OIK-Forum
Andros Erweiterung II. - Druckversion

+- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum)
+-- Forum: Off-Topic (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=9)
+--- Forum: Café oik (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=11)
+--- Thema: Andros Erweiterung II. (/showthread.php?tid=1689)

Seiten: 1 2 3 4


- Franz Josef I. - 04.11.2008

Zitat:Original von Janislav Pietarow
Eben es sind noch gute 25 Tage und vllt löscht sich Ratharia ja nicht Wink
Das glaubst du? Tongue


- Janislav Pietarow - 04.11.2008

Naja man soll die Hoffnung nie aufgeben. auch wenn ich ja dafür sein müsste das ihr geht Wink


- Franz Josef I. - 05.11.2008

Man wird sehen.
Vllt kommt Ratharia ja eines Tages zurück, vllt schon bald auf einem neuen Kartenplatz, z. Bsp. nördlich von Thorchalien. Wink
Da würde, rein theoretisch, auch unsere CartA-Form reinpassen.


- Janislav Pietarow - 06.11.2008

[Bild: androvs5.png]

So sähe Andro dann in etwa aus. Keine Sorge das wird schöner als es dank mir derzeit grafisch ist Wink

Man sieht im Norden Finnland mit Ladogasee + finischer Seenplatte
Im Süden "Fernost" mit Irkutsk, Kamtschantka, Baikalsee und Salachin.
Und ja wir geben denen noch richtige Namen Wink


[Bild: unbenanntkx6.jpg]

und die Vetozone


- Janislav Pietarow - 07.11.2008

Ich habe eben erfahren, dass wir nur Nord ODER Süd eintragen können, beides aber nicht, was schade ist.

Wir machen wohl zuerst den Süden. Kann man den Norden aber reservieren?

Edit: Wobei:

§6 Gebietsveränderungen
1. Eine Gebietsveränderung ist nur auf freien oder eigenen Flächen zulässig. Weiterhin gilt §7.
2. Eine Gebietsveränderung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt.
3. Ausgenommen von § 6 Abs. 2 sind Anträge auf Gebietsverkleinerungen. Sie sind auch dort zulässig, wo kein Staat ein Vetorecht besitzt. Das Vetorecht des Direktoriums nach § 7 bleibt unberührt.
4. Eine Gebietsveränderung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.
5. Eine Gebietserweiterung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.
6. Ein Gebietsveränderung eines Staatsgebietes ist nur alle zwei Monate einmal zulässig. Eine Erweiterung in den ersten drei Monaten ist ebenfalls nicht zulässig.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

da steht nicht, das die Gebiete aneinander hängen müssen


- Lisätytären - 07.11.2008

Eine Alternative für "Finland"
Der umriss Finlands kommt etwas besser zu recht .
Mit Oneigask als nachbahr (Hätte auch Karaaliask sein können..)
[Bild: Finnland%20alter52.gif]


- Janislav Pietarow - 07.11.2008

Da engagiert sich ja jemand Wink


- Lisätytären - 07.11.2008

Ich war nur das Ausführende "Organ".
Hat mir etwa dreiviertel stund gekostet .


- Janislav Pietarow - 15.12.2008

So wir haben nun mit der Finnland sim begonnen


- Lisätytären - 15.12.2008

Zitat:Original von Janislav Pietarow
So wir haben nun mit der Finnland sim begonnen

War schon mal so frei "ein zu steigen" als Tivo Paskinnen. Wink