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[Eintragung] Arkadien - Druckversion

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- Grigori Tschitscherin - 09.11.2007

Zitat:Original von Ascanius Divus
Andro kann seine unpassenden Kommentare an dieser Stelle beenden und im Kindergarten fortführen. Danke.

Gibst eigentlich sowas wie eine Hausordnung hier, damit man sowas verbieten kann? Ich denke Delegierte der OIK können sich reifer Benehmen oder?


- Ghandil Wao Van'hia - 09.11.2007

Dann müsste ich beide Herren für die Vergehen der letzten Tage in das Kindergartengehege stecken. Und das ist weniger wünschenswert bei zumindest annehmbar erwachsenen Menschen oder jenen die sich als solche auszugeben versuchen. Also ein bisschen mehr Courage und weniger Mama-Papa-Gejammere bitte.


- Markus Freinberger - 10.11.2007

Die Confederaziun Ascaaruniac wird auch kein Veto einlegen.


- Oskar Lillienthal - 22.11.2007

Ist das Ratharische Reich nicht nunmehr ebenso vetoberechtigt?


- Niccoló Argo Dante - 22.11.2007

Natürlich nicht.


- Oskar Lillienthal - 22.11.2007

Im betreffenden Paragraphen lese ich nichts, was dagegen sprechen würde.


- Lion Lorgar - 22.11.2007

Auch wenn es nicht im Regelwerk der OIK steht würde ich auch eher sagen, daß dem nicht so ist.
Denn würden nun Staaten Veto einlegen können, die erst nach der Antragstellung eingetragen werden, dann würde dies zu einer Verzehrung führen.


- Max Grün - 22.11.2007

Zitat:Original von Lion Lorgar
Verzehrung

guten Appetiit.


- Oskar Lillienthal - 24.11.2007

Da das Verfahren unterbrochen ist, aufgrund der Vetos, sehe ich hier eine andere Situation, als wenn Arkadien auf geradem Wege eingetragen würde.
Nach meinen Studien der Regelwerke sehe ich das Ratharische Reich als durchaus vetoberechtigt.


- Niccoló Argo Dante - 24.11.2007

Sehe ich anders.