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Neues Regelwerk und neue Geschäftsordnung - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Upper floor one (1. Obergeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=24) +--- Forum: Sitzungssaal des Beirats (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=25) +--- Thema: Neues Regelwerk und neue Geschäftsordnung (/showthread.php?tid=847) |
- Nara - 22.01.2007 In der Geschäftsordnung wurde die letzte Änderung des §5 der GO modifiziert aufgenommen. "Allgemein" wurde in Art. 4 Abs. 2 GO gestrichen. Mußte leider die Geschäftsordnung vom Regelwerk trennen, da sonst der Beitrag zu lang ist. "Frei" wurde nicht gestrichen. Es hat mehrere Bedeutungen, neben der Genannten betreffs Kandidatenaufstellung und Werbung und betreffs Behinderung des Delegierten, Folgende: Im Beirat sind nicht die Delegierten Mitglieder, sondern die entsendenden Mikronationen. Diese sollen in ihrem Abstimmungsverhalten frei handeln, also unbeeinflußt von der OIK oder den militärischen, ökonomischen usw. Drohungen anderer juristischer oder natürlicher Personen. Der Delegierte ist vergleichbar mit dem Briefträger bei einer Briefwahl, er hat nur die Nachricht zu überbringen. Stimmt er anders ab als beauftragt, so entspricht das dem Briefträger, der den Brief öffnet und das Kreuz woanders setzt und ist nach dem Recht des Mitgliedes zu behandeln. Die Mutternation ist nicht die dritte Seite, sondern die erste. Es geht also um die Freiheit erstens des Mitgliedes, zweitens des entsandten Vertreters des Mitgliedes und drittens um die Freiheit der Kandidaten. - T.E. Le Fon - 22.01.2007 Zitat:Original von Nara Ist es Sache der OIK zu klären ob sich der Delegierte daran auch hält? Oder bleibt die Kontrollfunktion weiterhin beim entsendenden Staat? - Nara - 23.01.2007 Die OIK kann es gar nicht überprüfen und selbst die betreffende Mikronation kann nur in wenigen Fällen (z. B. wenn ein Kandidat keine Stimme bekommt, obwohl ein Delegierter beauftragt wurde für diesen zu stimmen) Unstimmigkeiten feststellen. Sie muss ihrem Delegierten vertrauen. Es handelt sich dabei dann um Vertretungsrecht und das ist Sache der einzelnen Mikronationen. - Nara - 06.02.2007 Da hier seit zwei Wochen keine Beiträge, Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge erstellt wurden, bitte ich das Direktorium um Abstimmung. Da es sich hierbei um eine Änderung der Geschäftsordnung handelt und daher Enthaltungen wie Nein-Stimmen wirken, möchte ich alle Delegierten, die sich tatsächlich enthalten wollen, bitten der Abstimmung fernzubleiben. Antrag - Stanislav Goldmann - 08.02.2007 Hiermit beantrage ich, die laufende Abstimmung zu diesem Punkt wegen Wiederspruch zum geltenden Regelwerk umgehend zu stoppen und in der vorliegenden Form auch nicht mehr zuzulassen. Begründung: in den Kartenregeln ist geregelt: Zitat:§10: Änderung der Kartenregeln Dies soll durch den Antrag unzulässigerweise geändert werden in: Zitat:§14 Änderung des Regelwerks Schon die reine Umnummerierung halte ich für kritisch, aber eine inhaltliche Änderung ist nach geltendem Regelwerk schlicht ausgeschlossen. So ist z.B. §14.1 nicht mehr geschützt und §14.2 auch nicht mehr 100% sondern nur noch "inhaltlich". - Alva Amalia Ikea - 08.02.2007 Das Königreich Nöresund unterstützt den Antrag des freiländischen Kollegen - wir sind nach wie vor an das bisherige Regelwerk gebunden, das die Streichung bzw. Änderung untersagt. - Dr. Thasco - 08.02.2007 Das sehe ich nicht so. Wenn der Beirat sich ein komplett neues Regelwerk gibt, wurden die Kartenregeln ja nicht geändert, sondern ein komplett neues Werk wurde anstatt des alten genommen. Das ist nicht verboten. Wenn ein Volk sich eine völlig neue Verfassung gibt, ist dies auch zulässig, auch wenn in der Verfassung geregelt ist, dass Verfassungsänderungen nur ein Parlament machen kann. - Stanislav Goldmann - 08.02.2007 Das ist so falsch, denn es fehlt die Rechtsgrundlage, wonach die Abstimmung überhaupt zugelassen werden darf. §10.2 verbietet die Zulassung einer Abstimmung zur Änderung der geschützten Teile der Kartenregeln. Alles weitere ist nur im Zuge einer Revolution (hier: Neugründung) zu erledigen, nicht aber im Rahmen der bestehenden Ordnung der Organisation. - Geiserich Crippen von Seibelsberg - 08.02.2007 Zitat:Original von Dr. Thasco Dem schließt sich das Vereinigte Großfürstentum an. - Dr. Thasco - 08.02.2007 Zitat:Original von Stanislav Goldmann Nun, Kollege Goldmann, das sehe ich völlig anders als Sie. Aber wir beide wissen, dass wir zumindest auf diesem Gebiet eben anderer Meinung sind. |