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[Diskussion] Änderung des Artikels 2 (4) der Geschäftsordnung - Friederike Fresse - 12.09.2010 Die arcorianische Delegierte beantragt, den Artikel 2 (4) der Geschäftsordnung zu ändern. Bisher gültige Fassung Zitat:Artikel 2: Der OIK-Beirat Neu beantragte Fassung Zitat:Artikel 2: Der OIK-Beirat Die Diskussion ist eröffnet. gez. Fresse - Carmen I. - 12.09.2010 Zur Begründung meines Antrages: In der Vergangenheit hat es immer wieder Situationen gegeben, die eine Entscheidung über eine Problematik innerhalb der Geschäftsabläufe erforderlich machten, aber durch das Regelwerk oder die GO nicht abgedeckt waren. Beispielhaft sei dafür aufgeführt die Entscheidung über einen einheitlichen Maßstab, der Form der OIK-Welt, der Vergabe von Kartenplätzen, aber auch die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen des Direktoriums oder Abstimmungen und Wahlen. Hier muss eine Regelung getroffen werden, die Entscheidungen möglich machen, um so Dinge klären zu können, ohne dafür das Regelwerk weiter aufzupumpen. Dabei soll die Entscheidungshoheit so weit wie nur möglich beim Beirat liegen, da die Angelegenheit innerhalb der OIK uns alle angehen und wir auch alle dafür die Verantwortung übernehmen sollten und nicht das Direktorium, da dieses innerhalb der OIK noch nie als Entscheidungsträger fungiert hat, von der Vergabe der Kartenplätze abgesehen, sondern lediglich die Verwaltung der Geschäfte inne hatte und zwar nach Maßgabe der GO. Die Formulierung "im Zusammenhang mit den Geschäften der OIK" ist deshalb gewählt worden und präzisiert worden, da zum einen die GO und das Regelwerk hergeben, um welche Geschäfte es sich handelt und zum anderen, um jegliche Anträge zulassen zu können, die Sinn machen oder wo es tatsächlich Klärungsbedarf dahingehend gibt, ob etwas zulässig sein soll oder nicht. - Friederike Fresse - 19.09.2010 Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein Diese Entscheidung ist durch das Kartenregelwerk aber eindeutig geregelt und somit in meine Augen keine günstige Begründung ihres Antrages. Zitat: ... Entscheidung über einen einheitlichen Maßstab, der Form der OIK-Welt ... Dies wäre über den von mir vorgeschlagenen "Entschließungsantrag in kartographischen Fragen" abgedeckt, bei dem im Text übrigens klar wird, daß es sich um einen bindenden Vorgang handelt. - Carmen I. - 19.09.2010 Ja, wenn die Vergabe eindeutig geregelt ist und nicht, wie im Falle Victoriens, zu Problemen führt, weil nach GO eine Eintragung dort nicht möglich gewesen wäre. Darum ja die Formulierung "nicht direkt dem Direktorium zugeordnet". Mit meinem Änderungsvorschlag bleibt die GO schlank und alle außerordentlichen Fälle sind abgedeckt, ohne dass man noch -zig Paragraphen lesen/durchstöbern muss. - Friederike Fresse - 19.09.2010 Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein Gut, die GO beschreibt dort jedoch die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung durch das Direktorium, welche erteilt wurde. Zitat:Mit meinem Änderungsvorschlag bleibt die GO schlank und alle außerordentlichen Fälle sind abgedeckt, ohne dass man noch -zig Paragraphen lesen/durchstöbern muss. Gegen Schlankheit ist ja nichts einzuwenden, wenn es nicht zur Magersüchtigkeit führt. Wesentliche Dinge sollten meines Erachtens durchaus allgemeingültig geregelt sein, sonst kommt der Beirat aus den Abstimmungen gar nicht mehr hinaus. Wie würden Sie nach Annahme ihrer Regelwerksänderung denn die Behandlung eines Antrages mit dem wesentliche Inhalt "Löschung der MN X wegen angeblicher Bösheit " einstufen? - Carmen I. - 19.09.2010 Diese Änderung des Kartenregelwerkes wurde erst nach Einreichung meines Antrages beschlossen. Insofern bezog ich mich noch auf die alte GO bzw. das alte Regelwerk. Sollte es jetzt dennoch Unklarheiten geben, so wären diese durch diese oben aufgeführte Änderung abgedeckt. Es bleibt den Delegierten jedoch unbenommen, nach Vorliegen eines weiteren Sonderfalles, diesen als Grundlage für eine erneute Änderung des Kartenregelwerkes oder der GO zu nutzen, unabhängig von der von mir hier vorgeschlagenen Änderung. Ich denke aber nicht, dass der Beirat sich an den hier sich häufenden Diskussionen sonderlich stört, so lange sie sachlich bleiben und begründet sind. Zu Ihrer Frage: Ich würde den Antrag mit Hinweis auf § 8 Kartenregelwerk ablehnen. - Friederike Fresse - 29.09.2010 Ich halte den von Ihnen so sorglos und vermutlich nicht ausreichend durchdachten Antrag für nicht ungefährlich. In seiner Mangelhaftig- und Ungenauigkeit könnte er implizieren, daß der Beirat wirklich über jeden Pfurz abstimmen kann oder muß und steht daher auch im Sinne nach gegen die Präambel unserer Geschäftsordnung. Ich möchte nur bedingt miterleben, wie diese Änderung dann als globale Gummi-Grundlage für künftige GO-Änderungen hergenommen wird und wir bald über tägliche Ausschlußanträge von Mitspielern oder über kleinliche Einlassungen von aufgebrachten Beschwerdeführern abstimmen müssen. Und dann kommen ja auch wohl schon bald die Anträge gegen die bereits getroffenen Entscheidungen des Beirates. In erster Linie wohl immer von der unterlegenen Partei. Das könnte durchaus ins Chaos führen und ist aus meiner Sicht daher sicherheitshalber bereits im Anfangsstadium abzulehnen. - Carmen I. - 30.09.2010 Ich halte die sich hier regelmäßig beteiligenden Delegierten für vernünftig genug, dass sie Anträge hinreichend begründen können. Das heißt, dass es seine Richtig- und Wichtigkeit hat, wenn ein Antrag auf eine Regelung gestellt wird, die die GO oder das Kartenregelwerk nicht abdecken. Gleiches wollten Sie mit der Einführung der "Entschließungsanträge" erreichen. Des weiteren sollten Sie beachten, dass die GO inzwischen so weit geändert wurde, dass das Direktorium einen erweiterten Aktionsraum hat. Das dürfte m. E. eine Massenflut an Anträgen ausschließen. Es ist aber immer wieder so, dass Problematiken auftreten, die durch die Regelwerke nicht gedeckt sind. Die sollen durch den Beirat geklärt werden. Ggf. kann man anschließend, wenn absehbar ist, dass dieses Problem doch häufiger auftritt oder auftreten kann, eine direkte Regelwerksänderung nachschieben. Aber erst einmal wäre das Problem geklärt und zwar durch die Gemeinschaft und nicht durch das Direktorium, welches manchmal nicht in der Lage ist, wie man gesehen hat, den Willen der Delegierten zu erkennen und danach zu entscheiden. Insofern bitte ich um Einleitung der Abstimmung über meinen Antrag, wie gestellt. - Friederike Fresse - 30.09.2010 Nee nee, der Entschließungsantrag war nur der Versuch wichtige kartographische Fragen durch die Möglichkeit einer Delegiertenabstimmung regelwerkskonform zu entscheiden. Er war niemals als generelle Möglichkeit vorgesehen, damit über jeden Motten-Fiffi abgestimmt werden kann. Ich ziehe zur Verdeutlichung einen überspitzten Vergleich mit dem Bundestag: Der kann natürlich über ein Gesetz das Hausrecht regeln, aber er wird nicht darüber abstimmen, ob Petra ein Hausverbot in der örtlichen Trinkhalle bekommt. - Carmen I. - 04.10.2010 Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein |