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- Grigori Tschitscherin - 09.11.2007 Zitat:Original von Ascanius Divus Gibst eigentlich sowas wie eine Hausordnung hier, damit man sowas verbieten kann? Ich denke Delegierte der OIK können sich reifer Benehmen oder? - Ghandil Wao Van'hia - 09.11.2007 Dann müsste ich beide Herren für die Vergehen der letzten Tage in das Kindergartengehege stecken. Und das ist weniger wünschenswert bei zumindest annehmbar erwachsenen Menschen oder jenen die sich als solche auszugeben versuchen. Also ein bisschen mehr Courage und weniger Mama-Papa-Gejammere bitte. - Markus Freinberger - 10.11.2007 Die Confederaziun Ascaaruniac wird auch kein Veto einlegen. - Oskar Lillienthal - 22.11.2007 Ist das Ratharische Reich nicht nunmehr ebenso vetoberechtigt? - Niccoló Argo Dante - 22.11.2007 Natürlich nicht. - Oskar Lillienthal - 22.11.2007 Im betreffenden Paragraphen lese ich nichts, was dagegen sprechen würde. - Lion Lorgar - 22.11.2007 Auch wenn es nicht im Regelwerk der OIK steht würde ich auch eher sagen, daß dem nicht so ist. Denn würden nun Staaten Veto einlegen können, die erst nach der Antragstellung eingetragen werden, dann würde dies zu einer Verzehrung führen. - Max Grün - 22.11.2007 Zitat:Original von Lion Lorgar guten Appetiit. - Oskar Lillienthal - 24.11.2007 Da das Verfahren unterbrochen ist, aufgrund der Vetos, sehe ich hier eine andere Situation, als wenn Arkadien auf geradem Wege eingetragen würde. Nach meinen Studien der Regelwerke sehe ich das Ratharische Reich als durchaus vetoberechtigt. - Niccoló Argo Dante - 24.11.2007 Sehe ich anders. |