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[Diskussion] Über den weiteren Umgang mit dem "Holländer" - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Upper floor one (1. Obergeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=24) +--- Forum: Sitzungssaal des Beirats (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=25) +--- Thema: [Diskussion] Über den weiteren Umgang mit dem "Holländer" (/showthread.php?tid=2203) |
- Ernst Willun - 10.08.2010 Zitat:Original von Napaloni Ob die weiter teilnehmen werden, mußt Du den Holländer fragen, ob die einen anderen Delegierten als den Holländer auftreiben können, kann ich abschließend auch nicht beurteilen. - Friederike Fresse - 10.08.2010 Zitat:Original von Gerhard Terofal Ich gebe dem Delegierten Honecker noch die Chance eine verbesserte Formulierung des Abstimmungsgegenstandes vorzulegen. - Plezura Okazako - 10.08.2010 @Honecker Auch für den Entzug der Teilnahme- und Diskussionsrechte für STAATEN gibt es keine Grundlage. Es kommt dann auch einem Ausschluß fast gleich. Wie Napoloni ausgeführt hat, ist es absolut unzulässig aufgrund der Staatszugehörigkeit a priori eine ID zu sperenn, ohne dass die sich hier ungebührlich benommen hat. Es bleibt: Zu den Befugnissen des Beirats Artikel 2 OIK Geschäftsordnung "4. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über Fragen dieser Geschäftsordnung, der Kartenregeln und des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel zu entscheiden." Also ist die Diskussion an sich natürlich zulässig über diese Frage, nicht jedoch dieser Antrag. - Napaloni - 10.08.2010 Vielleicht möchte der Genosse - ach ne, der Delegierte Hoenecker ja seinen Antrag als Empfehlung an die Administration dieses Forum verstanden wissen. Also quasi als eine Art Unterschriftenliste. Ansonsten müsste wohl zuvor eine Änderung der Geschäftsordnung erfolgen, in der dann festgelegt wird, dass der Beirat per Beschluss Mitglieder des Forums sperren darf. Hierzu müsste dann aber wohl die Administration ihr Einverständnis erklären. - Ernst Willun - 10.08.2010 Meine letzte Formulierung lautete: a) Soll dem sogenannten "Holländer" mit all seinen Identitäten die weitere Teilnahme an der OIK untersagt und das Direktorium mit der Sperrung seiner Identitäten beauftragt werden? Das ist eindeutig; Untersagung der Teilnahme an der Organisation durch den Beirat und Sperrung durch das Direktorium als technische Folge. Mehr gibt es dazu nicht wirklich zu sagen, ich bin aber gerne bereit ggf. Verbesserungsvorschläge Dritter einzubauen. - Plezura Okazako - 10.08.2010 Zitat:Original von Adolf Honecker Wie wir versucht haben Ihnen zu erklären, ist die Sperrung von IDs nicht in der Kompetenz des Beirats. Also weiter kein regelkonformer Antrag. Der Antrag ist unzulässig und die Diskussion kann geschlossen werden! - Ernst Willun - 10.08.2010 Das hättest Du wohl gerne, trifft aber so nicht zu. Du kannst ja anschließend einen Antrag stellen, die Abstimmung für nichtig erklären zu lassen. - Gerhard Terofal - 10.08.2010 Ne Sorry, aber da ist wieder die Aufrufung zu einer Straftat drin, indem Sie die Forenadministration spionieren lassen wollent ob betreffende Personen die selben sind. Das findet diese aber nicht unter legalen Mitteln heraus... Das nur für den Fall dass Sie weiterhin der Annahme seien dass der Beirat hier ein Abstimmunsgrecht habe, welches er NICHT hat! - Plezura Okazako - 10.08.2010 Zitat:Original von Adolf Honecker Sagen SIE mir mal bitte, wo Sie die Rechtsgrundlage für Ihren Antrag sehen unter Nennung des einschlägigen Paragraphen/Artikels der OIK und des Kartenregelwerks. Dass dies nicht gegeben ist, hat außer Ihnen mittlerweile auch jeder verstanden Noch mal für Sie Artikel 2 GO 4. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über Fragen dieser Geschäftsordnung, der Kartenregeln und des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel zu entscheiden. Unter welchen Punkt fällt Ihr "Antrag"? - Ernst Willun - 10.08.2010 "Aufrufung zu einer Straftat" Quatsch mit Soße. Weil man sich darüber vergewissert, ob die gemachten und zugesicherten Angaben eines Forenteilnehmers auch der Wahrheit entsprechen, macht man sich lange noch nicht strafbar. |