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- Ernst Willun - 13.09.2010 Nein, bei der genannten Abstimmung kann man zustimmen, widersprechen und sich enthalten. Es wird also keiner daran gehindert seiner Meinung Ausdruck zu verleihen. Dahingegen lege ich keinen Wert darauf, daß jeder inkompetent formulierte Antrag, der mich zwingt mir die Meinung des Antragstellers zu eigen zu machen so zur Abstimmung gelangt. - Gerhard Terofal - 14.09.2010 Sie reden am Thema vorbei: Es geht hier darum dass nach erfolgter Diskussion die Abstimmung ohne weitere Kommentrare (auch ohne Kommentare, Berichtichtigungen oder sonstwas seitens des Abstimmungsleiters) erfolgen soll. Ablehnen oder sich enthalten können Sie ja weiterhin bei jeder Abstimmung. - Friederike Fresse - 17.09.2010 Ich halte das für eine äußerst mißlungene "formale Umformulierung". Könnte natürlich damit zusammenhängen, daß Ihnen Madame Arcor einige Worte zugeflüstert hat. Sie kann es halt einfach nicht besser. Es ist mir unbegreiflich, warum man sich bei GO-Änderungen nicht auf echte Verbesserungen einlässt, sondern darauf spezialisiert, das Direktorium in seiner Tätigkeit bis an den Rand der Bewegungsunfähigkeit zu bringen. Wer soll denn die Abstimmungsergebnisse feststellen? Nach ihrer Formulierung, darf der Exekutivdirektor nur noch einleiten und nicht mehr leiten. Diesem unnötigen Angriff auf die Funktionsfähigkeit der OIK-Abstimmungen muß man nun wirklich entgegentreten. - Niketas Choniatés - 17.09.2010 Auf die Gefahr hin nun als "Siamesischer Drilling" da zu stehen: Wer das Direktorium praktisch arbeitsunfähig macht, wird nicht meine Zustimmung finden. - Carmen I. - 17.09.2010 Zitat:Original von Friederike Fresse Ist aber nicht so! Unabhängig davon, dass es dem Antragsteller überlassen bleibt, worüber er abstimmen lassen möchte, erklären Sie doch mal, was Sie unter der "Leitung einer Aussprache" praktisch verstehen. - Friederike Fresse - 17.09.2010 Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein Dann haben Sie Ihren Beitrag vom 03.09. schon verdrängt? Ich habe zwar nicht damit gerechnet, daß Sie die Änderungsanträge verstehen, aber ich darf Ihnen mitteilen, daß der Antragsteller die "Leitung einer Aussprache", die bei uns ja Diskussion" heißt, ohnehin gestrichen hat. - Gerhard Terofal - 18.09.2010 Dann nehmen Sie bitte das Präfix "ein" an der von Ihnen genannten Stelle weg. - Carmen I. - 18.09.2010 Die Betonung liegt auf "flüstern". Ich flüstere nicht! - Friederike Fresse - 20.09.2010 Werte Damen und Herren, ich kann keinen weiteren Diskussionsbedarf mehr erkennen. Deshalb schließe ich die Diskussion und bringe den Antrag mit orthographischen Anpassungen, die sie jedoch keinesfalls in irgendeiner Weise beeinflussen sollen, zur Abstimmung. gez. Fresse |