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- Attila Saxburger - 15.09.2008 Zitat:Original von Frederic AichbergerGut. Das ist halt Ihre rein subjektive Ansicht. Meine Ansicht habe ich dargelegt und ich bin der festen Überzeugung, dass die OIK gerade wieder einmal auf dem besten Wege ist, sich abgrundtief lächerlich zu machen. Aber so richtig neu ist auch das nicht. - James T. Kirk - 15.09.2008 Genau genommen eher die Regel als die Ausnahme. Also nicht der Rede wert
- Carmen I. - 22.09.2008 Der Tenor der Debatte geht also dahin, dass an den bisherigen Gegebenheiten - Enthaltung sind als Wahloption anzugeben, zählen aber nicht als aktive Stimme - nichts geändert werden soll. Das heißt also bei tatsächlich 22 abgegebenen gültigen Stimmen (12 ja, 10 nein, 2 Enthaltungen) werden die 2 Enthaltungen auch von der Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen abgezogen, so dass sich bei einem 2/3-Mehrheitsbeschluss die Rechnung " 20 : 3 x 2 = 14 Stimmen " ergibt, die für das Zustandekommen des Beschlusses benötigt werden? - Matt Suchard - 24.09.2008 Carmens Auffassung im Post ueber mir ist die Richtige. Was sonst sollte man auch ins Regelwerk schreiben? "Eine Enthaltung ist als Enthaltung zu werten"? Ich glaube, das ist jedem einleuchtend, dass das nocht allzu viel Sinn machen wuerde.
- Lion Lorgar - 24.09.2008 Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein Nein!! Nicht bei absoluten Mehrheiten. Das kann nur für einfache oder relative Mehrheiten gelten. Bei absoluten Mehrheiten soll es ja gerade darauf ankommen, dass es mehr Fürsprecher als Gegensprecher gibt. Daher sind Enthaltungen Gegensprecher. Denn sie sind nicht Für den Antrag und somit unterstützen sie den ANtrag nicht. Bei einfachen oder relativen Mehrheiten trifft es jedoch zu, da fallen die Stimmen quasi unter den Tisch, da es nur auf das Verhältnis JA zu NEIN ankommt. Bzw. Option 1, Option 2 oder Option 3. Sicherlich macht es Sinn nur die abgegebenen Stimmen zu zählen. Denn die Wahl und Abstimmungsmoral der Mitglieder ist nicht gerade groß. Dennoch sollte man nicht die Hürde einer absoluten Mehrheit abschaffen. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte man einfach bei der Thread eröffnung klären, welche Mehrheit benötigt wird und welche Auswürkung dann eine Enthaltung hätte. Dann müsste man auch nicht das Regelwerk ändern oder die Abstimmungsmodalitäten ändern. Edit: Bei einer nötigen 2/3 Mehrheit zur GO-Änderung und einer Stimmenabgabe von 29 Delegierten könnte das Ergebnis auch wie folgt aussehen: 21 Enthaltungen, 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen= Annahme??? Sehr befremdlich für mich. - Ethan Freebush - 24.09.2008 Befremdlich aber meiner Meinung nach richtig - Matt Suchard - 25.09.2008 Herr Lohar har Recht. Absolute Mehrheiten sind zumindest im OIK - Kontext die einzige Ausnahme, in der Enthaltungen sozusagen als Nein-Stimmen gewertet werden muessen. Dies trifft, wenn ich mich jetzt nicht irre, einzig und allein bei GO-Aenderungen zu. Ansonsten werden bei saemtlichen anderen Beschluessen aktive und passive Enthaltungen bei der Auszaehlung nicht beruecksichtigt. (siehe GO) - Franz Josef I. - 25.09.2008 Zitat:Original von Ethan FreebushDas ist korrekt und ist in der Regel aus die Praxis. - Lion Lorgar - 25.09.2008 Zitat:Original von Franz-Josef Rommel Wo ist das die Regel? Ich kenne ehrlich gesagt keine Wahl, die so abläuft. - Frederic Aichberger - 25.09.2008 Ich stimme Herrn Lorgar vollständig zu! |