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[Diskussion] Änderung der Geschäftsordnung - Druckversion

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- Friedrich Alexander - 16.06.2009

Zitat:Original von Indra Kalnina
Das Problem sind ja nicht Doppeldelegierte, sondern die Stimmenzahl bei Abstimmungen. Eine Regelung, dass eine RL Person nur eine Stimme bei Abstimmungen hat, wäre sinnvoller. In dem Fall könnte man auch vielleicht auf die Ehrlichkeit der Leute rechnen.
Mit dieser Lösung könnte ich mich auch anfreunden, wenn einige MNs sonst von akutem Personalmangel betroffen wären.


- Johann Georg II. - 17.06.2009

Wenn jemand es darauf anlegt, sich im Internet zu tarnen, wird man es ihm auch nur schwierig nachweisen können. Es geht ja nur darum, eine Regel festzulegen und die Konsequenz des Bruches dieser Regel.

Ich finde Kollege Goldmanns Idee auch besser. Ich persönlich habe aber auch kein Problem damit, dass eine RL-Person hier mehrere Delegierte hat und die alle abstimmen könn(t)en. Zum einen habe ich damit kein Problem, weil 95 Prozent der Staaten ihren Delegierten bestimmt und auch "Weisungsrecht" hat und zum anderen habe ich kein Problem damit, weil eine RL-Person in 90 Prozent der Fälle eh nur 2-3 Delegierte hier hätte.

Das sind keine Beweise, sicherlich nicht, da ist mein Bauchgefühl. Aber ich halte das dann doch für eine Überregulierung, da es bisher auch geklappt hat.


- Stanislav Goldmann - 17.06.2009

So oder so bitte ich noch um Vorschläge des Antragsstellers zu den Sanktionen und Folgen. Oder sollen Regelverstösse - unabhängig davon, welche Regel man nun im einzelnen aufstellt - nicht geahnded werden?

Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Übrig bleibt natürlich die Frage nach den möglichen Sanktionen und Folgen. Werden alle Beschlüsse ungültig, wenn eine Doppelstimmabgabe aufgedeckt wird? Wäre eine ziemliche Gefahr für den Rechtsfrieden ...



- Mehregaan - 17.06.2009

Die Abstimmung sollte m.E.n. nur umgeworfen werden, wenn die "doppelte Stimmabgabe" entscheidend war.

Nun ich würde sagen den Delegiertenstatus entziehen wäre wohl eine passende Sanktion, bei mehrmaligen Verstoß oder auch gleich bei einem ersten Verstoß könnte man auch die letzte Konsequenz ziehen. Sperrung.

Ich hätte aber gerne folgendes:

Zitat:ber ich halte das dann doch für eine Überregulierung, da es bisher auch geklappt hat.

Inwiefern würde ein Mehraufwand entstehen der einer Überregulierung gleichkommt?


- Janislav Pietarow - 17.06.2009

Ich find die Idee gut


- Carmen I. - 17.06.2009

Grundsätzlich zu den Kontrollmöglichkeiten: Das Direktorium ist nicht befugt IP-Vergleiche anzustellen. Hier müsste der Admin eingeschaltet werden. Unabhängig davon, dass dann trotzdem nicht einwandfrei festgestellt werden kann, ob sich hinter den betreffenden IPs ein- und dieselbe RL-Person verbirgt, lehne ich diese Vergleiche grundsätzlich ab. Hier würden persönliche Daten offengelegt, die durchaus im Internet schutzwürdig sind. Daher sollten sie nur in den Fällen "offengelegt" werden, in denen es mutmaßlich zu einer Sperrung der ID (Person) kommen würde, also wenn hier jemand gegen die allgemeinen AGBs und die Forennetiquette verstößt.


Zum Thema an sich: Der Nutzen Doppel-IDs zu verbieten ist relativ gering und daher halte ich persönlich nicht viel davon. Wie bereits bemerkt, gehe auch ich davon aus, dass es sich hier lediglich um 1-2 Personen handelt, die derzeit mutmaßlich mehrere Delegierte mimen. Das fällt eigentlich nicht weiter ins Gewicht, selbst dann nicht, wenn diese Person 4-5 Staaten vertreten würde.

Also muss man sich überlegen, sollte die Regelung Anklang finden, welche Konsequenzen daraus erwachsen und ob dieser Aufwand für das, was wir hier "betreiben" wiederum gerechtfertigt ist. Was bedeutet also exakt "die Entscheidung sollte umgeworfen werden"? Wiederholung der Abstimmung/Wahl? Und, dürfen wir jemandem den Delegiertenstatus entziehen, den wir ja gar nicht erteilt haben, sondern der Staat, welcher diese Person als Delegierten entsandt hat?


- Johann Georg II. - 17.06.2009

Zitat:Original von Mehregaan
Zitat:ber ich halte das dann doch für eine Überregulierung, da es bisher auch geklappt hat.

Inwiefern würde ein Mehraufwand entstehen der einer Überregulierung gleichkommt?

Überregulierung bedeutet, dass man etwas zu regulieren versucht, was im Grunde genommen durch Nicht-Regulierung sich schon reguliert. Big Grin Netter Satz. Smile Vor allem bedeutet es aber auch, dass man eben etwas regulieren will, was im Grunde nicht oder nur schwer kontrollierbar ist. Kollegin de Mora-Trauenstein hat da alles sehr gut schon gesagt zu.


- Mehregaan - 17.06.2009

Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Grundsätzlich zu den Kontrollmöglichkeiten: Das Direktorium ist nicht befugt IP-Vergleiche anzustellen. Hier müsste der Admin eingeschaltet werden.

In letzter Zeit war unser Admin recht aktiv, von daher sehe ich darin kein Problem.

Zitat:Unabhängig davon, dass dann trotzdem nicht einwandfrei festgestellt werden kann, ob sich hinter den betreffenden IPs ein- und dieselbe RL-Person verbirgt, lehne ich diese Vergleiche grundsätzlich ab. Hier würden persönliche Daten offengelegt, die durchaus im Internet schutzwürdig sind.

Nie habe ich auch nur andeutungsweise gefordert Daten offen zu legen.

Zitat:Zum Thema an sich: Der Nutzen Doppel-IDs zu verbieten ist relativ gering und daher halte ich persönlich nicht viel davon.

Ich sehe durchaus einen Nutzen.

Zitat:Wie bereits bemerkt, gehe auch ich davon aus, dass es sich hier lediglich um 1-2 Personen handelt, die derzeit mutmaßlich mehrere Delegierte mimen.

Ich habe da keinen Einblick, wodurch kommst Du zu dieser Meinung?

Zitat:Das fällt eigentlich nicht weiter ins Gewicht, selbst dann nicht, wenn diese Person 4-5 Staaten vertreten würde.


Meiner Meinung nach kann das sehr wohl ins Gewicht fallen.

Zitat:Also muss man sich überlegen, sollte die Regelung Anklang finden, welche Konsequenzen daraus erwachsen und ob dieser Aufwand für das, was wir hier "betreiben" wiederum gerechtfertigt ist. Was bedeutet also exakt "die Entscheidung sollte umgeworfen werden"? Wiederholung der Abstimmung/Wahl?

Ja Wiederholung der Abstimmung/Wahl, wenn die Doppelstimme entscheidend war.

Zitat:Und, dürfen wir jemandem den Delegiertenstatus entziehen, den wir ja gar nicht erteilt haben, sondern der Staat, welcher diese Person als Delegierten entsandt hat?

Ja das dürfen wir, wenn er gegen Regeln verstößt was nach dieser Änderung der Fall wäre.


- Stanislav Goldmann - 17.06.2009

Ich muss sagen ich verstehe das Anliegen prinzipiell, habe aber noch Schwierigkeiten mit
- der Sinnhaftigkeit des damit verbundenen detektivischen und administrativen Aufwands
- den möglichen Konsequenzen von zurückgenommenen Abstimmungen/Wahlen. Das ist ggf. ein Fass ohne Boden. Mit einem ungültig gewählten Direktorium sind ja z.B. auch dessen Beschlüsse nicht mehr legitimiert, etc. pp. .

Zäumen wir das Pferd doch einmal von der anderen Seite auf: welche konkreten Abstimmungen und Wahlen der jüngeren Vergangenheit sind Ihnen denn ein Dorn im Auge? Wo wurde über Gebühr "manipuliert"? Was gilt es konkret (nicht akademisch prinzipiell) zu verhindern oder zu korrigieren?


- Mehregaan - 17.06.2009

Diese Fragen, die am Schluss gestellt werden kann ich nicht beantworten da mein Vorstoß keine "Anlassgrundordnungsänderung" ist.

Zitat:- [...] detektivischen und administrativen Aufwands

Wie ich schon mehrmals betont habe geht der nahe Nulll, da ich selbst ein Admin bin weiß ich z.B. wie leicht IP-Adressen verglichen werden können. Das ist ein Aufwand von maximal einer Minute. (Ich habe es gerade selbst probiert und bin zu diesem Ergebnis gekommen.)

Zitat:- den möglichen Konsequenzen von zurückgenommenen Abstimmungen/Wahlen. Das ist ggf. ein Fass ohne Boden. Mit einem ungültig gewählten Direktorium sind ja z.B. auch dessen Beschlüsse nicht mehr legitimiert, etc. pp. .

Haben wir wirklich soviele Abstimmungen, die nur durch eine Stimme entschieden werden?