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Diskussion aus [Eintragung] Nordanien - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Ground floor (Erdgeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: OIK-Foyer (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Diskussion aus [Eintragung] Nordanien (/showthread.php?tid=1113) |
- Hermann von Nienburg-Lore - 11.09.2007 Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein Ich stelle mir gerade die Frage, warum sich die verehrte Frau Mausal nicht zu diesem Thema äußert, wenn eine Reaktion aus dem Großherzogtume erfolgt, wogegen ich natürlich keineswegs etwas einzuwenden habe und ob Diskussionen "äußerst unnötig sind, diese Beurteilung obliegt nicht Euch, königliche Hoheit. - Gustav Pongratz - 11.09.2007 Zitat:ob Diskussionen "äußerst unnötig sind, diese Beurteilung obliegt nicht Euch, königliche Hoheit. denke mal das kann jeder für sich selbst beurteilen was er davon hält - Graf von Düsterstein - 11.09.2007 Nordanien hat jetzt eine Bezahladresse http://www.nordanien.de. Das dürfte ein Hinweis darauf sein, daß der Staat doch selbständig existieren möchte. Nichtsdestotrotz sind alle Staaten weiterhin herzlich eingeladen, sich uns anzugliedern. - Daniel Lautz - 11.09.2007 Zitat:Original von Nr.1
- Ghandil Wao Van'hia - 11.09.2007 Werter Reichskanzler von Nienburg-Lore, es obliegt jeder Person eine freie Meinungsäußerung zu tätigen, auch der meines Erachtens hoch angesehenen Großherzogin Carmen I. - Graf von Düsterstein - 11.09.2007 Herr Wao, es scheint doch so, daß Carmen I. die Diskussion für unsinnig erklärte und damit Wortzensurrecht ausübte. - Gustav Pongratz - 12.09.2007 Es war ihre persönliche Meinung, es steht jedem frei eine andere Meinung zu haben
- Graf von Düsterstein - 12.09.2007 Um es abgewandelt mit Voltaire zu sagen: Ich bekämpfe deine Meinung bis in den Tod, aber ich werde dein Recht auf Meinungsäußerung ebenfalls bis in den Tod verteidigen." Kritik an einer Meinung ist etwas anderes als Kritik an einer Meinungsäußerung. Daher ist die Aussage "Ich habe nur meine Meinung gesagt." nur Hilflosigkeit und fehlende Argumentationskraft. So wurde auch nur der Inhalt der Meinung der Großherzogin kritisiert, nicht aber der Tatbestand der Äußerung selbst. "Dein Fisch stinkt!" "Wie komsmt du darauf?" "Willst du mir etwa mein Recht zur Meinungsäußerung aberkennen?" Sie sehen, wie unsinnig diese Argumentation ist. Kommen wir also zum Thema zurück. Nordanien versucht sich eintragen zu lassen. Kritiker greifen Nordanien an. Reichskanzler Nienburg-Lore erwägt Argumente für Nordanien. Großherzogin Carmen I. stellt sich auf die Seite der Kritiker und findet die Diskussion nervend. Die Diskussion wurde aber von den Kritikern angestoßen, woraus folgt, daß Carmen I. Partei für die Seite ergreift, die sie nervt - sehr pathologisch. Und dann verfechtet Herr Pongratz noch, das Recht auf Meinungsfreiheit, daß hier nirgends zur Disposition steht - sehr paranoisch. Herrschaften, wenn nicht sofort ein analytischerer Diskussionsstil Einzug hält, sehe ich mich gezwungen, die Weltherrschaft um einige Monate vorzuverlegen und Sie alle zur Vernunft zu bringen. - Gustav Pongratz - 12.09.2007 Zitat: Ich stelle mir gerade die Frage, warum sich die verehrte Frau Mausal nicht zu diesem Thema äußert, wenn eine Reaktion aus dem Großherzogtume erfolgt, wogegen ich natürlich keineswegs etwas einzuwenden habe und ob Diskussionen "äußerst unnötig sind, diese Beurteilung obliegt nicht Euch, königliche Hoheit. der Werte Herr sagt sinngemäß: Wenn jemand aus Arcor was dazu sagen soll dann Frau Mausal (der freiwohl steht es frei ob sie sich überhaupt dazu äußert) Er spricht weiterhin der Großherzogin das Recht ab eine Diskussion zu bewerten, damit widerspricht er dem Hauptsatz, wenn er meint er habe nichts dagegen einzuwenden wenn sie sich äußert.... - Carmen I. - 13.09.2007 Zitat:Original von Hermann von Nienburg-Lore Seien Sie versichert, wenn eine Reaktion aus dem Großherzogtum für das Großherzogtum erfolgt, wird sich Frau Mausal, in ihrer Eigenschaft als Delegierte, hier äußern. Unabhängig davon erlaube ich mir dennoch, mir Gedanken über gewisse Sachverhalte zu machen, mir eine Meinung zu bilden und diese hier kund zu tun. Wohingegen es Ihnen nicht obliegt, Äußerungen zu tätigen, die nicht klar als Ihre eigene, sondern als allgemeingültige Aussage zu werten sind. |