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- Inga van Mauritz - 02.09.2006 Zitat:Original von Herzog von Kurland Für was gibt es Mail und ICQ? Verstehen die heutigen Foren-Ferien-Staaten nichts mehr davon?
- Graf von Düsterstein - 02.09.2006 Zitat:§4 Abs.3. ICQ und Email sind weder eine nachweisliche, noch eine öffentliche Information. Also sind sie irrelevant. PS: Staaten, die Interesse an ihrer Kartenumgebung haben, werden auch ein aktives Forum haben. EDIT: Zumindest verstehen die heutigen Forum-Ferien-staaten die Gesetze zu lesen. Da können sie noch lernen, Gutste. - Inga van Mauritz - 02.09.2006 Sie können z.B. das Direktorium als CC-Empfänger der eMail eingeben um die Informationen nachzuweisen. Also erstmal nachdenken und dann andere belehren. - Graf von Düsterstein - 02.09.2006 Dann ist es aber immer noch nicht öffentlich. Jedoch, wenn Sie so viel Wert darauf legen, Frau Oberlehrerin, falls das Direktorium es wünscht, werde ich eine Email mit den Direktoren im CC zukommen lassen. Ich bitte dann, die Direktoren hiermit, mir ihre Emailadressen zukommen z lassen. Da das Regelwerk Öffentlichkeit verlangt, bitte ich nun jeden, der privates Interesse hat, sich hier einzutragen.: - - - - ... Entweder mit Email oder die email als PN. Ich denke, Frau Mauritz, Sie machen den Anfang. Nicht so schüchtern... - Stanislav Goldmann - 02.09.2006 Seit wann trägt die OIK auch Hoheitsgewässer ein? Ich verstehe nicht, wie man diesem Antrag ernsthaft stattgeben kann ... *kopfschüttel* - Graf von Düsterstein - 02.09.2006 Bisher wurden ja nie welche beantrag, oder? Gibt es einen Absatz irgendwo, der das ausschließt? Schon möglich dass ich mich irre. - Stanislav Goldmann - 02.09.2006 Nach Präambel muss die Frage andersherum heissen: wo ist die Regelung, nach der Hoheitsgewässer beantragt und eingetragen werden? - Graf von Düsterstein - 02.09.2006 Das sehe ich nicht so. Weil das Regelwerk sagt "Grundsätzlich kann jede virtuelle Nation sich dem Kartenprojekt anschließen und einen entsprechenden Antrag auf Eintragung stellen.", nehme ich das nun in Anspruch. Die Beweislast, das Unrecht des Anspruchs nachzuweisen, liegt auf offizieller Seite. - Stanislav Goldmann - 03.09.2006 Sie mögen ja gerne auf Ihrem Antrag beharren. Ich jedoch erwarte vom Direktorium, dass es seine Entscheidung der Antragsannahme überdenkt und nach Studium der Kartenregeln revidiert. Zumal ja völlig unklar ist, was der Status "Hoheitsgewässer" überhaupt konkret bedeuten soll. Ist das z.B. ein zukünftiger Vetogrund für Eintragungen, der hier schonmal vorgebaut werden soll? - Herzog von Kurland - 03.09.2006 Zitat:Verstehen die heutigen Foren-Ferien-Staaten nichts mehr davon? Madame, ich verbitte mir eine persönliche Beleidigung des Direktoriums |