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- José Maria Tioxalaj - 27.01.2011 Aber eine abgegebene Stimme. Wenn man einen rechtsradikalen Kandidaten hat, einen linksradikalen Kandidaten und einen demokratischen Kandidaten, zählt man die Stimmen des demokratischen Kandidaten ja auch mit, dass ist doch ein und dasselbe. - Inga van Mauritz - 27.01.2011 Entschuldigung, aber was ist das denn für ein... selten dämlicher Vergleich? ![]() Hier wird das ganze doch schön erklärt: Zitat:Original von Platzmeister Einfach noch mal lesen. Genauso wie meine Ergänzung, daß es nur dann pProblematisch wird, wenn es um die Mehrheit der Stimmberechtigten/Mitglieder geht. In diesem Fall würde eine Enthaltung wie eine Nein-Stimme wirken. Beispielsweise im dt. Bundesrat. So. Und wenn Sie von anderen Tatsachen ausgegangen sind, so ist das Ihr ganz persönliches Pech. Das hat dann aber wenig mit einer Mißachtung der Stimme zu tun... - Max Grün - 27.01.2011 Man kann nicht sagen "Ich enthalte mich der Stimme, aber sie soll gezählt werden". Das ist ein Widerspruch in sich. Aber von einem erklärten Anarschisten Demokratievertändnis zu erwarten ist wohl zu viel verlangt - Friederike Fresse - 27.01.2011 Zitat:Original von Max Grün Diese Vorwürfe müssen jetzt aber auch nicht sein. Wir gehen so vor, daß wir den Sachverhalt und unseren persönlichen Standpunkt einem anderen Mitspieler, möglichst ohne diesen persönlich anzugreifen, zu erklären versuchen. Das ist der einzig richtige Weg. Man merkt dann schnell, daß es eine Mißachtung einer Enthaltung wäre, wenn diese z.B. dann doch wie eine Stimmabgabe in Form eines NEINs wirken würde. Weil sich so viele Generationen von Mitspielern wegen dieser Enthaltung und des dann entstandenen Wahlergebnisses gezofft haben, denke ich natürlich darüber nach, ob man diese Option zukünftig überhaupt noch anbietet. Ich wollte nach Durchsicht der bisherigen Wahlen nicht eigenmächtig mit dieser Tradition brechen. Die schlüssige Erklärung des Platzmeisters haben wir hierzu vernommen, aber wie denken die übrigen Mitspieler darüber? Die Möglichkeit der aktiven Enthaltung zukünftig nicht mehr anbieten? - Mehregaan - 27.01.2011 Am Besten wäre m.M.n. Wahlwiederholung. Nachdem/Bevor man im Beirat "durchgeprügelt" hat wie die eine Enthaltung zu werten ist, das könnte man gleich strirkt ins Regelwerk reintun, ebenso welche Mehrheit nun genau gefordert ist, das erspart weitere Diskussionen. Und falls der liebe Wegland mir jetzt nun vorwirft wie ich gestimmt habe: Ich hab keine verdammte Ahnung mehr ob/wie ich gestimmt habe. Zitat:Aber von einem erklärten Anarschisten Demokratievertändnis zu erwarten ist wohl zu viel verlangt Ich hab überlegt es länger zu formulieren, begründen, Beispiele zu bringen und mein ganzes Wissen, dass ich mir über dieses Thema angeignet habe in die Waagschale zu werfen aber so eine Aussage erfordert nicht mehr als ein Klassisches: Du Depp. - Carmen I. - 27.01.2011 Man man man..... lest doch mal das Regelwerk! ![]() Zitat:Artikel 6 GO: Änderungen an der Geschäftsordnung Enthaltungen wurden hier noch NIE berücksichtigt, weder als abgegebene Stimme, noch als Ja-, geschweige denn als Nein-Stimme. Frieda hat richtig ausgewertet und gut ist! - Faantir Gried - 27.01.2011 Danke, ich hab schon geglaubt, dass niemand das Regelwerk lesen würde. Aber die OIK muss ihre Probleme alleine lösen, nachdem man Menschlichkeit und guten Willen meinerseits bereits deutlich als das Grundböse abgelehnt hat. - Carmen I. - 27.01.2011 So gesehen bin ich Niemand...... Ich gehöre zu dem Kreis jener, die sich nach Auffassung einiger aktivlegitimierter Anwesender besser verpissen sollte.
- Friederike Fresse - 27.01.2011 Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein Das hat so meines Wissens niemand gesagt. Gedacht hat man vielleicht, daß die destruktive Carmen hier fehl am Platze sein könnte. Aber das war es dann schon. Darüberhinaus muß ich dir leider mitteilen, daß du meines Erachtens wieder daneben liegst. Sorry ^^ Die explizit festgehaltene und von dir dargestellte Regelung bezieht sich nämlich auf die Änderung der Geschäftsordnung. (siehe Überschrift) Es wäre dann sofort wieder umstritten, ob man diese Regelung einfach auf den Bereich Wahlen übertragen kann. - Carmen I. - 27.01.2011 Dieser Meinung könnte man durchaus sein. Wenn du dir jedoch alle anderen Abstimmungen und Wahlen anschaust, dann wirst du merken, dass tatsächlich Enthaltungen niemals gewertet worden sind. Dem entsprechen ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass dieser Satz für alle Abstimmungen und Wahlen gültig ist und nicht nur für die Änderung der GO. |