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Gebietseintragung SDR - Druckversion

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- Hendrik Wegland - 28.09.2009

Alles soweit in Ordnung, die Vetofrist läuft bis 05.10.09 19:10 Uhr.


- Wernher Graf von Perleburg - 03.10.2009

Von korischer Seite gibt es dazu zu bemerken, daß die Südgrenze so inakzeptabel erscheint, sie sieht nämlich aus wie von konkurrierenden Kolonialmächten auf einer Kolonialkonferenz mit dem Lineal gezogen. Das entspricht weder dem simulierten Kulturkreis, noch der inneren Ausgestaltung des Antragstellers.

Es ist auch anzunehmen, daß künftige Interessenten von einer Antragstellung in Aurora (also dieser Gegend) eher Abstand nehmen werden, wenn sie mit einer derart unnatürlichen Grenzziehung konfrontiert sind.

Man könnte den Vorschlag etwa in dieser Art und Weise (nur mal als Illustration, kein Diktat, ist mir jetzt auf die schnelle auch gar nicht besonders gut gelungen)den örtlichen Gegebenheiten anpassen:

[Bild: sdrkwbv.jpg]

Sollte man allerdings auf dieser unnatürlichen Grenze beharren, dann wäre das mit einem Veto von korischer Seite gleichzusetzen.

PS: Ich betrachte die Sache sportlich, mich stört diese hingeklotzte Grenze (der Vorschlag ist 1:1 von einer Grobskizze eines dritten übernommen), aber sollte man sich in keiner Hinsicht meiner Meinung anschließen (Antragsteller, Direktorium) dann werde ich auch nicht den wilden Mann geben, oder mich einer künftigen Simulation verweigern, also kein Grund zur Aufregung. :)


- Erich Bonecker - 03.10.2009

Ich würde den Vorschlag akzeptieren, wenn das Direktorium die Karte ändern würde.


- Hendrik Wegland - 03.10.2009

Das geht nur über ein komplett neues Eintragungsverfahren, oder Sie machen in drei Monaten eine Gebietserweiterung dorthin.


- Hendrik Wegland - 03.10.2009

Nun, ein Pixel der Karte sind ja bekanntermaßen 144km² und somit wäre ein Pixel 12x12km breit.

Da 12x12km recht viel sind, besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Grenze nicht gerade ist, sondern doch kreuz und quer geht (zb. an einem Fluß oder so), aber auf der Karte der Einfachheit halber einfach gerade gezeichnet wurde.


- Erich Bonecker - 03.10.2009

In Ordnung.
Die Grenze soll bleiben.

@ Wernher Graf von Perleburg

In 3Monaten, werde ich dann eine Gebietserweiterung beantragen.
Ich bitte sie von Ihrem Veto abzusehen.


- Hendrik Wegland - 03.10.2009

Guddi.


- Stanislav Goldmann - 03.10.2009

Zitat:Original von Wernher Graf von Perleburg
Von korischer Seite gibt es dazu zu bemerken, daß die Südgrenze so inakzeptabel erscheint, sie sieht nämlich aus wie von konkurrierenden Kolonialmächten auf einer Kolonialkonferenz mit dem Lineal gezogen. Das entspricht weder dem simulierten Kulturkreis, noch der inneren Ausgestaltung des Antragstellers.

Es ist auch anzunehmen, daß künftige Interessenten von einer Antragstellung in Aurora (also dieser Gegend) eher Abstand nehmen werden, wenn sie mit einer derart unnatürlichen Grenzziehung konfrontiert sind.

Man könnte den Vorschlag etwa in dieser Art und Weise (nur mal als Illustration, kein Diktat, ist mir jetzt auf die schnelle auch gar nicht besonders gut gelungen)den örtlichen Gegebenheiten anpassen:

[Bild: sdrkwbv.jpg]

Sollte man allerdings auf dieser unnatürlichen Grenze beharren, dann wäre das mit einem Veto von korischer Seite gleichzusetzen.

PS: Ich betrachte die Sache sportlich, mich stört diese hingeklotzte Grenze (der Vorschlag ist 1:1 von einer Grobskizze eines dritten übernommen), aber sollte man sich in keiner Hinsicht meiner Meinung anschließen (Antragsteller, Direktorium) dann werde ich auch nicht den wilden Mann geben, oder mich einer künftigen Simulation verweigern, also kein Grund zur Aufregung. :)
Ich erwäge als Vertreter Nöresunds die Unterstützung des Vetos und rate dem Antragsteller dringlich zur Korrektur. Ein wenig mehr Mühe und Sorgfalt bei der Kartenzeichnung wäre einfach angebracht.
Und eine Zusage ist ja ggf. in 3 Monaten wieder vergessen und auch nicht einklagbar. Da sollten wir uns also lieber nicht darauf verlassen ...


- Erich Bonecker - 04.10.2009

Wenn ich den Antrag zurückziehe reicht da ein neuerr Antrag auf Gebietseintragung oder muss auch die Reservierung neu gemacht werden.


- Hendrik Wegland - 04.10.2009

Nein, der Antrag auf Eintragung ist ausreichend.