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[Diskussion] Änderung der GO - Druckversion

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- Carmen I. - 03.12.2009

Wenn man aber auf die "absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen" abstellt, dann wird man es sehr schwer haben im ersten Wahlgang eine Entscheidung zu finden. Es war ja auch schon so schwer mit der "einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen". Wink

Und "Losverfahren" ist sowieso ganz schlecht. Nicht nur, dass es nicht demokratisch ist, es wird auch immer wieder Leute geben, die der Person, die das durchzuführen hat, nicht vertrauen werden. Das sollten wir gleich wieder aus unserem Gedankengut streichen. Wink


Ich persönlich könnte mich mit einem Stichwahlverfahren nach dem ersten Wahldurchgang anfreunden, weil die Aussichten, dass es eine Entscheidung gibt, wenn mehr als zwei Kandidaten angetreten waren, sehr groß sind, wenn die Stimmen der weiteren Kandidaten dann umverteilt werden müssen.

Alles andere sollte man sich aber schenken.... von mir aus zu Weihnachten Big Grin .... und dann eben eine Neuwahl mit verkürzten Ausschreibefristen anberaumen.


RE: [Diskussion] Änderung der GO - Phillip Loewe - 03.12.2009

Zitat:1. Wahlen sind 14 Tage vor Beginn im Foyer der OIK öffentlich auszuschreiben. Im Ausschreibungsthread erfolgen die Veröffentlichung der Kandidaturen, die Vorstellung der Bewerber und Diskussionen dazu. Bei vorgezogenen Wahlen gemäß Artikel 4 Absätze 3 oder 4 verkürzt sich die Ausschreibungsfrist auf 7 Tage.
2. Vor dem Antrag auf eine Abstimmungen im Beirat ist den Delegierten mindestens 14 Tage Gelegenheit zu geben, zum Thema über welches abgestimmt werden soll in einem separaten Thread im Beiratsbereich zu diskutieren. Die Diskussion wird mit Beginn der Abstimmung beendet.
3. Wahlen und Abstimmungen dauern volle 7 Tage.
4. Wahlen und Abstimmungen finden in den dafür vorgesehenen Bereichen des Beirats statt und werden vom Exekutivdirektor geleitet.
5. Wahlen finden grundsätzlich geheim statt.
6. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Auf Antrag eines Delegierten, welcher von weiteren 4 Delegierten unterstützt wird, erfolgt eine Abstimmung geheim. Der Antrag kann nur bis zum Beginn einer Abstimmung gestellt werden.
7. Bei öffentlicher Abstimmung, ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Gleiches gilt für mehrfache Stimmabgabe eines Mitgliedslandes.
8. Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die Mehrheit der abgegeben Stimmen auf sich vereinen kann.
9. Wenn im ersten Wahlgang keine Person die Stimmmehrheit erreicht, so treten im zweiten Wahlgang die zwei Personen mit den meisten Stimmen gegeneinander an.
Sollte einer der beiden verbliebenen Kandidaten seine Kandidatur zurückziehen erfolgt eine Neuausschreibung der Wahlen. Die Ausschreibungsfrist beträgt in diesem Falle 7 Tage.



- Carmen I. - 03.12.2009

Geht so auch nicht, weil nicht geregelt ist, was passiert, wenn auch im zweiten Wahlgang keine Entscheidung erreicht wird. Wink Aber das kann man ja noch dazu schreiben.


RE: [Diskussion] Änderung der GO - Janislav Pietarow - 03.12.2009

Zitat:1. Wahlen sind 14 Tage vor Beginn im Foyer der OIK öffentlich auszuschreiben. Im Ausschreibungsthread erfolgen die Veröffentlichung der Kandidaturen, die Vorstellung der Bewerber und Diskussionen dazu. Bei vorgezogenen Wahlen gemäß Artikel 4 Absätze 3 oder 4 verkürzt sich die Ausschreibungsfrist auf 7 Tage.
2. Vor dem Antrag auf eine Abstimmungen im Beirat ist den Delegierten mindestens 14 Tage Gelegenheit zu geben, zum Thema über welches abgestimmt werden soll in einem separaten Thread im Beiratsbereich zu diskutieren. Die Diskussion wird mit Beginn der Abstimmung beendet.
3. Wahlen und Abstimmungen dauern volle 7 Tage.
4. Wahlen und Abstimmungen finden in den dafür vorgesehenen Bereichen des Beirats statt und werden vom Exekutivdirektor geleitet.
5. Wahlen finden grundsätzlich geheim statt.
6. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Auf Antrag eines Delegierten, welcher von weiteren 4 Delegierten unterstützt wird, erfolgt eine Abstimmung geheim. Der Antrag kann nur bis zum Beginn einer Abstimmung gestellt werden.
7. Bei öffentlicher Abstimmung, ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Gleiches gilt für mehrfache Stimmabgabe eines Mitgliedslandes.
8. Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die Mehrheit der abgegeben Stimmen auf sich vereinen kann.
9. Wenn im ersten Wahlgang keine Person die Stimmmehrheit erreicht, so treten im zweiten Wahlgang die zwei Personen mit den meisten Stimmen gegeneinander an. Hierbei gilt die relative Mehrheit.
Sollte einer der beiden verbliebenen Kandidaten seine Kandidatur zurückziehen erfolgt eine Neuausschreibung der Wahlen. Die Ausschreibungsfrist beträgt in diesem Falle 7 Tage. Die Stichwahl wird wiederholt, bis ein Kandidat gewählt ist.

Also bei 8. gilt die einfache Mehrheit wenn ich das richtig sehe. Heißt: wer die meisten Stimmen hat, auch unter 50%, gilt als gewählt. Es kommt nur zur Stichwahl, wenn 2 Kandidaten gleichauf liegen.
Punkt 9 wurde dahingehend erweitert, dass man die relative Mehrheit braucht, also sind Enthaltungen egal (nicht wie in 8. hier muss man mehr Ja Stimmen haben als Enthaltungen). Aber die Stichwahl kann nun wiederholt werden, wenn sie in einem Patt verläuft.

Natürlich kann das neue Verfahren eine permanente Pattsituation auch nicht beheben, aber wir führen endlich die Stichwahl ein, die so viele gefordert haben, die eben bisher nicht vorhanden war.
Wir mussten immer wieder neu auschreiben und das dauerte immer wieder eine Ewigkeit.

Es wäre hier aber nun zu überlegen: wenn einer zurück tritt, schreiben wir dann ganz neu aus, was Zeit braucht, oder aber lassen wir den 3. Platzieren aufrücken und ihn gegen einen der Bestplatzierten antreten?


- Carmen I. - 03.12.2009

Wahl neu ausschreiben bei Rücktritt.


- Phillip Loewe - 03.12.2009

Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Wahl neu ausschreiben bei Rücktritt.

seh ich ebenso.


- Attila Saxburger - 03.12.2009

Werter Herr Pietarow, und wenn Sie noch so sehr die angeblich dringende Notwendigkeit für eine Änderung des Wahlsystems postulieren, mich werden Sie nicht davon überzeugen.

Wenn ich das richtig sehe, gibt es vor der letzten Wahl zum Exekutivdirektor mit ihrer mehrfachen Wiederholung keine einzige Wahl, bei der es ein Patt gegeben hätte. Ich lasse mich selbstverständlich gern eines Besseren belehren. Aber selbst wenn es das Problem doch schon einmal gegeben haben sollte, wäre es von so geringer Häufigkeit, dass man bei der hier vorgeschlagenen Änderung mit Fug und Recht von einer Regelung für einen Einzelfall reden muss.

Und gegen eine derartige Regeländerung für einen Einzel- oder seltenst eintretenden Fall werde ich auf alle Fälle stimmen.


- Janislav Pietarow - 04.12.2009

Gegen eine Neuausschreibung bei einem Rücktritt sagt ja auch keiner was im ersten Fall. Aber mir geht es darum, dass wir eben nicht mehr 2 Monate lang wählen. Wir wollen doch alle schnell eine Entscheidung. Umso länger ein Prozess dauert, umso mehr sind die meisten schnell genervt.

Nun selbst wenn dem nicht so wäre, Herr Saxburger, erachte ich es für sinnvoll zu definieren ob man die einfache oder absolute Mehrheit benötigt und das wir zumindest die Möglichkeit der Stichwahl einführen. Das kann uns zumindest eine 7 tägige Neuausschreibung ersparen insofern keiner der Stichkandidaten zurück tritt.
Denn hier, und das wird mir keiner verneinen, haben viele gesagt "Machen wir doch eine Stichwahl". Diese aber kennt die GO leider nicht.


- Carmen I. - 04.12.2009

Und selbst wenn die Leute genervt sind. Ich war auch genervt von der ständigen Wahlausschreibung, den dann wieder folgenden Machtkämpfchen, den blöden Sprüchen und der erneuten Erstellung einer Wahlumfrage. Aber es war für die OIK kein Nachteil. Die Geschäfte liefen weiter und vor allem, die Amtszeit des neuen Direktors hat sich dadurch nicht verkürzt. Also was soll´s?! Wink


- Janislav Pietarow - 04.12.2009

"Also was solls" triffts genau. Wieso rufen so viele immer nach einer gut arbeitenden OIK und melden sich dann nicht mehr zu Wort, wenn man etwas verbessern oder korrigieren will. Wenn wir so bleiben und alles als gegeben hinnehmen, und alles bleibt wie es ist, wird es nie besser, sondern bleibt langsam, träge, bürokratisch.
Allein den "ich interpretiere das so..." Spielraum zu verkleinern und auch das "auch wenn das leichter wäre, die GO sagt es anders" Bürokratiehebel zu kürzen.

Aber in dieser Zeit, in der wir 4x eine 7 Tägige Neuauschreibung hatten, + 5 Tage Wahl, hat uns einen über 6 wöchigen Wahlmarathon mit Anfeindungen und Wählerbeeinflussenden Wahlpropaganda gebracht. Wenn es schneller geht, kommt so ein "Unsinn" erst gar nicht mehr zustande.
Ich wähle lieber 1-2x dafür aber ist es dann auch fertig.
5x zu wählen nervt mich nur weil hier einige simoff/simon Grabenkämpfe austragen müssen.