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- Gerásimos - 08.04.2010

Schonmal afrikanische Landesgrenzen gesehen? Soviel dazu . . . Wink


- Wernher Graf von Perleburg - 08.04.2010

Mit dem Richtscheid gezogen - in der Tat. Aber das ist ja nur als ein Exempel genannt, wo es stimmt, wäre es natürlich auch so möglich.

Zitat:Jetzt bin ich wieder schuld? ^^

Irgendeine Begründung mußte ja her. Wink

Zitat:Noch bin ich zwar nicht Delegierter meines Landes, äussere mich aber trotzdem dazu:

Konkludent gelten diese Bestimmungen meines Erachtens sowieso, was sollten auch sonst gültige Vetogründe sein.?


- Niketas Choniatés - 08.04.2010

...da können wir auch das derzeitige Reglement behalten. Funktioniert ja dann doch! Smile


- Janislav Pietarow - 08.04.2010

Zitat:Original von Hendrik Wegland
Da wäre ich doch dafür, diese alten Vetoregeln wieder einzuführen.

Dito!


- Hendrik Wegland - 09.04.2010

Zitat:Original von Niketas Choniatés
...da können wir auch das derzeitige Reglement behalten. Funktioniert ja dann doch! Smile

Mit dem Nachteil, dass erst entschieden werden muss, ob das Veto gültig ist. Mit der BIK-Regel wäre dies nicht mehr notwendig.


- Niketas Choniatés - 09.04.2010

Sehe ich, offen gestanden, anders. Wasserdichte Regeln und Definitionen gibt es nicht, es kann immer und jederzeit an Regeln herumgedeutelt werden. Also: Immer noch nicht überzeugt und ergo immer noch gegen eine Regeländerung.


- Carmen I. - 09.04.2010

Da Frieda doch so gerne Diskussionen hat: Wie wäre es, wenn jedes Veto zugelassen wird, mit der Maßgabe, dass es hinreichend (ausführlich) begründet werden muss? Im Anschluss werden die Veti (?) im Beirat diskutiert und im Anschluss daran trifft das Direktorium seine Entscheidung, ebenfalls ausführlich begründet.

So kann jeder mitreden, die Kritiken und Anregungen können ergänzt oder aus der Welt geredet werden, der Antragsteller kann Änderungen vornehmen an die er vorher vielleicht noch gar nicht gedacht hat und über Inaktivität muss sich hier niemand mehr beklagen. Big Grin


- Hendrik Wegland - 09.04.2010

Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
dass es hinreichend (ausführlich) begründet werden muss?

Freue mich schon auf Veti mit 5 Seiten Begründung Big Grin


- Carmen I. - 09.04.2010

Iwo, wir sind doch hier nicht in MEINEM Büro Big Grin

Aber die Idee hat doch was oder?


- Gerásimos - 09.04.2010

Finde ich nicht, da sonst Staaten integriert werden in eine Debatte, die mit dem beantragenden Prjekt nichts zutun haben.