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[Diskussion] Änderung des Art. 2 Geschäftsordnung - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Upper floor one (1. Obergeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=24) +--- Forum: Sitzungssaal des Beirats (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=25) +--- Thema: [Diskussion] Änderung des Art. 2 Geschäftsordnung (/showthread.php?tid=2098) |
- Carmen I. - 14.06.2010 Naja, wenn es breiten Konsens findet, in der Abstimmung, kann man es ja im Regelwerk aufnehmen. Sollte jemand nachweislich dagegen verstoßen, wird er gesperrt. Wie sich das dann aber nachweisen lässt, ohne das jemand die "Datenschutzbeauftragte des Verfassungsschutzes" alamiert steht dann auf einem anderen Blatt.
- Leoly - 14.06.2010 Sperren halte ich persönlich als Konsequenz für problematisch. Wie soll er dann noch sein Land vertreten? Die vertrauen ihm doch Ich würde die ID dann zumindest von Wahlen und Abstimmungen ausschließen, sodass nur noch der Rest erledigt werden kann! - Indra Kalnina - 14.06.2010 Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein Wie wäre es denn mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung. Die meisten Abstimmungen sind doch eh nicht so kontrovers. - Carmen I. - 14.06.2010 Mir persönlich ist das alles Jacke wie Hose. Ich bleibe nur bei meiner Meinung, dass das Perlen vor die Säue geworfen ist und nicht den erwünschten Effekt bringt. - Janislav Pietarow - 14.06.2010 Ich wär für die Änderung - Leoly - 25.06.2010 Nun, wie sieht es hiermit aus? Gibt es noch Wortmeldungen? - Mehregaan - 25.06.2010 Zitat:Original von Indra Kalnina Auf dieser Basis dachte ich auch damals an die Hineinnahme des Regelwerks. Also, da ein ähnlicher Antrag von mir auch mal kam: Ja. - Leoly - 26.06.2010 Wie will man eine freiwillige Selbstverpflichtung denn ins Regelwerk integrieren? - Mehregaan - 26.06.2010 Zitat:Original von Leoly Genau mit diesem Antrag, es ist verboten und jeder der dafür stimmt wird sich ws. daran halten und wer sich daran hält, hält sich daran, wer nicht, dem kann es zwar nicht bewiesen werden, aber der hat vielleicht ein schlechtes Gewissen weil es verboten ist. Naiv, ja, egal. - Leoly - 26.06.2010 Ah, verstehe. Gefällt mir
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