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Diskussion zu: [Gebietserweiterung] Darusien - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Ground floor (Erdgeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: OIK-Foyer (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Diskussion zu: [Gebietserweiterung] Darusien (/showthread.php?tid=1792) |
- Janislav Pietarow - 14.04.2009 Zitat:Original von August Bebel Ähm ihr simt das seit ca. 1-2 Wochen erst ![]() Aber egal... bisher hat doch noch nie einer Unsinn Erweitert oder? Ich bin immer mehr der Ansicht, dass nur das Direktorium ein Vetorecht haben sollte und vllt. die Anreiner Vetogründe dem Direktorium mitteilen. Anonym! Das hier ist alles...naja ihr seht es ja. - Hanno Vittorio Franchese - 14.04.2009 Ich bin gegen eine Entscheidung durch das Direktorium. Die Exekutivdirektorin ist offensichtlich befangen. Der Beirat soll entscheiden. - August Bebel - 14.04.2009 Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein Eben, wer ein Veto einlegen will, der hat sich gefälligst die dafür nötigen Informationen zu beschaffen. Der Antragsteller hat den Vetoberechtigten nicht nachzuweisen, dass sein Veto ungerechtfertigt ist, sondern umgekehrt, der Vetoberechtigte hat die Berechtigung des Vetos nachzuweisen. Ebenso wie die Beweislast im Rechtsstaat nicht beim Angeklagten sondern beim Kläger liegt. Der Antrag Darusiens ist vollkommen korrekt, dies wird niemand leugnen können. - Carmen I. - 14.04.2009 "Gefälligst" hat hier keiner was, damit das mal klar ist! Und was die RL-Klageverfahren betrifft, so muss der Beklagte nach wie vor seine Unschuld beweisen. Einfach sagen, ich wars nicht, ist nicht. Unabhängig davon ist das bei Auskunftsklagen sogar alleinige Sache des Beklagten. Insofern... wollen wir mal darüber nicht weiter debattieren. ![]() So, wie Kartenanträge die Nachweispflicht des Antragstellers beinhalten, so verhält es sich analog auch mit Erweiterungsanträgen, denn in der Sache sind sie identisch: Bei beiden Anträgen möchte der Antragsteller eine Eintragung erreichen. - Carmen I. - 14.04.2009 Zitat:Original von Hanno Vittorio Franchese Woraus geht detailliert hervor, dass ich "offensichtlich" befangen bin, hm? - Hanno Vittorio Franchese - 14.04.2009 Deine Einstellung zur Erweiterung resultiert offensichtlich aus Deiner Tätigkeit in Telefongesellschaft-Land. Da Du selbst geäußert hast, ein Veto zu empfehlen, bist Du nicht neutral genug. - Baron von Strunzim - 14.04.2009 Zitat:Original von August Bebel Schon mal RL auf einem Amt gewesen? Da musst du als Antragssteller auch alle Infos geben und nicht anders herum, dass der Beamte dir alles aus der Nase ziehen muss. Auch wenn der Vergleich möglicherweise hinken mag, aber es ist doch kein Problem, die entsprechenden Links zum Forum/Ausgestaltung/Aktivität etc. auch in die Mitteilung zur Eintragung zu stecken. - Indra Kalnina - 14.04.2009 Am besten man schafft mal ein klares Regelwerk für Gebietserweiterungen eventuell mit verpflichtender Reservierungsphase und Mindestanforderungen bezüglich Simulation etc. - Carmen I. - 14.04.2009 Zitat:Original von Hanno Vittorio Franchese Ach, das ist ja eine lustige Schlussfolgerung. ![]() Ich muss mir doch auch als Direktorin eine Meinung bilden. Warum sollte die von der als Bürgerin eines Vetostates unterschiedlich sein? Bin ich schizophren?
- Hanno Vittorio Franchese - 14.04.2009 Eben. Warum sollte sie unterschiedlich sein? Und genau das ist das Problem. |