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[Antrag des Direktoriums] Inaktivität von Mitgliedsstaaten - Druckversion

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- König Wilhelm VII. - 17.04.2008

Eben dies hier ist keien Abstimmung, sondern ein Antrag.


- Frederic Aichberger - 17.04.2008

So sieht es aus - hier kann darüber beraten werden und es können Informationen zusammengetragen werden.

Eine Information der betroffenen Staaten ist nicht vorgeschrieben. Diese sollten sich mit ihren Delegierten hier informieren. Eine regelmäßige Teilnahme sollte man voraussetzen können.


- Gerd Falkenstein - 17.04.2008

Zitat:Original von Lion Lorgar
werden die staaten daüber noch informiert ?

Bisher nicht, weil keine Abstimmung gestartet wurde. Ich werde die benannten Delegierten aber per Email kontaktieren, unabhängig davon, dass die betroffenen Staaten selbst schuld sind, wenn Sie das Geschehen in der OIK nicht verfolgen.


- Lion Lorgar - 17.04.2008

Zitat:Original von Vinzenz Bailey
Zitat:Original von Lion Lorgar
werden die staaten daüber noch informiert ?

Bisher nicht, weil keine Abstimmung gestartet wurde. Ich werde die benannten Delegierten aber per Email kontaktieren, unabhängig davon, dass die betroffenen Staaten selbst schuld sind, wenn Sie das Geschehen in der OIK nicht verfolgen.

Danke, finde ich gut^^


- Thalia - 18.04.2008

Gut. Spätens wenn die Widerspruchsfrist zu laufen beginnt, wird man ja die ein oder andere Aktivität in einer der betroffenen Nation feststellen können.


- Frederic Aichberger - 21.04.2008

Mir wurde aus dem Freistaat zugetragen, dass es in Caen noch Aktivität geben soll.


- Mehregaan - 21.04.2008

Nein, nicht wirklich. Nur hier und da ein Post der feststellt das sich nichts tut.


- Vesta Spondylos - 21.04.2008

Zitat:Original von Frederic Aichberger
So sieht es aus - hier kann darüber beraten werden und es können Informationen zusammengetragen werden.

Was gibt es da gross zu beraten? Wir sollten abstimmen, den Laendern steht dann ja immer noch eine Widerspruchsfrist zu.


- Frederic Aichberger - 21.04.2008

Die Geschäftsordnung sieht vor, dass vor Abstimmungen über alle Anträge 14 Tage zu beraten ist. Die Beratungen enden also am 30.04.


- Gerd Falkenstein - 21.04.2008

Zitat:Original von Frederic Aichberger
Die Geschäftsordnung sieht vor, dass vor Abstimmungen über alle Anträge 14 Tage zu beraten ist. Die Beratungen enden also am 30.04.

Mindestens 14 Tage, Herr Exekutivdirektor. Wink