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Antrag auf Löschung des Freistaats Freistein | DU Ratelon - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Ground floor (Erdgeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: OIK-Foyer (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Antrag auf Löschung des Freistaats Freistein | DU Ratelon (/showthread.php?tid=137) |
- Georg von Nøresund - 11.11.2005 Zitat:Original von Talon Karrde Neu beraten werden wir nicht mehr Herr Karrde, aber Hilfreich wäre ein offizieller Post von Ihnen schon noch, damit auch die letzten Zweifler der Aussage Ritchie Letsrocks befriedigt werden. - Georg von Nøresund - 11.11.2005 Zitat:Original von Ron Tacitus Die Grafik ist schon seit Anfang an da ?( - Georg von Nøresund - 11.11.2005 Zitat:Original von Georg von Nøresund Ich habe gesehen werter Herr Karrde, dass Sie dieses bereits im Beirat noch einmal bestätigten. Vielen Dank für Ihre Kooperation! - Georg von Nøresund - 11.11.2005 Zitat:Original von Oberster Hirte Wenn wir hier von Illegal sprechen folgendes: Wenn im Regelwerk steht " Das Glas ist halbleer" und wir als Direktorium in einem Antrag posten "Das Glas ist halbvoll", wäre das illegal? Ich glaube nein, sondern vielmehr Auslegungssache. Man kann das Regelwerk der OIK in bestimmten Dingen als "Auslegungssache" betrachten (siehe mein Beispiel mit dem Glas). Wenn dem nicht so wäre, bräuchte die OIK kein Direktorium, sondern könnte sich selbst per Regelwerk verwalten... - Ron Tacitus - 11.11.2005 Zitat:Original von Georg von NøresundDas Problem habe ich auch nur auf Arbeit
- Ron Tacitus - 11.11.2005 Zitat:Original von Georg von NøresundEs gibt immer Dinge die man auslegen kann, aber erläutern Sie doch mal was an dem Satz: ""Ein Staat wird gelöscht, wenn er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert als inaktiv anerkannt zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird." nun noch auslegbar ist? Jedenfalls nicht das man die 1 Monats Schutzfrist wegfallen lassen kann. - Madonna Ritchie-Letsrock - 11.11.2005 Zitat:Original von Ron Tacitus Der Freistaat Freistein wird dem aber nicht widersprechen und hat dies in aller Deutlichkeit in seinem Antrag mitgeteilt - der Deligierte Talon Karrde hat meinen Antrag noch einmal bestätigt; dass das scheinbar bei Ihnen nicht in den Kopf gehen will...
- Georg von Nøresund - 11.11.2005 Zitat:Original von Ron Tacitus Ich werde das mal abändern und auf diesen Server legen lassen, dann dürfte es das Problem nicht mehr geben
- Ron Tacitus - 11.11.2005 Zitat:Original von Madonna Ritchie-LetsrockDie Regeln schreiben da klar vor wie vorzugehen ist und es gibt keinen plausiblen Grund dagegen zu verstoßen. Es kann Ihnen doch nun auch völlig egal sein ob Freistein da noch 30 Tage drauf ist oder nicht wenn sowieso keiner Einsprüche geltend macht. Also warum machen Sie wegen der Sache so einen Terz und wollen hier unbedingt die Regeln brechen? - Madonna Ritchie-Letsrock - 11.11.2005 Sie kennen sicherlich das Wort "Auslegung" dieses § oder? Ich kann nichts dafür, wenn Ihr Regelwerk Handlungsspielraum zulässt, aber das spricht eben dafür und bewerte ich persönlich für sehr gut. Ist die OIK mittlerweile eine Diktatur geworden, wenn man nicht austreten kann. Der Freistaat Freistein hat in einem Beschluss seine Entscheidung gefällt. Vielleicht sind Ihnen die Wörter Akzeptanz, Respekt und Toleranz nicht bekannt, aber hier wurden nun genug Argumente dargelegt und diskutiert. Wenn Sie sich hier intern die Köpfe einschlagen wollen, dann tun Sie dies, aber ohne mich. Wenn Sie meinen trotz völlig inaktiver Staaten (hier: der Freistaat Freistein) im Hintergrund oder öffentlich Ihre Machtspielchen treiben zu müssen, da Sie sonst nichts haben, woran Sie sich halten können, bitte. Armseliger geht es nun wirklich nicht mehr. Die Diskussion ist für mich beendet; mit meiner Zeit habe ich was besseres zu tun. |