OIK-Forum
*einen Kaffee trinkt* - Druckversion

+- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum)
+-- Forum: Off-Topic (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=9)
+--- Forum: Café oik (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=11)
+--- Thema: *einen Kaffee trinkt* (/showthread.php?tid=182)

Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19


- Stanislav Goldmann - 02.12.2005

Ein durchaus berechtigtes Anliegen. Aber eher nicht im simoff-Bereich.


- Suzanne deVega - 02.12.2005

Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Ein durchaus berechtigtes Anliegen. Aber eher nicht im simoff-Bereich.
Entscheidend ist das Ergebnis. Wink


- Carmen I. - 02.12.2005

Ich habe nicht umsonst angeregt, dass es einen Sammel-Thread für vorzunehmende Änderungen gibt, sowohl für den Kartographen, wie auch für den Admin (falls er mal etwas übersieht, was ja bei so kurzen Dackelbeinchen nicht wundern würde Big Grin ). Na, und einen Admin-Thread gibt es ja jetzt. Wink


- Carmen I. - 21.04.2006

*mal eine Runde arcorianischen Kaffee ausgibt*


[Bild: d060.gif]


- Diktatus Marius - 21.04.2006

Hallo junge Frau. Darf man sich setzen?


- Carmen I. - 21.04.2006

Aber sicher doch, so lange Sie sich nicht auf mich setzen wollen. Wink

Wie geht´s, wie steht´s, was gibts Neues in Turanien? Wink


- Diktatus Marius - 21.04.2006

Hatte ich im Moment nicht vor. Aber eine interessante Idee! Big Grin

Zur Zeit findet ein Aushangverfahren statt.


- Carmen I. - 21.04.2006

Wer oder was soll ausgehangen werden? ?(


*Kaffee für Diktatus einschenkt und die Tasse anreicht*


Vorsicht, is hot man. Big Grin


- Diktatus Marius - 21.04.2006

Eine neue Verfassung. Das ist das übliche Verfahren.

Zitat:Gesetz über Volksabstimmungen zur Ersetzung der Verfassung nach Art. 57. (G 57)

§ 1 Zweck
Dieses Gesetz regelt das Verfahren zur Ersetzung der Verfassung durch eine Volksabstimmung nach Art. 57 II der Verfassung.

§ 2 Vorverfahren
Bevor eine Volksabstimmung zur Ersetzung der Verfassung durchgeführt werden kann, hat das turanische Volk in einer verfassungsgebenden Versammlung eine neue Verfassung auszuarbeiten, die diese Verfassung ersetzen kann.
Der Entwurf ist vor der Abstimmung wenigstens zwei Wochen öffentlich auszuhängen, damit jeder Bürger Änderungsvorschläge unterbreiten kann. Zu diesen ist Stellung zu nehmen.

§ 3 Durchführung der Abstimmung
Die Regierung ernennt einen Volksabstimmungsleiter. Dieser hat die Volksabstimmung in eigener Verantwortung durchzuführen. Die Volksabstimmung ist geheim, unmittelbar, gleich und allgemein.
Jeder Bürger hat nur eine Stimme.

§ 4 Erfolg
Der Antrag ist erfolgreich, wenn er mindestens die nach Art. 57 II erforderliche Zustimmung erhält.

§ 5 Ausfertigung
Der Entwurf ist vom Präsidenten auszufertigen. Er tritt einen Monat nach Verkündung im Föderationsgesetzblatt in Kraft.

Und zur Zeit wird über den ausgehängten Entwurf diskutiert...


- Carmen I. - 22.04.2006

Wieso müssen Verfassungen ständig geändert werden? Manchmal habe ich das Gefühl, dass sich einige Leute daraus ein Hobby machen und versuchen, die Verfassung den Gegebenheiten anzupassen statt umgekehrt. Rolleyes