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Änderung - Artikel 4.6 der GO | Ungültig, da keine erforderliche absolute Mehrheit - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Upper floor two (2. Obergeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=15) +--- Forum: Abstimmungen (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=16) +--- Thema: Änderung - Artikel 4.6 der GO | Ungültig, da keine erforderliche absolute Mehrheit (/showthread.php?tid=2816) Seiten:
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- Attila Saxburger - 10.09.2014 Zitat:Stimmzettel für die Abstimmung des Beirates der OIK Wer das liest, kann lesen - Raistlin Majere - 11.09.2014 Stimmzettel für die Abstimmung des Beirates der OIK Abstimmende Mitgliedsnation: Freie Republik Tir Na nÒg Abstimmungsgegenstand: Änderung von Artikel 4.6 der GO. [x] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer mehr als der Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint. [ ] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint. [ ] keine Änderung des Artikels. - Leif Ellerkvist-Houer - 11.09.2014 Stimmzettel für die Abstimmung des Beirates der OIK Abstimmende Mitgliedsnation: Forst Republikken av Sylfaen Abstimmungsgegenstand: Änderung von Artikel 4.6 der GO. [ ] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer mehr als der Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint. [x] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint. [ ] keine Änderung des Artikels. - Marcus Flavius Celtillus - 11.09.2014 Stimmzettel für die Abstimmung des Beirates der OIK Abstimmende Mitgliedsnation: Imperium Ladinorum/’±Ã¹»µ¯± Äö½ ›±´¹½É½/Reich der Ladiner Abstimmungsgegenstand: Änderung von Artikel 4.6 der GO. [ ] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer mehr als der Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint. [x] 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint. [ ] keine Änderung des Artikels. RE: Wer das liest, kann lesen - José Maria Tioxalaj - 12.09.2014 Zitat:Stimmzettel für die Abstimmung des Beirates der OIK - Ernst Willun - 16.09.2014 Zitat:Stimmzettel für die Abstimmung des Beirates der OIK RE: Änderung - Artikel 4.6 der GO - Erica Simmons - 16.09.2014 Zitat:Stimmzettel für die Abstimmung des Beirates der OIK - Friedrich Alexander I. - 16.09.2014 Ich beende die Abstimmung hiermit. Es wurden sechzehn Stimmen abgegeben. Davon sind fünfzehn Stimmen gültig. (Die Stimme des Delegierten von Tir ist ungültig. Beim Delegierten von Atraverdo bin ich mir nicht sicher da er Zitiert hat. Daher im Zweifel für den Angeklagten.) Auf die Option " Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer mehr als der Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint." entfielen vier Stimmen. Auf die Option "6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint." entfielen acht Stimmen. Auf die Option "Keine Änderung des Artikels" entfielen drei Stimmen. Der Beirat der OIK hat Option zwei Angenommen. - Friedrich Alexander I. - 19.09.2014 Nach Beratung mit den Mitgliedern des Direktoriums revidiere ich meine Feststellung des Ergebnisses. Es wurden 16 Stimmen abgegeben, davon sind 16 gültig. Auf die Option " Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer mehr als der Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint." entfielen fünf Stimmen. Auf die Option "6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint." entfielen acht Stimmen. Auf die Option "Keine Änderung des Artikels" entfielen drei Stimmen. Der Beirat der OIK hat damit Option zwei Angenommen. - Elias Goff - 20.09.2014 Der Antrag zur Änderung von Artikel 4.6 der Geschäftsordnung wird erneut zur Abstimmung gebracht, da für keine der wählbaren Optionen eine erforderliche absolute Mehrheit zustande kam. |