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[Diskussion] Über den weiteren Umgang mit dem "Holländer" - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Upper floor one (1. Obergeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=24) +--- Forum: Sitzungssaal des Beirats (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=25) +--- Thema: [Diskussion] Über den weiteren Umgang mit dem "Holländer" (/showthread.php?tid=2203) |
- Plezura Okazako - 10.08.2010 Zitat:Original von Adolf Honecker Meinen Sie damit die "Analyse" Ihrer ID Bailey? - Ernst Willun - 10.08.2010 Zitat:Original von Plezura Okazako Sehr geehrte Dame! Wenn wir jetzt bei den Kindereien sind und zum Sie übergehen, dann bitte ich darum mich neutral mit "mein Herr" oder dergleichen anzureden und nicht mit dem Namen meiner Figur. Dazu bitte ich dann um Mitteilung, ob Sie mit Frau oder Fräulein angeredet werden möchten. mit vorzüglicher Hochachtung - Gerhard Terofal - 10.08.2010 Das beantwortet allerdings die Frage nicht - Ernst Willun - 10.08.2010 Zitat:Original von Gerhard Terofal Falsche ID? - Gerhard Terofal - 10.08.2010 Nö, ich bin nicht Plezura Okazako, und auch diese Unterstellung beantwortet deren Frage nicht - Ernst Willun - 10.08.2010 Meinetwegen. Kann sie das nicht selbst entscheiden, ob es ihre Frage beantwortet? - Gerhard Terofal - 10.08.2010 Soviel zum Thema "Kindereien" Ich klink mich aus, aber das Direktorium (aleo alle drei) sollte sich überlegen wie es hier weiterverfährt, denn wenn es den Antrag in der vorliegenden Form zur Abstimmung gibt handelt es wider die GO. - Ernst Willun - 10.08.2010 Hat jemand mal die Präambel genau gelesen, die oft dafür herangezogen wird, was der Beirat angeblich nicht darf? Zitat:Das nachstehende Regelwerk ist keinesfalls als Schickane oder Einschränkung zu sehen, sondern stellt eine allgemeina Grundlage für ein gemeinsames Miteinander dar. So ist es auch nötig, diese Regelungen vor einer Aushöhlung oder willkürlichen Entscheidungen getreu dem Motto "Was nicht verboten ist, ist erlaubt." zu schützen. Um dies von vorn herein zu vermeiden, können nur die explizit im nachstehenden Regelwerk genannten Möglichkeiten durch den Einzelnen ausgeschöpft werden. Sollten diese Möglichkeiten in einem Einzelfall nicht ausreichen, steht es dem Direktorium bzw. den Delegierten des Karteinbeirates frei, einen Antrag auf Änderung des Regelwerks zu stellen. Ich habe mal das Wort "Einzelner" farbig hervorgehoben. Da steht zwar, daß der einzelne nur das Regelwerk ausschöpfen kann, aber von allen zusammen, vom Beirat ist da nicht die Rede und in einer demokratischen Organisation muß ja der Souverän - also der Beirat - doch über Wohl und Wehe der Gemeinschaft entscheiden können. Steht aber ein regelwerk über uns wie gottgegeben, so wäre das Bürokratismus und das kann doch schwerlich der Grundgedanke einer demokratisch konstituierten Organisation sein. Folglich ist dann Art. 2 Abs. 4 der GO auch nur die Aufzählung unveräußerlicher Rechte des Beirates, nicht etwa eine Beschränkung seiner Rechte. Schon, daß das Kartenregelwerk weitere rechte begründet, beweist doch eindeutig, daß die aus dem besagten Textabschnitt resultierenden Rechte nicht den Rahmen abstecken. So jetzt gibt es eine alternative Rechtsauffassung zu der der Delegierten Okazako. Jeder darf sich aussuchen, welche ihm lieber ist, oder wir klären das mal irgendwann abschließend durch ein neues regelwerk. - Gerhard Terofal - 10.08.2010 Argh, und ich wollte mich ausklinken, aber angesichts solch einer Auslegung.... also Sie haben sehr schön zitiert, dass es dem Beirat obliegt wenn ihm mehrheitlich die Regeln nicht passen, diese zu ändern. Ihr Antrag beinhaltet aber keine Regelwerksänderung. Folglich ist das aktuelle Regelwerk anzusetzen. Und dieses widerspricht Ihrem Antrag. Es gibt darüber hiinaus eine Metaebene, die hier berührt ist. und an die keiner der hier diskutierenden Personen ändern kann: Die alleinige Entscheidungsbefugnis des Domaininhhabers. - Ernst Willun - 10.08.2010 Nur mal am Rande - wir können auch hilfsweise einen Holländerparagraphen in die GO eintragen lassen: Dem sogenannten "Holländer" ist mit all seinen bestehenden und künftigen Identitäten die weitere Teilnahme an der OIK untersagt und das Direktorium zur Sperrung all seiner ihm ersichtlichen Identitäten aufgerufen. Falls die Administration eine solche Sperrung durch das Direktorium nicht billigt, hat das Direktorium diese um Durchführung der Sperrung zu ersuchen und notfalls mit dem nötigen Nachdruck darauf zu drängen. |