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[Ausschreibung] Exekutivdirektor - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Ground floor (Erdgeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: OIK-Foyer (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: [Ausschreibung] Exekutivdirektor (/showthread.php?tid=2785) |
- Marcus Flavius Celtillus - 06.08.2014 Zitat:Original von Ernst Willun Seit 2006 kenne ich die OIK und seither wurde es immer so gehandhabt, soweit ich mich erinnere. - Elias Goff - 06.08.2014 Da wir wahrscheinlich eh bis Freitag mit einer Intervention warten müssen, wie gehen wir nun vor? Lassen wir das Direktorium entscheiden, und diese Entscheidung wird anerkannt oder sollen wir trotzdem ein Schiedsgericht als letzte Instanz entscheiden lassen? - Willhelm von Bajar - 06.08.2014 Ich bin zwar kein Delegierter mehr, und das bleibt auch so bis hier wieder nach Demokratischen Prinzipien entschieden wird, aber ich halte ein Schiedsgericht noch immer für die Eleganteste Möglichkeit. - Susanne Weinbergh - 06.08.2014 Und wo in der GO ist ein Schiedsgericht verankert? - Marcus Flavius Celtillus - 06.08.2014 Dem geschäftsführenden Direktorium würde ich eine solche Entscheidung nicht überlassen. Direktoren die nach meiner Meinung abgewählt wurden oder nicht mehr zur Wahl standen sollen darüber entscheiden, ob sie nun doch oder noch einmal ins Rennen gehen? Das fände ich reichlich abstrus. Stellen wir in der VV doch einen Antrag, dass selbige die Entscheidung der Direktorin für Kartenanträge, Inga van Mauritz, vom 04.08.2014, sowohl die Wahl zum Exekutivdirektor der OIK als auch die Wahl zum Vizedirektor für Kartenanträge betreffend, als nichtig zurückweist und das daher Elias Goff zum Vizedirektor für Kartenanträge und Friedrich Alexander I. zum Exekutivdirektor der OIK bestimmt sind. - Elias Goff - 06.08.2014 @ Wilhelm: Kommt drauf an. Die Entscheidung wäre ja dann auch für kommende Wahlen bindend. Alles andere wäre ja eine Farce wenn es bei der nächsten Situation wieder anders geregelt würde. - Marcus Flavius Celtillus - 06.08.2014 Zitat:Original von Susanne Weinbergh Genau deshalb sollte die VV entscheiden. Und nur diese! - Elias Goff - 06.08.2014 Nur müssen dann beide Wahlen getrennt behandelt werden, die des Exekutivdirektors und die des Vize-Direktors für Kartenanträge. - Marcus Flavius Celtillus - 06.08.2014 Von mir aus auch zwei Anträge an die VV. Allerdings handelt es sich ja um zusammenhängende Entscheidungen, daher könnte man doch beide Wahlen in einem Antrag zusammen fassen? - Elias Goff - 06.08.2014 Weil, wenn man sich auf die einfache Mehrheit beruft, beide Wahlen unterschiedlich zu bewerten sind. |