu Regierung mal anstoßen. - Friederike Fresse - 18.10.2009 Dieses Thema wird im MN-Bereich wohl oft tabuisiert. Ich vermute jedoch, daß die Todesstrafe über die meisten Verfassungen abgeschafft wurde. Eine diesbezügliche Sammlung des Sachstandes in den einzelnen MN's fände ich ganz interessant. - Johann Georg II. - 18.10.2009 In Polanien gibt es die Todesstrafe noch. RE: Todesstrafe - Mehregaan - 18.10.2009 Zitat:Original von Friederike Fresse In Targa gibts pro forma ein sehr reiches Spektrum an Todesstrafen. - David bar Negev - 18.10.2009 Zitat:Original von Johann Georg II. Nur de Iure oder wirt sie auch tatsächlich verhängt wenn ausgesprochen?. - Johann Georg II. - 18.10.2009 Auch tatsächlich, wenn auch das letzte mal schon länger her ist. Die Polanen sind sehr ... gesetzestreu.
- Wernher Graf von Perleburg - 18.10.2009 Bei uns heißt es in Artikel 3 (2) der Verfassung Zitat:Die Todesstrafe, sowie die Strafe des Prangers, der Brandmarkung und der körperlichen Züchtigung sind grundsätzlich verboten. In den besonderen Fällen des Hochverrates und besonders schwerer Verbrechen, können davon abweichende Gesetze erlassen werden. In der Praxis wurde ein solches Gesetz für die erlaubten Fälle allerdings nicht erlassen - Hendrik Wegland - 18.10.2009 In Fuchsen gibt es so was natürlich nicht. - Napaloni - 18.10.2009 Für Tomanien, müsste man vielleicht sagen, denn laut unserem Strafgesetzbuch richtet sich die Bestrafung nach dem gesunden Volksempfinden: Zitat:Strafgesetzbuch Es kommt also immer darauf an, was momentan das gesunde Volksempfinden ist. |