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[Diskussion] Änderung der GO - Chun Dao - 30.11.2009 Hiermit wird die Diskussion eröffnet. Zitat:Original von Janislav Pietarow RE: [Diskussion] Änderung der GO - Carmen I. - 30.11.2009 Zitat:8. Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die absolute Stimmmehrheit auf sich vereinen kann. Stimmenmehrheit von was? Der abgegebenen Stimmen oder der möglichen Stimmen? Zitat:10. Kann nach dem 2. Wahlgang immer noch keine Person die Mehrheit erreichen, so entscheidet das Los. Gegen ein Losverfahren. Dann lieber die Wahl komplett neu ausschreiben, evt. unter Kürzung der Fristen. - Ricardo Marquez Carreno - 30.11.2009 Jederzeitige Wähl- und Abwählbarkeit
- Carmen I. - 30.11.2009 Im übrigen bitte ich darum, dass dieser thread dahin verschoben wird, wo er hingehört..... ins Beiratforum. Hier werden nur Abstimmungen online gestellt. - Janislav Pietarow - 30.11.2009 Pkt. 10 kann gestrichen werden, da die meisten dagegen sind. 8. kann dahingehend geändert werden, dass wir sagen "8. Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen kann." "9. Wenn im ersten Wahlgang keine Person die absolute Stimmmehrheit erreicht, so treten im zweiten Wahlgang die zwei Personen mit den meisten Stimmen gegeneinander an. Hierbei kann einer der Bestplatzierten auch zurück treten, dann folgt ihm der Dritte. Es gilt die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wer die meisten Stimmen nach ablauf der Frist erhält, gilt als gewählt." - Phillip Loewe - 30.11.2009 Ich denke die Einfache Mehrheit sollte wie bisher auch im ersten Wahlgang ausreichen - Ethan Freebush - 30.11.2009 Da wird wieder mit Fachausdrücken umsichgeworfen. Um es einmal allen klar zu machen, wovon die Rede ist. Absolute Mehrheit: mind. mehr als 50% der abgegebenen Stimmen Einfache Mehrheit: Der mit den meisten Stimmen gewinnt. In Anbetracht dessen tendiere ich zur einfachen Mehrheit, da es vor allem bei mehreren Kandidaten schwierig werden könnte über 50% zu bekommen. - Phillip Loewe - 01.12.2009 Zitat:Original von Ethan Freebush Mitnichten, ich meinte genau das was ich schrieb (und was Du im Nachgang ausgeführt hast) - Janislav Pietarow - 01.12.2009 Nun, ein Kandidat der im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht, stützt sich aber auch auf eine breitere Mehrheit und genießt auch das Vertrauen. Sollte im 1. Wahlgang niemand diese Mehrheit erreichen, so treten im 2. Wahlgang die beiden bestplatzierten gegeneinander an. Wir haben doch beim letzen mal gesehen was passiert, wenn Direktoren nicht die Mehrheit der Delegierten hinter sich hat. Mit 35% der Stimmen lässt es sich nicht so gut arbeiten, wie mit 55%. Das ist meine Ansicht. Wenn es aber gewünscht ist, dass der erste Wahlgang und die einfache Mehrheit reicht, dann kann man es eben so lassen. Das kann aber zu einer Mehrfachwahl führen und eben jene Gründe siehe oben. - Phillip Loewe - 01.12.2009 Nun diese Regeländerung wäre das Gegenteil von dem was mit dieser bezweckt werden soll |