Änderung des Artikels 2 (4) der Geschäftsordnung - Gerd Falkenstein - 04.10.2010
Die arcorianische Delegierte beantragt, den Artikel 2 (4) der Geschäftsordnung zu ändern.
Bisher gültige Fassung
Zitat:Artikel 2: Der OIK-Beirat
1. Alle auf der Karte eingetragenen Staaten sind Mitglieder des Beirats der OIK.
2. Jeder Mitgliedsstaat hat das Recht einen Delegierten in den Beirat zu entsenden, unabhängig davon, wie viele Landesteile auf der Karte der OIK eingetragen sind.
3. Die nach Absatz 2 entsandten Delegierten vertreten ihren Mitgliedsstaat im Beirat, nehmen das Rede- und Antragsrecht in Anspruch und üben das Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmung für den Mitgliedsstaat aus.
4. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über Fragen dieser Geschäftsordnung, der Kartenregeln und des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel zu entscheiden.
5. Jeder Delegierte hat bei Wahlen und Abstimmungen eine Stimme.
6. Einer RL-Person ist es nur erlaubt für einen Mitgliedsstaat das Amt eines Delegierten wahrzunehmen.
Neu beantragte Fassung
Zitat:Artikel 2: Der OIK-Beirat
1. Alle auf der Karte eingetragenen Staaten sind Mitglieder des Beirats der OIK.
2. Jeder Mitgliedsstaat hat das Recht einen Delegierten in den Beirat zu entsenden, unabhängig davon, wieviel Landesteile auf der Karte der OIK eingetragen sind.
3. Die nach Absatz 2 entsandten Delegierten vertreten ihren Mitgliedstaat im Beirat, nehmen das Rede- und Antragsrecht in Anspruch und üben das Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmung für den Mitgliedsstaat aus.
4. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über alle Fragen die im Zusammenhang mit den Geschäften der OIK stehen, zu entscheiden, wenn die Entscheidungsbefugnis nicht direkt durch die GO oder den Regelwerken dem Direktorium zugeordnet ist.
5. Delegierte hat bei Wahlen und Abstimmungen eine Stimme.
6. Einer RL-Person ist es nur erlaubt für einen Mitgliedsstaat das Amt eines Delegierten wahrzunehmen.
Die Abstimmung dauert 7 Tage.
Fragestellung: Stimmen Sie der Änderung des Artikels 2 (4) der Geschäftsordnung zu?
Zitat:Abstimmung des Beirates
Abstimmende MN: ...................................... (vom Delegierten zu ergänzen!)
Abstimmungsgegenstand: Änderung des Artikels 2 (4) der Geschäftsordnung
[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
Hinweis: Editierte Stimmabgaben werden als ungültig gewertet!
- Gerd Falkenstein - 04.10.2010
Zitat:Abstimmung des Beirates
Abstimmende MN: Bundesrepublik Bergen
Abstimmungsgegenstand: Änderung des Artikels 2 (4) der Geschäftsordnung
[X] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
- Friederike Fresse - 04.10.2010
Zitat:Abstimmung des Beirates
Abstimmende MN: Attekarisches Reich
Abstimmungsgegenstand: Änderung des Artikels 2 (4) der Geschäftsordnung
[ ] Ja
[X] Nein
[ ] Enthaltung
- Gerhard Terofal - 04.10.2010
Abstimmung des Beirates
Abstimmende MN: Priedgallen
Abstimmungsgegenstand: Änderung des Artikels 2 (4) der Geschäftsordnung
[ x] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
- Fridherikos Stasinopoulos - 04.10.2010
Abstimmung des Beirates
Abstimmende MN: Dionysos (vom Delegierten zu ergänzen!)
Abstimmungsgegenstand: Änderung des Artikels 2 (4) der Geschäftsordnung
[ ] Ja
[ ] Nein
[x] Enthaltung
- Carmen I. - 04.10.2010
Zitat:Abstimmung des Beirates
Abstimmende MN: Großherzogtum Arcor
Abstimmungsgegenstand: Änderung des Artikels 2 (4) der Geschäftsordnung
[x] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
- Niketas Choniatés - 04.10.2010
Zitat:Abstimmung des Beirates
Abstimmende MN: Reich von Ephèbe (IL)
Abstimmungsgegenstand: Änderung des Artikels 2 (4) der Geschäftsordnung
[ ] Ja
[X] Nein
[ ] Enthaltung
- Leoly - 05.10.2010
Zitat:Abstimmung des Beirates
Abstimmende MN: (Sinn)freie Bananenrepublik Bananaworld
Abstimmungsgegenstand: Änderung des Artikels 2 (4) der Geschäftsordnung
[ ] Ja
[X] Nein
[ ] Enthaltung
- Tom Anien - 05.10.2010
Zitat:Abstimmung des Beirates
Abstimmende MN: SWR Tomanien
Abstimmungsgegenstand: Änderung des Artikels 2 (4) der Geschäftsordnung
[X] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
- Mortimer Percy Adipose - 05.10.2010
Abstimmende MN: Victorien
Abstimmungsgegenstand: Änderung des Artikels 2 (4) der Geschäftsordnung
[ ] Ja
[x] Nein
[ ] Enthaltung
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