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[Gebietserweiterung gem. §6] Heiliges Remisches Reich Geldrischer Nation - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Ground floor (Erdgeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: Kartenanträge (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: [Gebietserweiterung gem. §6] Heiliges Remisches Reich Geldrischer Nation (/showthread.php?tid=1469) Seiten:
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- Gerd Falkenstein - 18.05.2008 Aus der Benachrichtigung Canes: Zitat:mit diesem Schreiben möchte die Deleagtion des Heiligen Remischen Reiches Geldrischer Nation darauf aufmerksam machen, dass die Union Sylfaen bei der Beantragung der Gebietserweiterung des Heiligen Remischen Reiches Geldrischer Nation über ein Vetorecht verfügt. Das muss in der Tat noch verbessert werden. - Hermann von Nienburg-Lore - 18.05.2008 Die Korrektur bezüglich der Vetobenachrichtigung an Caen wurde durch die Delegation vorgenommen. - Gerd Falkenstein - 18.05.2008 Ich stelle als Vizedirektor für Kartenanträge fest, dass der Antrag gültig ist. Veti durch die vetobenachrichtigen Staaten können bis zum 25.05.08 10:30 Uhr eingelegt werden. - Ghandil Wao Van'hia - 18.05.2008 Ich möchte im Falle einer Eintragung darauf hinweisen, dass die Kartographieabteilung die gesperrte Fläche O12 ebenfalls in Betracht zieht. Die grenznahen Inseln bei der Reservierung könnten bei der Eintragung überlappen und damit das Gebiet "faktisch" entsperren. - Gerd Falkenstein - 18.05.2008 Ich nehme den Hinweis zur Kenntnis, aber eine Verletzung des gesperrten Planqaudraten sehe ich eigentlich nicht vorliegen. - Ghandil Wao Van'hia - 18.05.2008 Mein Beitrag in diesem Sinne war dazu gedacht, acht zu geben, da bereits zu früheren Zeiten Ungereimtheiten mit Eintragungen entstanden sind. Eine rein präventive Vorsichtsmaßnahme eines ehemaligen Vizedirektors für Kartenanträge. ;) Schließlich sind 2 der kleinen Inselchen "direkt auf" der Grenze und das kann sehrwohl als solch eine Übertretung betrachtet werden. - Stanislav Goldmann - 18.05.2008 Die Inseln müssen innerhalb des Quadranten liegen und dürfen in keinster Weise in ein gesperrtes PQ hineinragen! Die Grenze als zu beiden PQen gehörig ist dabei auch tabu! Ich bitte dies bei der Bearbeitung des Antrags und der Einzeichnung zu beachten. Und vielen Dank an Ghandil Wao Van'hia für seinen Hinweis. - Paul Wilhelm v. Schönburg - 18.05.2008 Auch wenn ich nicht (mehr) offizeller Delegierter für das HRR bin, so muss ich dennoch darauf hinweisen, dass es sich bei den betroffenen Planquadraten N12, O11 und O10, die durch das HRR verändert werden nicht um gesperrte Flächen handelt. Die Inseln wurden dementsprechend nur in N12, O11 und O10 gesetzt, eine Überschreitung jener genannten Planquadrate sollte also bei der Karte eigentlich nicht gegeben oder beansprucht sein. - Gerd Falkenstein - 25.05.2008 Ich stelle fest, dass die Vetofrist ohne gültiges Veto abgelaufen ist. Die Gebietserweiterung war damit erfolgreich. |