OIK-Forum
Diskussion aus [Reservierung] Inselbündnis Horstreich - Druckversion

+- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum)
+-- Forum: Ground floor (Erdgeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=3)
+--- Forum: OIK-Foyer (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=4)
+--- Thema: Diskussion aus [Reservierung] Inselbündnis Horstreich (/showthread.php?tid=1262)

Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11


- Hermann von Nienburg-Lore - 01.01.2008

Man fragt von Seiten des HRR nach, wieso eine Stellungnahme in eien Disskusionstheard verschoben wurde, die durchaus als Vetoankündigung wertbar ist.


- King Duncan I. MacNeill - 01.01.2008

Zitat:Original von Hermann von Nienburg-Lore
Man fragt von Seiten des HRR nach, wieso eine Stellungnahme in eien Disskusionstheard verschoben wurde, die durchaus als Vetoankündigung wertbar ist.
Bei einer Reservierung gibt es kein Veto.


- Wulfric av Nurmengard - 01.01.2008

Oh du mein lieber Scholli!


- Faantir Gried - 01.01.2008

Das Veto wegen kultureller Unpässlichkeit ist beim Eintragungsversuch sicher.


- Attila Saxburger - 01.01.2008

Zitat:Original von Hermann von Nienburg-Lore
Man fragt von Seiten des HRR nach, wieso eine Stellungnahme in eien Disskusionstheard verschoben wurde, die durchaus als Vetoankündigung wertbar ist.

Weil die Antragsthreads im Kartographiebüro grundsätzlich den direkt beteiligten Parteien vorbehalten bleiben. Und das ist bei Reservierungen neben dem Antragssteller erst einmal nur das Direktorium. Bitte haben Sie dafür Verständnis.


- Hermann von Nienburg-Lore - 01.01.2008

Zitat:Original von Attila Saxburger
Zitat:Original von Hermann von Nienburg-Lore
Man fragt von Seiten des HRR nach, wieso eine Stellungnahme in eien Disskusionstheard verschoben wurde, die durchaus als Vetoankündigung wertbar ist.

Weil die Antragsthreads im Kartographiebüro grundsätzlich den direkt beteiligten Parteien vorbehalten bleiben. Und das ist bei Reservierungen neben dem Antragssteller erst einmal nur das Direktorium. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Natürlich, ein simpler Fehler Seitens meiner Person.


- Friederike Fresse - 01.01.2008

Ich finde es ist weit unter der Würde des Direktoriums und der Delgiertenschaft, sich mit einem solchen Antrag beschäftigen zu müssen.


- Oskar Lillienthal - 01.01.2008

Das muss es nicht einmal. Wenn ich das Regelwerk richtig im Hinterkopf habe, dann ist ein geteiltes Staatsgebiet wie dieses überhaupt gar nicht zulässig.


- Faantir Gried - 01.01.2008

Zitat:Original von Oskar Lillienthal
Das muss es nicht einmal. Wenn ich das Regelwerk richtig im Hinterkopf habe, dann ist ein geteiltes Staatsgebiet wie dieses überhaupt gar nicht zulässig.
Leider doch, darauf habe ich nämlich auch schon hingewiesen.


- Wernher Graf von Perleburg - 01.01.2008

Es gibt allerdings auch keine Regelung, die das Direktorium zwingen würde, Anträge zu bearbeiten, oder irre ich mich da?