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[Eintragung] Gadoa - Druckversion

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- Gerd Falkenstein - 06.05.2008

Ich kann Ihnen nichts aufdiktieren. Ich habe Ihnen eine logische Empfehlung ausgesprochen. Einen einfachen "Umzug" sieht das Kartenregelwerk nicht vor. Deshalb werde ich Schritte, die in diese Richtung gehen aufgrund fehlender rechtlicher Grundlage unterlassen.
Die Möglichkeiten, die Ihnen zum Umzug bleiben, ahbe ich bereits erläutert.

Desweiteren möchte ich anmerken, dass ich es für eine ungeheure Dreistigkeit empfinde, hier Anträge zu bekommen, mit der Aufforderung, dass ich diese doch zu bearbeiten habe, obwohl man mutwillig lückenhafte Angaben macht. Künftig bitte ich das zu unterlassen.


- Wernher Graf von Perleburg - 06.05.2008

Zitat:§6 Gebietsveränderungen
1. Eine Gebietsveränderung ist nur auf freien oder eigenen Flächen zulässig. Weiterhin gilt §7.
2. Eine Gebietsveränderung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt.
3. Ausgenommen von § 6 Abs. 2 sind Anträge auf Gebietsverkleinerungen. Sie sind auch dort zulässig, wo kein Staat ein Vetorecht besitzt. Das Vetorecht des Direktoriums nach § 7 bleibt unberührt.
4. Eine Gebietsveränderung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.
5. Eine Gebietserweiterung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.
6. Ein Gebietsveränderung eines Staatsgebietes ist nur alle zwei Monate einmal zulässig. Eine Erweiterung in den ersten drei Monaten ist ebenfalls nicht zulässig.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

Der betreffende Paragraph heißt "Gebietsveränderung", also ist es durchaus möglich mit einem Antrag eine Gebietsveränderung ohne vorausgehende Löschung durchzuführen. Wurde auch schon so gemacht, z.B. bei Oceania oder Dosmanien In der Form (Eintragung als Überschrift, kein Hinweis) ist der Antrag allerdings falsch.


- Gerd Falkenstein - 07.05.2008

Vielen Dank für den Hinweis, der die Sachlage doch wesentlich ändert.
Sofern alle Angaben, die für eine Gebietsveränderung getätigt werden müssen, komplett sind, wird das Verfahren zum Umzug eingeleitet.


- Thalia - 12.05.2008

Als zukünftige vetoberechtigte Nation, falls der Antrag aufrecht erhalten wird, bitte ich um eine kurze Definition des Begriffs "Gebietsveränderung".

Ich persönlich verstehe darunter nicht den Umzug einer Nation, sondern entweder eine geografische Standorterweiterung oder -verkleinerung.

Vielen Dank.