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- Friederike Fresse - 03.09.2010 Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein Diese Leistung ist genau so in der Geschäftsordnung geregelt. - Carmen I. - 03.09.2010 Zitat:Original von Gerhard Terofal Zum einen muss man erst einmal zwischen "Delegiertenummeldung" und "Delegiertenanmeldung" unterscheiden. Das ist ein wesentlicher Faktor. Im ersten Fall gehen die Rechte nahtlos auf eine andere Person über, so dass doppelte Abstimmungen bei Wahlen möglich, aber eben nicht rechtens sind, während es bei Abstimmungen durch die Öffentlichkeit auffällt. Und bei dem zweiten Fall liegt ein gewisser Zeitraum zwischen der Wahrnehmung der Delegiertenrechte, die u. U. doppelte Wahlteilnahmen ausschließen... je nach Zeitfaktor zwischen Aufgabe und Annahme des Amtes des Delegierten. Zum Änderungsvorschlag: Wieso soll der Passus "Kommentierte und editierte Stimmabgaben sind ungültig" wegfallen? - Gerhard Terofal - 03.09.2010 Zitat:Zum Änderungsvorschlag: Wieso soll der Passus "Kommentierte und editierte Stimmabgaben sind ungültig" wegfallen? wo nehmen Sie das denn hier? Der Passus fällt nicht weg. Zitat:7. Bei öffentlicher Abstimmung ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten.Bei mehrfacher Stimmabgabe eines Mitgliedslandes werden beide Stimmen ungültig. steht so exakt in meinem obigen Post - Carmen I. - 03.09.2010 Okay, falsch interpretiert. Bleibt noch die Tatsache des Unterschiedes zwischen Delegiertenum- und anmeldung. - Gerhard Terofal - 03.09.2010 Also im Cuello-Fall hab ich ehrlich gesagt eine konträre Meinung: Es war eine UM-Meldung, die freiwohl um einiges länger gedauert hat. Der alte Delegierte tritt ab, der neue meldet sich aber nicht wie üblich sofort, sondern wesentlich später. Anmeldung gibst für mich nur bei Erstanmeldungen neuer Staaten. Ändert ihmo nichts daran dass Frau Fresses Verhalten im Cuello-Fall zwar durch die gängige Praxis, aber nicht durch das Regelwerk gedeckt ist. Aber das ist anderso zu diskutieren
- Carmen I. - 03.09.2010 Die "gängige Praxis", so wie Sie das nennen, ist die, dass Delegierte umgehend ihre Rechte zugesprochen bekommen, sofern ausgeschlossen werden kann, dass sie an einer Wahl doppelt teilnehmen können. Ob man das nun Um- oder Anmeldung nennt, ist wurscht, wobei ich mich dahingehend sicherlich streiten könnte. Mit der Formulierung "Delegiertenummeldungen sind während laufender Wahlen nicht möglich" schließen Sie jedoch genau solche Fälle wie Cuello aus und das ist nicht rechtens. Eine Nation sollte immer die Möglichkeit haben an einer Wahl teilnehmen zu können. Zwar nur einmal pro Wahl, aber immerhin. Das ist ihr gutes Recht nach § 2 GO (Der Beirat). Und dieses wird ihnen durch diese strenge Formulierung genommen. - Gerhard Terofal - 03.09.2010 Dann geben Sie mal eine schöne Formulierung wie man das elegant ins Regelwerk einbauen kann?
- Carmen I. - 03.09.2010 Unabhängig davon, dass dieser Müll hier nur fabriziert werden muss, weil einige Leute des logischen Denkens nicht mächtig erscheinen, würde ich es so formulieren (auf das das Regelwerk lang und länger, aber auch wasserdicht wie Plexiglas werde): Zitat:§ 2 GO - Der Beirat EDIT: In Punkt 4 die Worte "und bei nichtöffentlichen Abstimmungen" eingefügt. Das ist wichtig, weil auch dabei Mehrfachabstimmungen möglich wären. - Gerhard Terofal - 03.09.2010 fände meine Zustimmung - Carmen I. - 03.09.2010 Bitte auf die "EDIT" achten. Dann noch zu Punkt 5 (7): Zitat:7. Bei einer öffentlicher Abstimmung sind folgende Angaben vom abstimmenden Delegierten zu tätigen: |