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Commonwealth of Caledonia - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Ground floor (Erdgeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: Kartenanträge (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Commonwealth of Caledonia (/showthread.php?tid=2881) Seiten:
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- Amanda Tapping - 24.03.2015 Naja aktuell ist sie wohl nicht - es ist die letzte Karte die ihr Kollege Veuxin pinselte. :) Kush ist nach Arethanien, unterhalb Bedschas *verschoben* - die Frage wäre nun OB die alten kushitischen Inseln nach ihrer Auffassung noch zu Kush gehören. Wenn Sie das so sehen mache ich gern auch noch einen Vetobesuch in Kush. - Inga van Mauritz - 24.03.2015 Ja, das hatte ich im Hinterkopf. Aber das IL ist auch vetoberechtigt. Bitte die Benachrichtigungen alle im Ausgangspost editieren. Danke. - Amanda Tapping - 25.03.2015 Das il ist zwei PQ weit weg daher raus aus der Vetonummer :-). - Inga van Mauritz - 26.03.2015 Nein, das IL ist definitiv vetoberechtigt, da angrenzend. - Amanda Tapping - 26.03.2015 OK,wenn sie das meinen *Lupe von der Karte wegleg* tipple ich auch dorthin.Warte im IL auf die freischalte und werde das dann hier gern vermelden. :rolleyes: - Inga van Mauritz - 26.03.2015 Da brauchen Sie gar nicht mit den Augen rollen. Stellen Sie einen ordentlichen Antrag und gut ist. Zitat:§7 VetorechtDas IL ragt definitiv in Planquadrat Q16. - Amanda Tapping - 30.03.2015 Frau lernt gern dazu,wenn es der Sache dienlich ist.Die Vetobenachrichtigung im IL ist erfolgt, und wir danken Ihnen für ihre Hilfe und Geduld. - Inga van Mauritz - 01.04.2015 Der Antrag ist vollständig. Gemäß § 7, 5 können Veti innerhalb der nächsten 168 Stunden (7 Tagen) hier abgegeben werden. gez. van Mauritz, Vizedirektorin für Kartenanträge - Inga van Mauritz - 08.04.2015 Ich stelle fest, daß die Frist abgelaufen ist und kein Veto eingelegt wurde. Damit war der Antrag erfolgreich und das Commonwealth of Caledonia wird beim nächsten Update verzeichnet werden. Bitte benennen Sie eine/n Delegierte/n. Herzlichen Glückwunsch und weiterhin viel Erfolg! |