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Diskussion zu: Antrag Natal - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Ground floor (Erdgeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: OIK-Foyer (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Diskussion zu: Antrag Natal (/showthread.php?tid=750) |
- Abdonez - 26.10.2006 Zitat:Original von Faantir Gried Sorry, aber die Logik ist nicht sonderlich bestechend. Wenn dort steht, das Direktorium kann ein begründetes Veto einlegen, dann soll das heißen, dass das Direktorium kein Veto einlegen kann, weil dort nicht genau steht, wann ein Veto begründet ist? "Auslegen" muss man übrigens immer. Auslegung ist nichts anderes als die Erfassung des Wortsinnes. Die Präambel verbietet (möglicherweise) Analogien, aber sie kann keine Auslegung verbieten. - Graf von Düsterstein - 26.10.2006 Als Außenstehender fände ich es bei all den verschiedenen Meinungen eine Beiratsentscheidung beruhigender, zumal sich die OIK Leitung hier nicht einig ist. - Abdonez - 26.10.2006 Zitat:Original von Nr.1 Wenn die Frage wirklich akut wird, werden wir im Direktorium die Sache besprechen und dann dort entscheiden, ob und warum ein Veto eingelegt oder der Beirat befasst werden soll. Wir sind ja nicht zu dritt im Direktorium, um immer einer Meinung zu sein. Señor Elskamp hat in einer seiner letzten Entscheidungen als Direktor richtigerweise darauf hingewiesen, dass der Beirat nicht dazu da ist, Beschlüsse des Direktoriums zu ersetzen. Der Beirat soll - so auch die Präambel - Regeln festsetzen, nach denen sich das Direktorium zu richten hat. Das ist ein Unterschied. Natürlich bleibt es ihnen unbenommen, auch ohne Initiative des Direktoriums eine Regel in den Beirat einzubringen, nach der sich das Direktorium im Fall Natals richten müsste. - Faantir Gried - 26.10.2006 Zitat:Original von AbdonezIch glaube, wir reden aneinander vorbei. es ist möglich ein Veto einzulegen, allerdings müsste dieses Veto eines sein, dass sich nach den Regeln richtet und nicht nur reine Willkür ist. Wenn mir jemand zeit, wo bitte der Regelhintergrund für ein Veto besteht, dann würde ich auch eins einlegen, so es nötig ist. - Ethan Freebush - 26.10.2006 Zitat:Es ist ein Skandal, dass wir Staaten, die trotz übergroßem Staatsgebiet und noch weiteren Ausdehnungsgelüsten, fortwährender Beleidigung anderer Staaten und Staatsmänner und permanenten Hackens irgendwelche Foren nicht von der Gemeinschaft der Mikronationen ausschließen. gewagte Aussage Zitat:3. Zulässige Begründungen für ein Veto sind: - unkreative und somit wenig realistische Formen (z.B. gerade Linien über längere Strecken, rechteckige od. quadratische Gesamtformen etc.) - [...] - überverhältnismäßig große Landmasse - [...] Verbessern Sie mich wenn ich Irre, Herr Gried, aber ich finde den Wortlaut doch sehr eindeutig. Meines erachtens wäre es Grund genug ein Veto zu akzeptieren; ob es durchgeht ist eine andere Frage. - Janne de Boer - 26.10.2006 Zitat:Original Hermann zu Grimmberg Einige einfache Fragen, um meine Wissenslücken aufzufüllen: Wo wird dieses Szenario aussimuliert? Wo sind diese Karten? Wo ist die Gesamtintegration? Was sind denn die "nötigsten" Beiträge? Das Neuenkirchener Reich möchte eine Gebietserweiterung. Macht es denn nicht Sinn, an eine solche "überseeische" Simulation - ein Gebiet fernab vom Mutterland - auch die gleichen Anforderungen zu stellen wie an ein neues Land, das auf die OIK-Karte möchte? Bei diesen Neulingen reicht es eben nicht aus, eine Aussimulierung, Karten, eine Gesamtintegration und die nötigsten Beiträge anzukündigen. Sie müssen nachgewiesen werden. Oder habe ich etwas in diesem Falle von Natal übersehen? Bitte klären Sie mich auf, denn ich möchte nicht wie jeder Neuling, der hier sich im Forum irrt oder dessen Staat bei Antrag nicht 101%ig fertig ist, zerkafft werden. - Ethan Freebush - 26.10.2006 Zitat:denn ich möchte nicht wie jeder Neuling, der hier sich im Forum irrt oder dessen Staat bei Antrag nicht 101%ig fertig ist, zerkafft werden. Sie haben meine Rückendeckung Mrs. de Boer
- Faantir Gried - 27.10.2006 Zitat:Original von Ethan FreebushDies ist keine aktuelle Charta. - Ethan Freebush - 27.10.2006 Verstehe - Erich Rüblin - 27.10.2006 *so* Im Regelwerk heißt es wie folgt: §7 Vetorecht 1. Staaten, welche ein Territorium im selben Planquadrat wie der Antragsteller oder in einem horizontal, vertikal oder diagonal angrenzenden Planquadrat besitzen, besitzen bei Eintragungen nach §3 3. b) und Gebietserweiterungen nach §6 1 ein Vetorecht. Des Weiteren besitzt die Kartenkommission ebenfalls ein Vetorecht. 2. Ein Veto ist grundsätzlich nachvollziehbar zu begründen. 3. Über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos entscheidet das Direktorium der OIK. Die Entscheidung ist zu begründen und ist bindend für alle Beteiligten. 4. Politische oder persönliche motivierte Vetos sind unzulässig. 5. Ein Veto muss spätestens innerhalb eines Zeitraumes von 168 Stunden (7 Tagen) nach Feststellung der Gültigkeit des Antrages, durch Einleitung eines Eintragsverfahrens (gen. Kartenverfahren) seitens der Kartenkommission, schriftlich im entsprechenden Thread des Kartenverfahrens erfolgen. Die Vetofrist beginnt grundsätzlich offiziell erst mit Einleitung des Kartenverfahrens durch die Kartenkommission. 6. Die Rücknahme eines Vetos darf nicht an andere Bedingungen als die Einigung in Bezug auf den Vetogrund geknüpft werden. 7. Die Kartenkommission darf im Falle der Erweiterung ein Veto aussprechen, falls die Erweiterung nicht simuliert wird. Die Punkte 1-3 und 5-6 sind völlig problemlos und unstrittig; 7 ist (noch) irrelevant und kann quasi nur nachgelagert zur Anwendung kommen. Folglich wäre der logische Vorgang Staat X/die Kartenkommission legt ein Veto ein, dieses muß ferner begründet sein. Der Knackpunkt ist nun die Begründung, die nach vorliegen der anderen Vorraussetzungen nicht gegen 4. verstoßen darf. Nun wäre dann da: a) nicht politisch motiviert b) nicht persönlich Ich würde mir da folgende Frage stellen, um das zu beantworten: Wie würde ein normal denkender Mensch, der das Allgemeinwohl im Blickwinkel hat ohne Ansehen des Antragstellers entscheiden. Hier in diesem Fall will ein Staat ein Gebiet beantragen, daß eine den Kartenquadraten angepaßte Form besitzt und eine relativ bedeutende Größe besitzt. Nun kann man sich verschiedene Fragen stellen z.B. a)Ist die Größe gerechtfertigt b)Ist die Form gerechtfertigt c)Hat die Eintragung Auswirkungen auf das Simulationsgeschehen, die der Allgemeinhgeit nicht zugemutet werden können d)Findet eine angemessene Aussimulierung statt e)Ist die Simulation für den antragstellenden Staat realistisch und angemessen *so* |