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[Gebietserweiterung] Dreibürgen - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Ground floor (Erdgeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: Kartenanträge (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: [Gebietserweiterung] Dreibürgen (/showthread.php?tid=215) |
- Herzog von Kurland - 18.12.2005 Zitat:Die beantragte Fläche liegt nicht im Vetobereich einer anderen Nation, daher wird der Antrag zurückgewiesen. - Faantir Gried - 18.12.2005 Wo bitte steht das in den Kartenregeln? Eine Zurückweisung ist unrechtmäßig. - Flavian Bolled - 18.12.2005 Es steht in den Kartenregeln... Allerdings ist dies ein Ausnahmefall (Besiedelung eines neuen Kontinents) - Faantir Gried - 18.12.2005 Ich weiß sehr genau, was in den Kartenregeln steht und da steht was von einer Ausnahme, nicht dass es abgelehnt werden darf. - Robert Bergmann - 19.12.2005 Zitat:Original von Flavian Bolled Herr Bolled, wo bitte ist das die Besiedelung eines Kontinents? Die Antragsteller sprachen von einer Insel. Und das scheint mir doch ein gewaltiger Unterschied zu sein. :O Und Ihnen, Herr Gried, darf ich, bei aller Wertschätzung sagen, dass die Voraussetzungen für eine "Gebietserweiterung" im Sinne des Kartenregelwerkes nicht vorliegen. Herr Kurland hat aus meiner Sicht völlig richtig entschieden. - Faantir Gried - 19.12.2005 Ich wüsste nicht, Herr Bermann, dass das Regelwerk Meinungen zulässt. Nachdem man mich freundlicherweise einmal zu oft über die Regeln belehrt hat, sehe ich sie nun als absolut an. Ich verstehe Ihre Ansicht, aber hier geht es um Regeln, nicht um Meinungen. RE: [Gebietserweiterung] Dreibürgen - Herzog von Kurland - 19.12.2005 Ich zitiere das Regelwerk: Zitat:§6 Gebietserweiterungen Ich bin nicht die Kartenkommission, das ist der Beirat. Damit ist der Antrag zurückzuweisen gewesen, da an den falschen Adressaten gerichtet. - Faantir Gried - 19.12.2005 Die Anträge auf Gebietserweiterung sind grundsätzlich hier zu stellen, Sie haben Sie weiterzuleiten, nicht abzulehnen. Wenn überhaupt. - Carmen I. - 20.12.2005 Das Gebiet, auf welches erweitert werden soll, existiert nicht. Insofern "Unmöglichkeit der Leistung" => Ablehnung. Die "Ausnahmeregelung" bezieht sich auf freie Flächen, Landflächen wohlgemerkt, nicht Wasserflächen. So sehe ich das. - Faantir Gried - 20.12.2005 Zitat:Original von Carmen de Mora-TrauensteinWo bitte steht das? Und wie war das dann bei Narapul :rolleyes: |