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- JoSchu - 14.12.2006 Vor 3 Jahren etwa, glaube ich. Keine Ahnung, ob die OIK da schon in der Form bestand. Dürfte auch keine wesentliche Rolle spielen, da das Regelwerk ja übernommen wurde. - König Friedrich III. - 14.12.2006 Das ist doch komplett lächerlich! Beide Staaten existieren in allen landschaftlichen Formen bereits. Es kann faktisch gar kein Veto geben. Man sollte nicht an komplett sinnlosen Regeln festhalten, sondern am Einzelfall entscheiden. - Nara - 14.12.2006 Es gibt für diesen Fall einer Teilung des Staatsgebietes keine Regel. Eine nicht vorhandene Regel kann aber nicht komplett sinnlos sein. Manchmal wünschen wir uns sicherlich alle, daß am Einzelfall entschieden wird. Doch die Gefahr, daß in zwei gleichgelagerten Einzelfällen unterschiedlich entschieden wird, ist wohl für jeden zu erkennen und auf die damit verbundenen Diskussionen können wir sicherlich alle verzichten. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder eine entsprechende Regel formulieren und abstimmen oder eine Gebietsverkleinerung und sofort anschließend die Neueintragung (eine Reservierung ist ja nicht unbedingt nötig). Es ist vergleichbar mit der Rechtsnachfolge in internationalen Organisationen. Ein Teil übernimmt die Rechtsnachfolge und muß nicht neu eingetragen werden und der andere Teil muß einen Aufnahmeantrag stellen. Ich weiß, daß die Mühlen der Bürokratie nerven können, doch bringt es im Allgemeinen nichts, dagegen anzukämpfen und ewig zu diskutieren. Es ist weitaus entspannender (für alle Seiten), wenn man die Mühlen mahlen läßt, außerdem kommt man so viel schneller zum Ziel. - Friedrich Alexander - 16.12.2006 Kann der Beirat nicht über einen solchen Sonderantrag entscheiden? Ein "Nein" kann man bei nicht geregelten Situationen nicht mehr gelten lassen. - Faantir Gried - 16.12.2006 Wenn er darüber entscheiden kann, müsste er über jeden ähnlich gearteten Sonderfall gleich entscheiden. - Graf von Düsterstein - 16.12.2006 Zitat:Original von Faantir Gried Nicht zwangsläufig, da sich der Beirat nicht stets aus denselben Personen zusammensetzt. - Faantir Gried - 16.12.2006 Das ist uninteressant, denn wenn ein Staat so behandelt wird, hat jeder Staat den Anspruch auf die gleiche Behandlung. - Graf von Düsterstein - 16.12.2006 Das kann der Beirat evtl. anders sehen und da kann man dann nichts machen. - Faantir Gried - 16.12.2006 Das steht höher als der Beirat, mal ins Regelwerk geschaut? - König Friedrich III. - 17.12.2006 Zitat:Original von Faantir Gried |