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[Diskussion] Änd. der GO Art. 1 (4) - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Upper floor one (1. Obergeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=24) +--- Forum: Sitzungssaal des Beirats (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=25) +--- Thema: [Diskussion] Änd. der GO Art. 1 (4) (/showthread.php?tid=2179) |
- Ernst Willun - 24.07.2010 Zitat:Das war zu erwarten. Ich unterstütze eben keine Regelungen, die ich für nutzlos halte. Zitat:Und genau das will ich als Antragstellerin ja.Vorausgesetzt Jiddisch wird nicht in hebräischen Zeichen geschrieben, ist das nicht so schwer - eigentlich ist es fast eine Varietät des Deutschen. Zitat:Nichts für ungut, Herr Honecker, aber ich sehe Sie schon fragend, ob nicht meine Schriftsprache als nicht dem Standard entsprechend eingestuft werden muß. Und falls ja, warum eine Ahndung eines solchen Umstandes nicht bereits in der Geschäftsordnung geregelt ist. Auch nichts für ungut, aber wenn ich dann künftig Althochdeutsch, Plattdütsch, Fränkisch, Hessisch oder Bairisch schreibe, dann bitte ich das als das zu betrachten was es ist, nämlich Deutsch. - Friederike Fresse - 24.07.2010 Zitat:Original von Adolf Honecker Ich betrachte es dann als das, was es ist: Althochdeutsch, Plattdeutsch, Fränkisch, Hessisch oder Bayrisch. ^^ - Ernst Willun - 24.07.2010 Also Sprachstufenund Varietäten des Deutschen, ebenso wie es das hier vorwiegend gesprochene Standarddeutsche ist.
- Friederike Fresse - 24.07.2010 Zitat:Original von Adolf Honecker Hier wird eigentlich vorwiegend geschrieben. ^^ Wollte ich zukünftig Plattdeutsch als Organisationssprache, hätte ich wohl im Antrag auch Plattdeutsch geschrieben. Wir sollten das Plattdeutsche dem Ohnsorg-Theater überlassen. - Ethan Freebush - 24.07.2010 Die Damen und Herren gleiten etwas vom Thema ab ![]() Kann ich auch. Anträge mit mehr als 3 Rechtschreib- oder Grammatikfehler sollten abgelehnt werden. - Friederike Fresse - 24.07.2010 Zitat:Original von Ethan Freebush Sie dürfen gerne einen eigenen Antrag einbringen. Und der muß auch keine Rechtschreibprüfung überstehen. Dafür hätten wir ja auch gar kein geeignetes Personal. - Ernst Willun - 24.07.2010 Deutsch ist ein Überbegriff sowohl für alle deutschen Dialekte als auch das standardisierte schriftsprachliche Deutsch, daran ist überhaupt nicht zu rütteln. Die Privatmeinung einer/eines "Friederike Fresse" ist da für eine sachliche Betrachtung vollkommen unerheblich. - Friederike Fresse - 24.07.2010 Zitat:Original von Adolf Honecker Ihr sprachwissenschaftliches Kurzgutachten reißt hier jedoch wohl auch keinen Delegierten vom Hocker. Es wird schon einen Grund haben, warum in annähernd allen deutschen Schulen das Lehrfach "Deutsch" und nicht "Standard-Deutsch" genannt wird. Und so sollte es dann auch in der Geschäftsordnung der OIK sein. - Ernst Willun - 24.07.2010 Ich habe im Deutschunterricht zum Beispiel auch Mundartgedichte sowie mittelhochdeutsche Lyrik und Grammatik kennengelernt. Alles in allem bleibt es für mich dabei, daß hier eine vollkommen überflüssige Regelung eingefügt werden soll, die praktisch weder eine verbindliche Regelung schafft, noch irgendjemandem auch nur den geringsten Nutzen bringt. Mit dieser Regel wird sich weder etwas am Verhalten der überwiegenden Mehrheit ändern, die ganz selbstverständlich sich um ein normales Schriftdeutsch bemüht, noch wird es an den Spielchen des Holländers irgendetwas ändern. Letztendlich fällt es für mich unter blinden Aktionismus oder aber handelt es sich um den Ausgangspunkt für Willkürhandlungen. Etwa, daß jemand gesperrt wird, weil er eine Erläuterung auf französisch gibt - die Organisationssprache ist ja schließlich deutsch.
- Napaloni - 25.07.2010 Ob in diesem Forum nun andere Sprachen geduldet werden oder nicht, ist Sache der Administration, da diese bei Verstößen haftbar ist. Für die OIK ist dieses irrelevant. Für sie zählen nur zwei Punkte: 1. Festlegung der Amtssprache / Geschäftssprache der OIK 2. In welcher/welchen Sprachen sind Anträge zu stellen. Dieses sollte geregelt sein. Man kann nicht einen Antrag auf Englisch zulassen, aber einen Antrag auf Russisch ablehnen, wenn nicht geregelt ist, in welchen Sprachen Anträge gestellt werden dürfen. |