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- Stanislav Goldmann - 07.09.2006 Zur Rücknahme des Vetos/Rechtsfrieden: der Antrag endet ja nicht mit dem Veto sondern mit einem Beschluss des Direktoriums über den Antrag. Eine Rücknahme eines Vetos nach Antragsschluss wäre also ohne erneute Beantragung eh wirkungslos. - Abdonez - 07.09.2006 Zitat:Original von Stanislav Goldmann Also prinzipiell halte ich die Änderung der Numerierung nicht für von der Ewigkeitsgarantie erfasst. Aber darüber zu streiten macht ja keinen Sinn. Zitat:Es darf nach dem Willen der Gründerväter an den Gründen zur Löschung nichts verändert werden. Sie tun das durch Einfügen von §7 1 a) . gegen eine Rücknummerierung in §7 an sich habe ich nichts. § 7 I a wird nicht eingefügt, sondern von Zitat:a) er nicht spätestens 60 Tage nach der Kartenplatzreservierung einen geändert in Zitat:die Reservierung dadurch entfällt, dass er nicht binnen 2 Monaten Das ist keine Einfügung und auch keine inhaltiche Veränderung. Naja, die Frist (2 Monate) kann sich auf zwischen 59 und 62 Tagen (statt 60) verschieben, aber ist das wirklich ein Problem? Wenn ja, würde ich 2 Monate durch "60 Tage" ersetzen oder, wenn das immer noch ein Problem ist, auch den alten Text stehen lassen. Daran soll es nicht scheitern, wirklich nicht. Zitat:Zur Rücknahme des Vetos/Rechtsfrieden: der Antrag endet ja nicht mit dem Veto sondern mit einem Beschluss des Direktoriums über den Antrag. Eine Rücknahme eines Vetos nach Antragsschluss wäre also ohne erneute Beantragung eh wirkungslos. Ist das so? Das Veto muss also ggf. auch während der Veto-Frist zurückgenommen werden? Ich meine, es hätte Fälle gegeben, wo ein Veto wirksam erst nach der Veto-Frist zurückgenommen wurde, hab' das aber nicht nachgelesen. Wenn das so ist und so bleiben soll - meinetwegen kann es dann so bleiben, aber vielleicht ist es dann auch gar nicht schlecht, wenn man eine Schonfrist einführt. Wenn jemand ein Veto einlegt und eine Einigung mit dem Antragsteller erst ein paar Tage später zustande kommt, dann ist es ja von der Sache her nicht unbedingt notwendig, das ganze Procedere zu wiederholen, oder? Das wäre eine potentielle Entbürokratisierung. - Stanislav Goldmann - 07.09.2006 Ich habe nicht von Rücknahme innerhalb der Vetofrist geredet, sondern von Rücknahme des Vetos vor dem abschliessenden Beschluss durch das Direktorium. Praxis ist derzeit, bei akzeptierten Vetos das Verfahren von Seiten des Direktoriums erst einmal "einzufrieren" um den Parteien Gelegenheit zu geben, sich zu einigen. Währenddessen dürfte z.B. eine Rücknahme des Antrags völlig unproblematisch sein. Und sollte sich der Vetozustand ewig hinziehen, so kann eine endgültige Entscheidung des Direktoriums sicherlich forciert werden. - Stanislav Goldmann - 07.09.2006 Zitat:Original von AbdonezDa wurde leider nicht nur die Nummerierung sondern auch der Inhalt verändert. Aber: das ist Schnee von gestern und mir leider auch erst nachträglich aufgefallen. Aber das soll mir nicht erneut passieren! - Abdonez - 08.09.2006 Zitat:Original von Stanislav Goldmann Naja, der amtierende zuständige Vizedirektor hat erst kürzlich die Meinung vertreten, die Feststellung, ob Vetos vorliegen oder nicht, sei rein deklaratorisch. Das würde das ausschließen. Aber immerhin stimmen wir dann überein, dass es so ein soll, wie Sie schreiben. Nichts anderes sieht ja (im Ergebnis) mein Entwurf vor. Das, was Sie als bisherige Praxis erkannt haben, wird also in den Kartenregeln festgeschrieben, wobei "ewig hinziehen" eben auf 1 Monat nach Ablauf der Vetofrist beschränkt sein soll - das muss ja genügen. @Direktorium Ich werde den Entwurf nochmal der Diskussion entsprechend anpassen und gehe davon aus, dass nicht abgestimmt wird, bis ich "grünes Licht" gebe, oder? - Nara - 08.09.2006 Das Direktorium wird wohl erst tätig, wenn im Forum "Anträge an das Direktorium" um Abstimmung gebeten wird und dort die abzustimmende Version vorgelegt wird. - Stanislav Goldmann - 08.09.2006 Zitat:Original von AbdonezWas aber auch eine (absurde) Einzelmeinung des amtierenden Vizedirektors ist. So liegt es doch am Direktorium, die Stichhaltigkeit von Vetos zu beurteilen und/oder über ein "Direktoratsveto" zu befinden. Das ist mitnichten deklarativ und auch nur von professionellen Wahrsagern ohne Mitwirkung des Direktoriums feststellbar. - Abdonez - 10.09.2006 Zitat:Original von Abdonez Bitte sagen Sie mir doch, worauf Sie hinauswollen ![]() Ansonsten sind die Änderungen in § 7 (jetzt unverändert), § 4 VI und § 5 IV sowohl oben als auch im PDF eingearbeitet: http://gfx.tropicali.de/kartenregelwerk.pdf (sicherheitshalber Reload drücken wg. Browsercache). Ich würde mich freuen, wenn ggf. jetzt noch konkrete Änderungswünsche kommen, damit das hier zum Abschluss gebracht werden kann. Das mit dem Monat Veto-Rücknahmefrist erscheint mir noch immer sinnvoll, weil es eben den Zeitraum, wie lange "auf Eis gelegt" werden kann, genau und damit für alle Anträge gleich bestimmt. Es ist dann irgendwelchen Kungeleien entzogen, ob und wann das Direktorium den Antrag für endgültig gescheitert erklärt oder bis wann es auf die Rücknahme von Vetos wartet. - Carmen I. - 10.09.2006 Entschuldigung, ich war.... nicht so ganz anwesend in den letzten zwei Wochen. Aber ich schaue mir das nochmals in Ruhe an, auch die bisherigen Einwände und äußere mich dann dazu. - Abdonez - 11.09.2006 Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein Dafür wäre ich sehr dankbar, ehrlich. Wir wollen doch nicht, dass der Grimmberg am Ende Recht behält und der Antrag abgelehnt wird, nur weil es an der Beschäftigung mit dem Antrag gehapert hat
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