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Anträge zur Abstimmung!!! - Druckversion

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- Diktatus Marius - 21.01.2006

Die genannten Abstimmungen sind inzwischen beendet und abschließen bearbeitet.


- Hermann zu Grimmberg - 31.01.2006

Damit es mal weiter geht ...

1. (Ursprünglicher) Antragsteller: Stefan Hellbusch, Condoria

2. Antrag: Entsperrung des "französischen" Kontinents, d.h. Zulassung von deutschen MNs auf diesem.

3. Art der Abstimmung: Öffentlich


- Hermann zu Grimmberg - 31.01.2006

Nummer zwei:

1.Antragsteller: Faantir Gried, Futuna

2. Antrag: Sperrung aller Planquadrate, die nur aus Wasserfläche bestehen gemäß §9.1.

3. Art der Abstimmung: Kann meines Wissens wie im vorherigen Fall nur öffentlich erfolgen. Wenn die Antragsteller damit nicht einverstanden sind, bitte kenntlich machen.


- Diktatus Marius - 31.01.2006

Zitat:Original von Hermann zu Grimmberg
Damit es mal weiter geht ...

1. (Ursprünglicher) Antragsteller: Stefan Hellbusch, Condoria

2. Antrag: Entsperrung des "französischen" Kontinents, d.h. Zulassung von deutschen MNs auf diesem.

3. Art der Abstimmung: Öffentlich

Abstimmung eingeleitet.


- Hermann zu Grimmberg - 02.02.2006

Zitat:Original von Hermann zu Grimmberg
Nummer zwei:

1.Antragsteller: Faantir Gried, Futuna

2. Antrag: Sperrung aller Planquadrate, die nur aus Wasserfläche bestehen gemäß §9.1.

3. Art der Abstimmung: Kann meines Wissens wie im vorherigen Fall nur öffentlich erfolgen. Wenn die Antragsteller damit nicht einverstanden sind, bitte kenntlich machen.

Wenn der Executivdirektor mal gerade nicht damit beschäftigt ist fremde Welten zu erkunden, so möge er doch hier die Abstimmung einleiten!


- Frederic Aichberger - 12.09.2006

Ich verweise alle Antragsteller auf diesen Thread. Ein Posting hier sollte wieder der Normalfall werden.


- Nara - 15.11.2006

Antragsteller: Nara Levin für die VSR Duban

Antrag: Ergänzung Art. 4 der Geschäftsordnung

alt
Zitat:Artikel 4: Personal
1. Das Hauptpersonal des OIK besteht aus:
- dem Exekutivdirektor
- Vizedirektor für Kartographie
- Vizedirektor für Kartenanträge
Sie bilden das Direktorium unter der Leitung des Exekutivdirektors. Weitere Mitarbeiter können durch das Direktorium bestellt werden, falls dies nötig ist, diese sind nicht als zum Hauptpersonal gehörig anzusehen.
2. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.
3. Bei Rücktritt eines Direktors wird die Neuwahl vorgezogen. Die Amtszeit verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
4. Die Direktoren bleiben in ihrem Amt, bis ein Nachfolger feststeht.

neu
Zitat:Artikel 4: Personal
1. Das Hauptpersonal des OIK besteht aus:
- dem Exekutivdirektor
- Vizedirektor für Kartographie
- Vizedirektor für Kartenanträge
Sie bilden das Direktorium unter der Leitung des Exekutivdirektors. Weitere Mitarbeiter können durch das Direktorium bestellt werden, falls dies nötig ist, diese sind nicht als zum Hauptpersonal gehörig anzusehen.
2. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.
3. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung des Antrages durch weitere vier abstimmungsberechtigte Vertreter kann der Beirat einem Mitglied des Direktoriums während seiner Amtszeit das Amt dadurch entziehen, dass er mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Nachfolgers verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
4. Bei Rücktritt eines Direktors wird die Neuwahl vorgezogen. Die Amtszeit verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
5. Die Direktoren bleiben in ihrem Amt, bis ein Nachfolger feststeht.

Von mir wird keine geheime Abstimmung beantragt.


- Frederic Aichberger - 30.11.2006

Antragsteller: Frederic Elskamp für den Freistaat Fuchsen

Antrag: Ergänzung Art. 4 der Geschäftsordnung

alt
Zitat:Artikel 4: Personal
1. Das Hauptpersonal des OIK besteht aus:
- dem Exekutivdirektor
- Vizedirektor für Kartographie
- Vizedirektor für Kartenanträge
Sie bilden das Direktorium unter der Leitung des Exekutivdirektors. Weitere Mitarbeiter können durch das Direktorium bestellt werden, falls dies nötig ist, diese sind nicht als zum Hauptpersonal gehörig anzusehen.
2. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.
3. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung des Antrages durch weitere vier abstimmungsberechtigte Vertreter kann der Beirat einem Mitglied des Direktoriums während seiner Amtszeit das Amt dadurch entziehen, dass er mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Nachfolgers verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
4. Bei Rücktritt eines Direktors wird die Neuwahl vorgezogen. Die Amtszeit verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
5. Die Direktoren bleiben in ihrem Amt, bis ein Nachfolger feststeht

neu
Zitat:Artikel 4: Personal
1. Das Hauptpersonal des OIK besteht aus:
- dem Exekutivdirektor
- Vizedirektor für Kartographie
- Vizedirektor für Kartenanträge
Sie bilden das Direktorium unter der Leitung des Exekutivdirektors. Weitere Mitarbeiter können durch das Direktorium bestellt werden, falls dies nötig ist, diese sind nicht als zum Hauptpersonal gehörig anzusehen.
2. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.
3. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung des Antrages durch weitere vier abstimmungsberechtigte Vertreter kann der Beirat einem Mitglied des Direktoriums während seiner Amtszeit das Amt dadurch entziehen, dass er mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Nachfolgers verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
4. Bei Rücktritt eines Direktors wird die Neuwahl vorgezogen. Die Amtszeit verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
5. Die Direktoren bleiben in ihrem Amt, bis ein Nachfolger feststeht
6. Das Direktorium übt das Hausrecht aus.

Von mir wird keine geheime Abstimmung beantragt.


- Stanislav Goldmann - 30.11.2006

Zitat:Original von Frederic Elskamp
Antragsteller: Frederic Elskamp für den Freistaat Fuchsen

Antrag: Ergänzung Art. 4 der Geschäftsordnung

alt
Zitat:Artikel 4: Personal
1. Das Hauptpersonal des OIK besteht aus:
- dem Exekutivdirektor
- Vizedirektor für Kartographie
- Vizedirektor für Kartenanträge
Sie bilden das Direktorium unter der Leitung des Exekutivdirektors. Weitere Mitarbeiter können durch das Direktorium bestellt werden, falls dies nötig ist, diese sind nicht als zum Hauptpersonal gehörig anzusehen.
2. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.
3. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung des Antrages durch weitere vier abstimmungsberechtigte Vertreter kann der Beirat einem Mitglied des Direktoriums während seiner Amtszeit das Amt dadurch entziehen, dass er mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Nachfolgers verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
4. Bei Rücktritt eines Direktors wird die Neuwahl vorgezogen. Die Amtszeit verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
5. Die Direktoren bleiben in ihrem Amt, bis ein Nachfolger feststeht

neu
Zitat:Artikel 4: Personal
1. Das Hauptpersonal des OIK besteht aus:
- dem Exekutivdirektor
- Vizedirektor für Kartographie
- Vizedirektor für Kartenanträge
Sie bilden das Direktorium unter der Leitung des Exekutivdirektors. Weitere Mitarbeiter können durch das Direktorium bestellt werden, falls dies nötig ist, diese sind nicht als zum Hauptpersonal gehörig anzusehen.
2. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.
3. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung des Antrages durch weitere vier abstimmungsberechtigte Vertreter kann der Beirat einem Mitglied des Direktoriums während seiner Amtszeit das Amt dadurch entziehen, dass er mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Nachfolgers verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
4. Bei Rücktritt eines Direktors wird die Neuwahl vorgezogen. Die Amtszeit verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
5. Die Direktoren bleiben in ihrem Amt, bis ein Nachfolger feststeht
6. Das Direktorium übt das Hausrecht aus.

Von mir wird keine geheime Abstimmung beantragt.
Ich beantrage Diskussion und Begründung im Beirat. Insbesondere eine Definition des Begriffes "Hausrecht" scheint mir von Nöten.


- Alva Amalia Ikea - 30.11.2006

Dem pflichte ich bei.