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Was ist das für eine Mehrheit? - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Off-Topic (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=9) +--- Forum: Café oik (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=11) +--- Thema: Was ist das für eine Mehrheit? (/showthread.php?tid=2818) Seiten:
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- Ernst Willun - 12.09.2014 Du hast das entscheidende Wort mißachtet und zwar "entlehnt". ![]() Aber ich für meine Person verstehe ohnehin nicht, warum man Begriffe gebrauchen muß, die man erst nachschlagen muß und die dann auch noch zum Teil umstritten sind. Mein Deutschlehrer meinte aber mal, wenn man nichts Wirkliches zu sagen hat, sagt man es mit Fremdwörtern. Daran ist wohl viel Wahres.
- Elias Goff - 12.09.2014 Oder mit RL-Gesetzen - Presidente Chilavert - 12.09.2014 Zitat:Original von Ernst Willun Gibt es dazu einen Beschluss? ![]() EDIT: nicht, dass man nachher noch alles hinterfragen muss? - Ernst Willun - 13.09.2014 Zitat:Oder mit RL-Gesetzen Ich stehe lediglich auf dem Standpunkt, daß der Begriff der "qualifizierten Mehrheit" auf dem Mist von Juristen gewachsen ist und dementsprechend wird man sich orientieren müssen, wenn man ihn verstehen will. Wie der jeweilige Benutzer eines solchen Ausdrucks bzw. die Mehrheit der Leser das dann wiederum verstanden hat, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Zitat:Gibt es dazu einen Beschluss? großes Grinsen Schon möglich, daß ich ein Trottel bin, aber irgendwie wird man sich doch der Bedeutung uneindeutiger Formulierungen nähern müssen und das OIK-Regelwerk ist voll davon. - Presidente Chilavert - 13.09.2014 He, so war das sicher nicht gemeint. - Elias Goff - 13.09.2014 Deine Passion für Gesetze und Verordnungen in Ehren, Ernst - jedem Tierchen sein Pläsierchen. Aber wir sind hier unter uns, kein Verein, keine Körperschaft des öffentlichen Rechts noch nicht mal ein Club sind wir. Daher glaube ich, dass der ständige Verweis auf RL-Gesetzestexte hier wenig bringt. Wenn wir morgen einstimmig beschließen, dass die OIK-Erde flach ist und an den Rändern rote Bömmelchen runterhängen mit Glöckchen dran damit man hört wenn einer über den Rand in die Hölle stützt dann ist das so. Wenn wir jedes Wort und jeden Absatz der GO und des Kartenregelwerks mit dem RL abgleichen und präzisionieren, dass es auch für jeden passt, dann brauchen wir demnächst eine eigene Rechtsabteilung und einen entsprechenden 1246seitigen Kommentar damit auch alles erklärt ist. Für gewöhnlich, eigentlich immer, war es so, dass absolut 50% der abgegebenen Stimmen hieß. Warum nicht weiterhin so verfahren? Weil es nicht RL-Konform ist? - Kaiser Veuxin II. - 13.09.2014 Ich finde, Ernst hat vollkommen recht, und sehe nur einen Ausweg aus der Situation: Wir müssen leider zurück zum BIK.
- Friedrich Alexander I. - 13.09.2014 Welches wiederum zur UVNO gehört hat wenn mich nicht alles täuscht.
- Inga van Mauritz - 13.09.2014 Zitat:Original von Kaiser Veuxin II. +1 - Kaiser Veuxin II. - 13.09.2014 Zitat:Original von Friedrich Alexander I. Öhm … vielleicht?
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