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[Diskussion] Änderung des Art. 2 Geschäftsordnung - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Upper floor one (1. Obergeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=24) +--- Forum: Sitzungssaal des Beirats (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=25) +--- Thema: [Diskussion] Änderung des Art. 2 Geschäftsordnung (/showthread.php?tid=2098) |
- Leoly - 28.06.2010 Die Diskussionsfrist von 14 Tagen wurde eingehalten und es gab seit 11 (!!!) Tagen keinerlei Wortmeldungen mehr zum Thema. Dies ist der Grund warum ich mich für den Start der Abstimmung entschieden habe. Wo ist das denn bitte übereilt? - Indra Kalnina - 28.06.2010 Zitat:Original von Leoly Ohne eine Klärung der Fragen von mir, die ja auch schon vorher von anderen Leuten kamen, ist es meiner Meinung nach nicht zulässig und auf jeden Fall nicht sinnvoll über den Antrag abzustimmen. - Friederike Fresse - 28.06.2010 Ich finde es auch öde, wenn bei jeder angedachten Änderung, der baldige Kartensuizid prognostiziert wird. Wenn sich der Antrag durchsetzen sollte, dann nicht weil alles verödet werden soll. Sie können hier noch immer Dutzende von unterschiedlichen MNs an den Start bringen und müssen zu diesem Zweck nicht flennend zu einem Kartenmitbewerber rennen. Ich kann mir jedoch gut vorstellen, daß viele Mitspieler nicht wollen, daß ein anderer Mitspieler mit vielen Gesichtern und Delegiertenrollen die OIK über Gebühr beeinflussen oder gar lenken kann. Nur darum geht es doch. Dieser Antrag soll aus meiner Sicht zunächst mal einen neuen Grundsatz beschreiben, ohne jedoch detaillierte Verfahrensvorschriften festzulegen. Der überwiegende Teil der OIK-Mitspieler kann man wohl als Ehrenleute bezeichen, die sich einem solchen mehrheitlich gefassten Grundsatz nicht verschließen würden. Jeder Mitspieler hat hier weiterhin (s)eine Stimme und kann sich weiterhin in den Gremien Gehör verschaffen. Aber er kann halt nicht als Einzelner andere Mitspieler in Grund und Boden stimmen, nur weil er einige MNs am Start hat. - Mehregaan - 28.06.2010 Zitat:Original von Shao Ping Kann man dann ja als Antrag noch einbringen, Änderung der Änderung sozusagen. - Friedrich Alexander - 28.06.2010 Zitat:Original von Indra KalninaEs soll eher verhindert werden, dass die OIK von einer kleinen Clique beherrscht wird. Ansonsten werde ich auch noch ein Paar MNs aufmachen, wenn sich daran keiner stört. Webspace ist reichlich vorhanden und ein paar Paint-Banner und pixelige Avatare bekomme ich auch noch hin. P.S. Es gibt auch immer noch ein paar MN-Projekte die einfach zu träge waren, sich bisher eintragen zu lassen, dort werde ich dann auch noch grasen.
- Carmen I. - 29.06.2010 Als wenn das was neues wäre.... ich sag ja nur REM. ![]() Fakt ist aber, dass eine Bestrafung bei Zuwiderhandlung nicht wirklich durchsetzbar ist, egal, was man sich ausdenkt. Wenn ich wirklich bescheißen will, dann habe ich auch Helfershelfer die ihren Namen (und IP) für meine Entscheidung hergeben. Sie stimmen einfach ab, wie ich das will. :] Problematisch ist aber, dass es erst gar nicht bewiesen werden kann, weil die Direktoren an die IPs gar nicht heran kommen. Das heißt, dass immer die Administratoren mit hinein gezogen werden müssen. Und ich glaube nicht, dass die sich dafür hergeben Spitzel zu werden, wenn nicht eine reale Straftat vorliegt, die man beweisen muss.
- Friedrich Alexander - 29.06.2010 Zitat:Original von Carmen de Mora-TrauensteinDort bin ich sicher mit eingestiegen und habe auch das Forum bis zur Abwicklung Rems gehostet. Delegierter war ich aber nie, oder habe in irgendeiner Forum Einfluss auf diesen genommen. Wie auch, war überhaupt mal einer wirklich aktiv? ![]() Wie du in Bergen eben, fast jedenfalls.
- Plezura Okazako - 30.06.2010 Sogar der Antragssteller gibt ja mittlerweile zu, dass der Antrag in dieser Form nichts bringt. Das ist nicht seine Schuld, sondern die des Restdirektoriums das diesen Antrag so nicht hätte zur Abstimmung stellen sollen. Carmen zeigt mal auf, was das in der Praxis bedeuten würde. Schön das jetzt angesichts dieser Realitäten das Wahlergebnis ja nun in Richtung Ablehnung geht. Also Antrag ablehnen und in erweiterter Form neu diskutieren und abstimmen lassen. Alles andere ist nicht praktikabel. - Friedrich Alexander - 30.06.2010 Maßnahmen hätten ohnehin nichts im Regelwerk zu suchen, dazu sollte es einen Beiratsbeschluss geben, praktisch als ein Gesetz zur "OIK-Verfassung". Komplexe - Carmen I. - 01.07.2010 Machen wir uns doch nichts vor: Die Absicht, dass wirklich und wahrhaftig jede RL-Person/juristische Person nur eine MN vertritt, ist nicht durchsetzbar und wird es auch freiwillig nicht geben. Gegenmaßnahmen können nicht ergriffen werden, ob sie nun im Regelwerk aufgeführt sind oder nicht, ist auch unerheblich. Warum sich also Stress mit Überprüfungen auf freiwilliger Basis oder auf Petzereien hin auf sich nehmen, wenn am Ende nichts, außer Streitigkeiten a la "ich wars nicht" dabei heraus kommen? Wir sind bislang noch immer irgendwie damit zurecht gekommen, dass wir von 3 VL-Personen angepöbelt wurden, obwohl es nur eine RL-Person war, die den Anschein erwecken wollte, als wäre die halbe OIK gegen irgendjemanden oder irgendwas. Letztendlich hat sich so etwas wie Vernunft bei allen Entscheidungen, die das Direktorium oder der Beirat zu treffen hatte, immer durchgesetzt, weil die Anzahl der Eine-MN-Delegierten so gering dann auch wieder nicht wahr. |