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Fürstentum Greifenburg - Druckversion

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- Gordon Shumway - 02.09.2010

Im Namen Fuchsens teile ich mit, dass wir weder gegen einen vollwertigen noch gegen einen Reservierungs-Antrag Einwände haben.


- Gerd Falkenstein - 02.09.2010

Ich bitte darum, jegliche Diskussion im Antragsforum zu vermeiden und in das Foyer zu verlagern.


- Ardit Veseli - 02.09.2010

Wartet neugierig auf die Antwort des Direktoriums.


- Ardit Veseli - 03.09.2010

OK , nun um es richtig zu machen , stelle ich zuerst die Reservierung und dann den Antrag.

Antrag auf Gebietsreservierung gem. § 3 i. V. m. 4 (2) Kartenregelwerk

Name der Nation:Fürstentum Greifenburg
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Kartenausschnitt: (incl. Form und Größe des Landes)
[Bild: gfb.jpg]
Ansprechpartner:Ardit Veseli
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- Gerd Falkenstein - 04.09.2010

Zitat:OK , nun um es richtig zu machen , stelle ich zuerst die Reservierung und dann den Antrag.

Es besteht keinerlei Verpflichtung dazu, vor einer Eintragung eine Reservierung vorzunehmen. Wenn Sie aber zunächst reservieren möchten, kann ich die Gültigkeit des Antrages feststellen. Welchen der beiden Anträge ziehen Sie nun zurück?


- Ardit Veseli - 04.09.2010

Ja , ok ich ziehe meinen Reservierungsantrag zurück.

Weil ich dachte , das ich nach dem Regelwerk handeln muss und zuerst reservieren soll , aber da sie nichts dagegen haben , ziehe ich den Reservierungsantrag ofiziel zurück.


- Walter Betz - 04.09.2010

Dürfte man nun fragen welcher Antrag nun gestellt wird? Eintragungsantrag?


- Ardit Veseli - 04.09.2010

Ja so siehts aus ,
ich lasse den Eintragungsantrag stehen und entferne den Reservierungsantrag.


- Walter Betz - 04.09.2010

Nun darüber muss bei uns der Delegierte entscheiden. Ich werde ein Veto empfehlen.


- Ardit Veseli - 04.09.2010

Ich verstehe nicht , warum ein Veto.

Nur weil ihr wollt , dass ich zuerst reserviere.
Wenn es euch so passt , dann reserviere ich eben.