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Xinhai - Wen Cheng Chang - 01.03.2007 Ich würde gerne wissen, weshalb das Direktorium zu dem Schluß kommt, man könne eine Gebietsteilung nicht vornehmen, im Kartenregelwerk ist nichts entgegenstehendes angeführt, es ist dazu lediglich keine Regelung getroffen worden. Es ist doch vollkommen klar, daß zwei Länder die vorher einen Kartenplatz geteilt haben und eine gemeinsame Simulationsgeschichte besitzen den bestehenden Kartenplatz teilen lassen und sich nicht eines der Länder an einer vollkommen anderen Stelle ansiedelt. Weizterhin denke ich, daß Anspruch auf eine Begründung besteht. - König Friedrich III. - 01.03.2007 Gebietsteilung wurde auch im Falle "Tauroggen/Polanien" verweigert. - Alva Amalia Ikea - 01.03.2007 Sie haben es erkannt - es gibt keine Regel dazu - deshalb ist die Maßnahme nicht möglich. - Wen Cheng Chang - 01.03.2007 Es ist völlig unproblematisch, es wird kein neuer Kartenplatz verschlissen, es gibt also keinen vernünftigen Grund das abzulehnen. RL gibt es auch nicht zu jedem Sachverhalt die passende Rechtsvorschrift. - T.E. Le Fon - 01.03.2007 Aus dem Kartenregelwerk: Zitat:Präambel Reicht das als Begründung? - Christoph Linth - 01.03.2007 Genau, es gilt hier nicht das "Was nicht verboten ist, ist erlaubt."... Am Falle von Tauroggen/Polanien zeigt sich deutlich, dass auch Xinhai sich nicht abtrennen kann. Dies ist auch richtig und wichtig so, denn sonst könnten Staaten sich mehrere Stimmen erschleichen... Ausserdem: Wenn es getrennt eingezeichnet sein soll, so löscht Dostarusien und tragt es von neuem ein, insofern keine Vetos befürchtet werden... - Wen Cheng Chang - 01.03.2007 Zitat:Reicht das als Begründung? Ja und zwar, daß das Regelwerk ein ziemlicher Murx ist. - Alva Amalia Ikea - 01.03.2007 Das ganze wurde mit Bedacht so gemacht. - Michail Kalinin - 01.03.2007 Es ist sehr viel Bürokratie Wäre doch gut wenn Dostarusien dem zustimmt und dann wärs möglich. - Wen Cheng Chang - 01.03.2007 Zitat:Original von Alva Amalia Ikea Mit Bedacht? Es kann doch nicht sein, daß das regelwerk nicht einmal den Sachverhalt einer Staatsteilung abdeckt? |