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Antrag: Änderung der Geschäftsordnung - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Upper floor one (1. Obergeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=24) +--- Forum: Sitzungssaal des Beirats (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=25) +--- Thema: Antrag: Änderung der Geschäftsordnung (/showthread.php?tid=752) |
- Carmen I. - 04.11.2006 Einfach mal öfter einen "Punkt" setzen, dann klappts auch noch im Alter. 8) - Attila Saxburger - 04.11.2006 Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein Nu mach aber mal'n Punkt.
- Faantir Gried - 04.11.2006 Wenn Sie jetzt bitte wieder zum Thema zurückfinden könnten
- Carmen I. - 04.11.2006 Ich denke der Antragsteller ist hier gefragt, da er mit einer Umschreibung seiner Formulierung einverstanden sein muss, eben so wie mit der Änderung bzgl. der Mehrheitsverhältnisse. Und bis der sich zu Wort meldet, können wir uns doch ein bisschen unterhalten oder nicht?
- JoSchu - 04.11.2006 Ich würde das Schweigen einfach mal als stille Zustimmung interpretieren wollen und dahingehend darum bitten, die Aussprache einem Ende entgegenzuführen, damit diese meines Erachtens immens wichtige Änderung der Geschäftsordnung endlich Gültigkeit erlangen kann.* *Die Kurz-Satz-Version für Carmen wird nachgereicht. - Faantir Gried - 04.11.2006 Für den Fall der Fälle gebe ich dem bis morgen Zeit, dann gibt es eine Abstimmung. - Frederic Aichberger - 04.11.2006 Ich bin einverstanden - allerdings sehe ich keinen Bedarf für eine 2/3-Mehrheit. Wenn sich wirklich eine kondtruktive Mehrheit für einen anderen Kandidaten findet - warum nicht? - Jean Leroy - 05.11.2006 Dann sollte einfach bei der Abstimmung dann mehrere zur Auswahl geben. Mit verschiedenen Personenanzahl und verschiedene Mehrheiten, damit die Auswahl schön schwierig wird. *gg* - Oberster Hirte - 05.11.2006 Zitat:Original von Attila Saxburger Mit dem Saxburger-Wortlaut bin ich auch nicht so einverstanden. Ich denke zwar, dass es so gedacht ist, aber aus dem Wortlaut geht nicht heraus, dass auf Antrag dreier Delegierter eine Kandidatenwahl folgen muss. Muss a.) die Stelle ausgeschrieben werden? b.) der Nachfolger durch die 3 Delegierten gestellt werden? a und b wären die beiden zumindest für mich nachvollziehbaren Alternativen. Dem Wortlaut nach bestimmt aber der Beirat: alle Namen in einen Topf und jemand davon wird gewählt, ob er will oder nicht. Außerdem wird der Direktor ja nicht auf Antrag abgewählt, indem der Beirat einen Nachfolger bestimmt. Wenn auf Antrag, dann indem jemand einen Antrag stellt; wenn aufgrund des Nachfolgers, weil ein Nachfolger bestimmt wird. Die Reihenfolge ist also auch nicht ganz klar. Man kann es sich irgendwie erschließen, was gemeint ist, aber es ist nicht im Wort festgehalten. "So kurz wie möglich" finde ich in Ordnung, aber nur mit dem Zusatz "so lang wie nötig"
- Carmen I. - 05.11.2006 Zitat:Original von Jean Leroy Warum soll nicht einfach eine reguläre Wahl stattfinden, wie beim Ablauf der Amtszeit auch, nur eben vorzeitig? Alles andere machts doch nur unübersichtlich. Wichtig ist doch in erster Linie, dass eine Abwahl möglich ist und das dafür nicht nur ein Antrag eines Einzelnen erforderlich ist, damit eben damit kein Schindluder getrieben werden kann. |