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Antrag: Annulierung der Abstimmung zu §8 der Kartenregeln - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Upper floor one (1. Obergeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=24) +--- Forum: Sitzungssaal des Beirats (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=25) +--- Thema: Antrag: Annulierung der Abstimmung zu §8 der Kartenregeln (/showthread.php?tid=1662) |
- Shao Ping - 13.10.2008 Ich unterstütze den Antrag davon abgesehen daß er schlüssig ist aus drei weiteren Gründen, ich habe das Gefühl, es wurde bei der Wahl eine Stimme einfach unterschlagen. Es ist ja geradezu lächerlich, zu behaupten, jemand hätte einen unzulässigen Kommentar abgegeben, nur weil er seinem Vorbehalt hinsichtlich einer Abstimmung Ausdruck verliehen hat. Zweitens halte ich die Argumentation Napalonis an anderer Stelle für schlüssig und drittens hätte ich mit "Nein" gestimmt, wenn ich in den letzten Tagen Zeit und Nerven gehabt hätte das OIK-Gezanke mitzuverfolgen. Ansonsten käme ein Antrag auf Rückgängigmachung in Frage, der hätte auch meine Zustimmung. - Carmen I. - 13.10.2008 Ich habe das Ergebnis der Abstimmung nochmals überprüft und komme zu folgendem Ergebnis:
Nach Kartenregelwerk kann eine Änderung ausschließlich mit der "absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen" erfolgen. "Ungültige Stimmen" sind so zu werten, als wenn die Nation an der Abstimmung nicht teilgenommen hätte. "Enthaltungen" sind ebenfalls nicht zu berücksichtigen. Dem zu Folge ist von einer zu Grunde zu legenden Gesamtzahl in Höhe von 17 auszugehen und es müssen mehr als die Hälfte der Stimmen auf ein Ergebnis, also "ja" oder "nein" entfallen. Mehr als die Hälfte (= 8,5) wären also 9 Stimmen. Dem entsprechend gilt der Änderungsantrag als angenommen. Was die Diskussion um die "Enthaltungen" betrifft, so wurde die bereits jüngst an anderer Stelle geführt und ich darauf hingewiesen, dass sie nicht zu berücksichtigen sind. Ergo ist die Ergebnisfeststellung von Herrn Bailey korrekt! - Napaloni - 13.10.2008 Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein Wo steht dieses? - Carmen I. - 13.10.2008 Artikel 5 (7) GO der OIK. - Napaloni - 13.10.2008 Zitat:7. Bei öffentlicher Abstimmung, ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Gleiches gilt für mehrfache Stimmabgabe eines Mitgliedslandes. Und wo steht bitte: "Ungültige Stimmen" sind so zu werten, als wenn die Nation an der Abstimmung nicht teilgenommen hätte. ? Wäre vielleicht sinnig wenn es dort stehen würde, tut es aber nicht. Es heisst: Zitat:§10: Änderung der Kartenregeln Dort steht nichts von gültigen Stimmen, sondern nur etwas von abgegebenen Stimmen. Da kann man nicht einfach mit einem Basta drüber hinweggehen. - Shao Ping - 13.10.2008 Zitat:1 Stimmabgabe ist als ungültig zu werten, da sie mit Kommentar abgegegeben wurde, was nach Kartenregel nicht erlaubt ist. Man kann darüber streiten, ob die bloße Kenntlichmachung eines wie hier gezeigt wurde nicht gänzlich unberechtigten (meines Erachtens sogar zutreffenden) Vorbehaltes gegenüber einer Abstimmung als Kommentar im Sinne des Regelwerks betrachtet werden kann. Wie auch immer, ohne diese Anmerkung hätte der betreffende Delegierte indirekt die in seinen Augen unrechtmäßige Abstimmung anerkannt. Es ist überall (in Rechtsstaaten, mit denen sich die OIK ja gerne vergleicht) ganz klar gängige Praxis, daß man seine Bedenken gegenüber Unrechtmäßigem erklären darf und niemandem zuzumuten ist ohne Bekundung seiner Zweifel sich an einem derartigen Procedere zu beteiligen. Es wurde ja auch nicht die Stimmabgabe als Solches, oder die betreffende Passage kommentiert, sondern eine grundsätzliche Aussage getroffen. Eine Bekundung, daß eine Abstimmung als solches einem unverbrüchlichen Grundsatz des Regelwerkes widerspricht, kann nicht als (störender) Kommentar gewertet werden. - Presidente Chilavert - 13.10.2008 Da besteht sowieso Handlungsbedarf, wenn man das weiterspinnt... in Richtung mehrfache Stimmabgabe... Aber ich will niemanden auf Ideen bringen ;-) saludos - Shao Ping - 13.10.2008 Zitat:Dort steht nichts von gültigen Stimmen, sondern nur etwas von abgegebenen Stimmen. Das ist richtig, denn es muß angenommen werden, daß der Abgebende ein Interesse an der Stimmabgabe und deren wertung hatte, selbst wenn die Wertung seiner Stimme letztlich aus formalen Gründen versagt blieb. - Stanislav Goldmann - 13.10.2008 Zitat:Original von Carmen de Mora-TrauensteinDies genau ermöglicht aber Ihre Änderung: "3. Wird ein Staat innerhalb eines Zeitrahmes von sechs Monaten mehrmals zur Löschung wegen Inaktivität vorgeschlagen und diese durch den Beirat festgestellt, obliegt es den vetoberechtigten Nationen über die Annerkennung eines möglichen Widerspruchs des betroffenen Staates gegen die Löschung zu entscheiden. Wird die Annahme verweigert, in dem sich 2/3 der vetoberechtigten Nationen dafür aussprechen, wird der Staat von der Karte gelöscht." Bei Mehrheit im Beirat gegen einen Staat und z.B. nur einer Vetonation, die den Staat nicht leiden kann, ist eine Zwangslöschung gegen den Willen des Staates kein Problem mehr. - Matt Suchard - 13.10.2008 An der eigentlichen Abstimmung ist IMHO nichts auszusetzen. Das Problem besteht meiner Meinung nach in dem Antrag ansich. Meiner Meinung nach ist dieser und somit auch der Beiratsbeschluss unzulaessig... |