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[Gebietserweiterung] Kaiserreich Dreibürgen - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Ground floor (Erdgeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: Kartenanträge (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: [Gebietserweiterung] Kaiserreich Dreibürgen (/showthread.php?tid=232) |
- Herzog von Kurland - 09.01.2006 Neben dem eingelegten Veto Klings, über das mir bis jetzt nichts weiter bekannt geworden ist, ist folgende neue Rechtslage eingetreten. Es könnte also sein, dass ihr Antrag bereits deshalb als nichtig angesehen werden muss. Es ist sehr bedauerlich, aber Urheberrecht ist wohl Urheberrecht. Natürlich haben Sie die Möglichkeit ihren Antrag - so Kling sein Veto binnen 5 Tagen (bis 14. Januar 2006) nicht begründet - zu modifizieren. Ob eine erneute Antragsstellung nötig ist, wird das Direktorium entscheiden. MfG von Kurland OIK-Vizedirektor für Kartenanträge - Grossinquisitor - 16.01.2006 Zitat:Original von Herzog von Kurland Sorry, ich hab das gerade erst mitgekriegt. Ich bitte um Fristverlängerung bis zum 16.1.2006 um 20 Uhr. - Friedrich Alexander - 16.01.2006 Wenn sie ihrer Aufgabe als Deligierter nicht gerecht werden können, wäre es für alle Anwesenden von Vorteil, wenn sie einen anderen Vertreter aus ihrer Nation benennen würden. Für Dreibürgen ist jedenfalls nicht länger hinnehmbar, dass Kling die Frist bis zum Sankt-Nimmerleinstag verlängert. - Carmen I. - 16.01.2006 Zitat:Original von Grossinquisitor Tja, aber Weihnachten ist lang vorbei. Und man weiß ja: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. ;) - Grossinquisitor - 16.01.2006 *edit* hab mich abgeregt und den privaten RL-Kram wieder gelöscht - Grossinquisitor - 16.01.2006 Zur Begründung des Vetos der AD Kling Ich möchte das Veto der AD Kling als ein aufschiebendes Veto verstanden wissen. Zunächst gibt es noch einen früheren Antrag, die ratelonischen Gebiete zu sperren. Dieser sollte zuerst behandelt werden. Des weiteren sollte man Ratelon noch etwas Zeit lassen, sich entgültig für eine Lösung in der Kartenfrage zu entscheiden. Diese Diskussion dauert dort immer noch an, kommt aber gerade aktuell zu einem Ende. Wenn Ratelon eine endgültige Entscheidung über die Karten getroffen hat, dann ist es mir eigentlich ziemlich egal, wer die entsprechenden Flächen der Karte belegt und wer nicht. Ratelon selber bemüht sich jetzt eine solche Entscheidung zu finden. Solange diese noch nicht gefällt ist, sollten wir mindestens abwarten, wie diese ausfällt. Sollte Ratelon sich gegen eine Wiederbesiedlung ihrer alten Gebiete entscheiden, und ich erwarte diese Entscheidung bis Mitte Februar, dann sollten die entsprechenden Gebiete gelöscht werden und Inseln einer anderen Form auf der Karte erscheinen. Das geistige Eigentum anderer sollten wir achten. - Herzog von Kurland - 16.01.2006 Zitat:Organisation für Internationale Kartographie - OIK - Friedrich Alexander - 16.01.2006 Das Reich wünscht eine neutrale und regelgestützte Begründung warum ein Antrag fast einen Tag nach Ablauf der Frist noch zurückgewiesen werden kann. Wenn man von den neutralen Regeln abweicht, steht man auf der Seite einer Partei. Ratelon hat seine "geistigen Ansprüche" uns gegenüber niemals geltend gemacht, wir wurden auch nicht darüber informiert. Das jetzige Verhalten der OIK gegenüber Dreibürgen ist ein frechheit die auf keinem Boden steht. - Herzog von Kurland - 17.01.2006 Ratelon gab folgende Stellungnahme an das Direktorium im Beirat ab. Das sollte für eine Geltendmachung ratelonischer Rechte ausreichend sein. - Friedrich Alexander - 17.01.2006 Zitat:Original von Herzog von KurlandHätte Ratelon uns früher davon informiert, wäre ein Antrag mit anderen Küstenlinien gestellt worden. Die Sache ist mehr als ärgerlich. Wo steht geschrieben das ausgetragene Nationen über ihren alten Kartenplatz verfügen, bestimmen oder überhaupt ein Recht auf Bestimmung über diesen haben? Korrigieren Sie mich sollte ich falsch liegen, Hoheit. Die OIK agiert im Rahmen eines Regelwerkes, Abweichungen von den Regeln zu Gunsten einer anderen Nation sind ein offener Bruch gegen Neutralität der OIK. Wenn ein Staat einen Antrag stellt, nach Ablauf der Frist aber ein Anderer, der die Frist verschlafen, missachtet oder nicht Ernst genommen hat einen Einspruch einlegt, die OIK als unpolitische Organisation von den Regeln abweicht und zu Gunsten des Antragsgegers entscheidet, wäre das nicht ein klarer Schritt auf die Seite des Antragsgegners? |