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[Diskussion] Änd. der GO Art. 1 (4) - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Upper floor one (1. Obergeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=24) +--- Forum: Sitzungssaal des Beirats (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=25) +--- Thema: [Diskussion] Änd. der GO Art. 1 (4) (/showthread.php?tid=2179) |
- Friederike Fresse - 25.07.2010 Selbstverständlich Herr Napoloni, aber ist über den vorgeschlagenen Passus "Die Organsiationssprache ist deutsch" nicht deutlich beschrieben, in welcher Sprache Anträge zu stellen wären? - Napaloni - 25.07.2010 Für mich ja, aber ich zähle auch nicht zu denjenigen, die mit Spitzfindigkeiten versuchen irgendjemanden vorzuführen. Leider scheint man auch diesen Zeitgenossen einen Riegel vorschieben zu müssen. Darum lieber einen Zusatz, wie, "Anträge sind in deutscher Sprache zu stellen" hinzufügen. Obwohl dann natürlich auch wieder Vorträge und Vorhaltungen kommen, was so alles zur deutschen Sprache zählt. Wäre die OIK SimOn, so könnte sie die MN-Welt über Jahre mit Korinthen beliefern.
- Friederike Fresse - 25.07.2010 Zitat:Original von Napaloni Sie vergessen die zu erwartende Abhandlung, was nun eigentlich ein Antrag ist. - Leoly - 25.07.2010 Wobei ich eigentlich Anträge auf Englisch auch zulassen würde, jedoch die Teilnahme an Diskussionen, Wahlen und Abstimmungen (also die Delegiertentätigkeit im weiteren Sinne) an die deutsche Sprache knüpfen würde. - Napaloni - 25.07.2010 Zitat:Original von Leoly Nun dann bedarf es noch mehr, einer Festlegung in welchen Sprachen Anträge gestellt werden können. Eine Frage, drängt sich mir aber auf: Wenn ich Anträge in englisch stellen darf, warum muss ich dann Diskussionen in deutsch führen? - Ernst Willun - 25.07.2010 Seien wir doch mal ehrlich, bis jetzt hatten wir keine Probleme mit Fremdsprachen und auch künftig werden die nicht da sein. Falls sich mal irgenwer hierherverirrt, der kein Deutsch kann, so wird uns das nicht das Genick brechen. Wenn es denn unbedingt sein soll, dann machen wir lieber gleich unserem Nationalcharakter Ehre und regeln es ordentlich: Zitat:4) Die Amtssprache der OIK ist deutsch, jeder der ein Amt bekleidet, muß der deutschen Sprache in ihrer Schriftform hinreichend mächtig sein. Bescheide werden ausschließlich in deutscher Sprache erlassen, ebenso werden Regelwerk, Geschäftsordnung und andere Regularien in deutscher Sprache geführt. Beiträge in einer anderen als der deutschen Sprache durch ein offizielles Organ erlangen keine Wirkung und sind nur als Erläuterung oder Erklärung zulässig. Aber wie gesagt, ich halte es immer noch für überflüssig, denn niemand, der kein Deutsch spricht wird sich hierher verirren und außer dem Holländer gibt es hier keine Probleme und der läßt sich mit deutscher Organisationssprache sicher nicht vergraulen.
- Friederike Fresse - 25.07.2010 Zunächst gefällt mir, daß sich der korländische Delegierte, anstatt nur zu kritisieren nun mit eigenen Formulierungen beteiligt. Leider sind es solche Satzungetüme geworden, die mich stark an eine EU-Norm zur Regelung der Krümmung von Salatgurken erinnern. Mir geht es nicht um die viel zu akribischen Inhalte, es ist in meinen Augen einfach unästhetisch, wenn die Geschäftsordnung mit diesen Worthülsen á la Honecker aufgebläht wird. Außerdem birgt die Auslegung desselben wieder Konfliktpotential. Ich sehe sie schon diskutieren, ob die OIK nun wirklich befugt ist eine Amtsssprache zu bestimmen, ob die betreffende Nation nun wirklich keinen kompetenten Sprecher besitzt, ob dieser oder jener Delegierte nun die deutsche Sprache ausreichend beherrscht oder nicht, was nun eine Hauptverkehrssprache ist und was nicht. So etwas brauchen wir nach meinem Dafürhalten nicht. Ich stelle außerdem die Behauptung auf, daß der einzige von mir vorgeschlagene Satz im Endeffekt dasselbe bewirkt. - Ernst Willun - 25.07.2010 Zur Auslegung plädiere ich sowieso für die künftige Einführung eines Gerichtshofes, den man anrufen kann, wenn man sich in seinen Rechten verletzt sieht und der bei begründetem Verdacht tätig wird. Ansonsten muß vor allem ausgeschlossen werden, daß die Bereitschaft einen fremdsprachigen Antrag abzulehnen von der Lust und Laune des Antragsbearbeiters und der Sympathie gegenüber dem Antragsteller und seinem Projekt abhängt. Leider hängt die Qualität der Arbeit in der OIK noch viel zu sehr von der Aufrichtigkeit des Direktoriums ab und genau das gilt es durch präzise Formulierungen zu ändern. Ob die so gestaltet sein müssen, wie von mir vorgeschlagen, lasse ich dahingestellt. Man kann sie sicher volkstümlicher formulieren, aber dann sind sie auch nur noch halb so schön bürokratisch.
- Friederike Fresse - 25.07.2010 Ich kann Ihren Hang zu einer hier aus meiner Sicht wenig erwünschten Formulierungsform durchaus nachvollziehen. Ich halte es jedoch für völlig falsch, das OIK-Regelwerk über Gebühr aufzublähen und den Leser mit unmöglichen Formulierungen zu ermüden und zu überfordern. Ich möchte nur noch einmal betonen, daß ich Sie persönlich als "natürliche Person" nicht kenne und mit Sicherheit nichts gegen Sie habe. Aber als Mitspieler, sind Sie für mich ein Albtraum. Wie jeder Fuzzi, der unsere virtuelle Welt mit seinen Korinthen drangsaliert oder nach alter RL-Manier nach dem Rechtsweg kläfft, weil ein Direktor das Regelwerk nicht nach wunschgemäß ausgelegt hat oder der Kartenzeichner ein Pixel von Korland nicht sauber genug gezeichnet hat. Ich meine, daß wir in dieser Gemeinschaft, die sich zugegebermassen langsam auflöst, vieles in einem einfachen Miteinander lösen können. Dazu reicht eben auch ein Satz zu einem einfachen Sachverhalt. - Carmen I. - 26.07.2010 Das sehen Sie vollkommen richtig, Frau Fresse. Je länger ein Satz wird, desto unverständlicher wird er für einfache Gemüter, die z. B. auch der deutschen Rechtschreibung nicht ganz mächtig sind und möglicherweise deshalb hier ausgeschlossen werden. So eine Regelung ist absolut kontraproduktiv! Und wenn man sagt, "die Geschäftssprache ist grundsätzlich Deutsch", dann beinhaltet das alle Geschäfte die die OIK zu bieten hat: Anträge und Debatten, Wahlen und Abstimmungen. Gleichzeitig können aber Ausnahmen zugelassen werden, wenn sich eine ausländische MN auf der Karte eintragen lassen möchte. Man kann dann zunächst um eine Übersetzung bitten, die auch ein anderer Besucher der OIK vornehmen kann, nicht nur der Antragsteller selbst und schon ist alles wieder im Lauf.
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