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[Ausschreibung] Exekutivdirektor - Druckversion

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- Susanne Weinbergh - 06.08.2014

Ok, dann nehm ich ne Magnumflascha =)


- Willhelm von Bajar - 06.08.2014

Ach übrigens, bei der Wahl des Vizedirektor für Kartenanträge erneuere ich hiermit des Vorwurf des Wahlbetruges.

Zitat:Die Wahlfälschung, auch als Wahlbetrug bezeichnet, ist die bewusste Manipulation einer Wahl entgegen demokratischen Prinzipien, um das Wahlergebnis zu Gunsten oder Ungunsten einer Partei bzw. der Wahl als solche zu verändern.
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Wahlf%C3%A4lschung)

Das Mitzählen von Enthaltungen entspricht diesem:
Zitat:Die Stimmenthaltung ist – wo zulässig – eine Form der Ausübung des Stimmrechts und bedeutet, dass eine Person weder für noch gegen einen Antrag stimmt in der Absicht, weder positiv noch negativ auf das Zustandekommen eines Beschlusses einzuwirken.

Bei einer Stimmenthaltung möchte also ein stimmberechtigtes Mitglied für seine Entscheidung keine Verantwortung übernehmen.[1] Sie beteiligt sich zwar in der Regel an einer Wahl oder Abstimmung, gibt jedoch keine Stimme ab, die sich einer der angebotenen Alternativen zuordnen lässt. Voraussetzung für die Stimmenthaltung einer Person ist das Wahl- oder Stimmrecht.
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Stimmenthaltung)


- Susanne Weinbergh - 06.08.2014

Und genau das trifft auf Ingas Entscheidung (so falsch ich sie persönlich auch halte) NICHT zu. Sie hat das gemacht was die GO zulässt. Eine andere ZULÄSSIGE (aber durch Gewohnheitsrecht nicht gedeckte) Interpretation von Mehrheit gefunden. Das ist also kein Wahlbetrug. Grüße von einer Wand an die andere.

Aber weil Du ja so gerne die als Quelle nicht zuverlässige Wikipedia heranziehst:

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_Nachrede_%28Deutschland%29

Das machst Du mit Inga.

Wo ist mein Würzwein?


- Willhelm von Bajar - 06.08.2014

Eine Enthaltung ist aber weder eine Stimme dafür noch dagegen, folglich dürfen sie nicht das Ergebnis beeinflussen.

Und nein, ich mache keine Übele Nachrede, ich erhebe einen Begründeten und Schwerwiegenden Vorwurf.


- Friedrich Alexander I. - 06.08.2014

Ich hol mal Popcorn..


- Marcus Flavius Celtillus - 06.08.2014

Reicht eine Max-Magnum-Flasche (also eine Amphore), rüber.

Wohl bekomms.


- Susanne Weinbergh - 06.08.2014

Zitat:Original von Marcus Flavius Celtillus
Reicht eine Max-Magnum-Flasche (also eine Amphore), rüber.

Wohl bekomms.


*gluggglugglugg* Legga


- Willhelm von Bajar - 06.08.2014

Hier mein Vorwurf noch mal mit Gesetzten:
Zitat:(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit[...] bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__107a.html)

Und bei der Mitzählung von Enthaltungen handelt es darum

Zitat:[...]wonach die Mehrheit der "abgegebenen" Stimmen entscheidet, also nur die Ja- und Nein-Stimmen, nicht aber die Stimmenthaltungen[...]
Enthaltungen sind nach alledem bei der Berechnung der Mehrheit nicht mitzuzählen. [...]
Quelle: http://www.vereinsknowhow.de/rechtspr/zivil/frei/0139.htm BGH, 25.01.1982 - II ZR 164/81)

Ach so, ich strebe keinen Rechtsstreit an, ich nutze das nur als Nachweis das es sich hier um einen Wahlbetrug handelt)


- Elias Goff - 06.08.2014

Zitat:Original von Marcus Flavius Celtillus
Würzwein, schöner warmer Würzwein....

Hier! 2 tassen bitte.


- Marcus Flavius Celtillus - 06.08.2014

Eilt herbei wie ein Oberkellner

Hier, bitte.