OIK-Forum
Schiedsgericht wie "drüben" bei der CartA - Druckversion

+- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum)
+-- Forum: Off-Topic (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=9)
+--- Forum: Café oik (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=11)
+--- Thema: Schiedsgericht wie "drüben" bei der CartA (/showthread.php?tid=1862)

Seiten: 1 2 3 4 5 6


- Wernher Graf von Perleburg - 24.08.2009

Wird das Schiedsgericht für längere zeit gewählt, treffen alle Vorbehalte gegenüber eines mächtigen Direktoriums auch gegenüber eines mächtigen Schiedsgerichtes zu. Es bedarf dann eines zweiten Schiedsgerichtes, um willkürliche Entscheidungen des ersten Gerichts rückgängig zu machen. Fakt ist doch eines, jede Revision einer Entscheidung eines Direktoriums bedeutet, es gibt sehr unterschiedliche Meinungen zu einem Thema. Wie kann dann davon ausgegangen werden, ein Schiedsgericht würde dann die Wahrheit wissen? Wer sorgt dann dafür, daß die Entscheidungen des Schiedsgerichts kein Unfug sind? Ein zweites Schiedsgericht müßte her und ein drittes für das zweite usw.


Papperlapapp. Ich lasse mir doch meine genialen Vorschläge nicht durch irgenwelche Bedenkenträgerei, die ultratheoretischem Grundrelativismus entsprungen ist, zerstören. Wink Tatsache ist und bleibt, daß es einfacher ist, einen kühlen Kopf zu behalten, wenn man auf Grundlage des Regelwerks und der Argumente beider Seiten über die Entscheidungen anderer zu reflektieren hat, als wenn man seine eigenen Entscheidungen bewerten muß. Irren ist menschlich, Irrtümer einzugestehen liebt der Mensch aber überhaupt nicht.


Zitat:Ganz unabhängig davon müßte auch darüber diskutiert werden, welche Entscheidungen genau rückgängig gemacht werden können und in welchem Zeitraum. Es kann z.B. nicht sein, daß ein abgelehntes Entragsveto später rückgängig gemacht und der Staat wieder gelöscht wird. Oder daß Inseln nach einem Jahr wieder verschwinden, weil ein Beschluß aufgehoben wird.

Prinzipiell alles, die Antragstellung beim Schiedsgericht müßte dann spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe der Bescheidung durch das Direktorium erfolgen.


- Graf von Düsterstein - 24.08.2009

Auf welcher Basis trifft das Schiedsgericht bessere Entscheidungen als das Direktorium?


- Janislav Pietarow - 24.08.2009

Naja ist denn nicht schon die Spielerschaft hier ein Schiedsgericht? Es gibt 3 Direktoren. Das ist Demokratie genug. Aber Kontrolleure die die Kontrolleure überwachen, ist etwas übertrieben.


- Graf von Düsterstein - 24.08.2009

Was würde eigentlich passieren, wenn ein Schiedsgericht die Entscheidung eines gültigen Vetos rückgängig macht? Dann dürfte sich der abgelehnte Staat also doch hinpflanzen. Wenn dann dort schon ein neuer Staat sitzt? Dann müßte der weg? Aber der Neue zeigt dann eine Genehmigung vom Direktorium vor. Nun müßte das Schiedsgericht diese Genehmigung aufheben, aber mit welcher fragwürdigen Begründung? Und wenn das Schiedsgericht die Vetoentscheidung nicht revidiert, weil das zu solchen Komplikationen führen würde, wäre das eine Bedenkliche Entscheidungsweise. Es gibt sicher noch weitere fiktive Beispiele, die nach einem Katalog von Revisionsbefugnissen eines Schiedsgerichts verlangen. Einfach alle Entscheidungen revidieren zu können, geht gar nicht.


- Wernher Graf von Perleburg - 24.08.2009

Das ist doch alles nicht wirklich kompliziert. Nehmen wir an, das Direktorium lehnt einen Eintragungswunsch ab. Der betreffende Staat ist infolgedessen berechtigt, Widerspruch (lassen wir mal juristische Feinheiten betreffend Widerspruch und Klage beiseite) zu erheben. Erhebt er Widerspruch in der gesetzten Frist, so ist der Kartenplatz erst einmal bis zur Klärung durch die Wiederspruchsstelle blockiert, ebenso muß er innerhalb der Widerspruchsfrist nach der Ablehnung (etwa zwei Wochen) für neue Anträge blockiert sein. Das ist für mich ein Mindestmaß an Rechtsschutz, das man insbesondere kartenfremden Antragstellern zubilligen sollte.

Plastischer:

Antrag wird gestellt
->Antrag wird abgelehnt
->Zweiwöchige Sperrfrist für Anträge, die den Antrag des obengenannten Antragsstellers berühren, diese Frist ist sogleich die Frist, in der ein Widerspruch gestellt werden muß
->Annahme oder Ablehnung durch das Schiedsgericht (während der Bearbeitung und bis zur Beurteilung durch dieses Gericht dürfen keine Anträge genehmigt werden, die das Anliegen des Antragsstellers berühren)


- Wernher Graf von Perleburg - 24.08.2009

Zitat:Original von Janislav Pietarow
Naja ist denn nicht schon die Spielerschaft hier ein Schiedsgericht? Es gibt 3 Direktoren. Das ist Demokratie genug. Aber Kontrolleure die die Kontrolleure überwachen, ist etwas übertrieben.

Es gibt hier keine Kontrolle außer dem Zorn der Massen und mal ganz ehrlich, wer will schon ein Direktorium gleich absetzen, nur weil man in irgendeinem Punkt anderer Meinung ist. Es geht hier auch nicht darum, ob die Spieler das "O.K." finden was das Direktorium macht, sondern ob es das Regelwerk korrekt anwendet.


- Wernher Graf von Perleburg - 24.08.2009

Eine Entscheidung des Direktoriums heißt:

Antrag+Regelwerk+Direktorium

Eine Entscheidung eines Schiedsgerichtes heißt

Antrag+Regelwerk+Entscheidung des Direktoriums +Gegenargumente des Antragsstellers+Kritisches Abwägen des Schiedsgerichtes

Man sollte doch leicht einsehen, daß das dem hermeneutischen Prinzip folgend ein gewisses Mehr an Fundiertheit in der Entscheidung wäre.


- Graf von Düsterstein - 24.08.2009

Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts stehen dann immer noch die Argumente des Direktoriums. Wie überzeugst du, daß die Argumente des Schiedsgerichts mehr wiegen? Dein Vorschlag läuft nur darauf hinaus, daß das Direktorium keine Entscheidungsgewalt mehr hat. Jeder, der mit einer Direktoriumsentscheidung nicht einverstanden ist, wird zum Schiedsgericht rennen. Ergo braucht man kein Direktorium mehr. Es wäre einfach nur eine Arbeitsteilung. Die einen bestätigen Konsensvereinbarungen, dort wo kein Konsens entsteht, entscheidet eine höhere Instanz. Warum dann nicht gleich das Direktorium zu dieser letzten Instanz machen und eine bürokratische Zwischenstufe für Konsensanträge einfügen?

Der Name "Schiedsgericht" ist übrigends irreführend. Einem Schiedsgericht müssen die Parteien zustimmen, was hier nicht der Fall ist. Es müßte "Revisionskommission" o.ä. heißen.


Deine Rechnung ist zudem nicht ganz richtig. Sie müßte lauten:

Antrag+Regelwerk-Entscheidung des Direktoriums +Gegenargumente

Denn bei der Entscheidung wird ja das Direktorium abgezogen. Anders wäre es, wenn Direktorium und Schiedsgericht gemeinsam über einen Streitfall abstimmen würden. Aber du willst das direktorium ja komplett als Entscheidungsträger ausschalten. Die Entscheidung des Direktoriums wäre nur noch eine Empfehlung. Dann kann man wie gesagt das direktorium auch abschaffen und gleich das Schiedsgericht wählen und dann Direktorium nennen und dann wäre alles wie zuvor.

Nach wie vor stelle ich mir die Frage, wieso ein Schiedsgericht besser entscheiden soll? Wenn du an deiner Rechnung festhälst und meinst, die zur reinen Empfehlung degradierte Direktoriumsentscheidung wäre ein Plus bei der Entscheidungsfindung, warum dann nicht ein Schiedsgericht mit reiner Empfehlungskompetenz einführen. Als Geheimrat. Ein solches könnte vom Direktorium in kniffligen Situationen diskret einberufen werden. Es könnte aus erfahrenen Oldies der Szene bestehen. Ohne jede Entscheidungsgewalt, aber mit einem Leumund halt. Auf diese Weise hättest du genau zwei Organe, eins mit Entscheidungskompetenz und eines ohne, genau wie du es forderst.

Abseits von alledem scheinst du zu glauben, es gäbe unendlich viele objektive Personen in dem Laden. Wenn man schon drei objektive Direktoren gefunden zu haben glaubt, dann noch drei objektive Schlichter finden?


- Carmen I. - 24.08.2009

Zitat:Original von Graf von Düsterstein

Abseits von alledem scheinst du zu glauben, es gäbe unendlich viele objektive Personen in dem Laden.


Warum also nicht, wie ich bereits in einem anderen thread aufgezeigt habe, bei der Ansicht, dass eine Kartenregel seitens des Direktoriums falsch ausgelegt wurde..... was natürlich impliziert, dass man sie auslegen kann....., einen Antrag auf Diskussion im Beirat mit anschließender Abstimmung darüber stellen? Es ist doch nach GO möglich!

Wenn dann der Beirat überwiegend die Auffassung vertritt, dass das Direktorium die Kartenregeln falsch ausgelegt oder sagen wir angewendete hat, dann muss doch der Beschluss zwangsläufig aufgehoben werden. Und.... wir haben eine Entscheidung, die die Mehrheit der Mitglieder der OIK mit tragen. Was will man denn mehr?


- Graf von Düsterstein - 24.08.2009

Dann kannst du gleich den Beirat täglich einberufen, in jedem Streitfall, jedem Veto wird der Beirat vom Unterlegenen einberufen. Da wäre ich ja noch eher für ein Schiedsgericht. Delegierte handeln meiner Meinung nach überwiegend im Eigeninteresse und müssen nicht wie das Direktorium um ihre Reputation besorgt sein. Bei einer Wahl kann man noch halbwegs auf objektive Personen hoffen, im Beirat nicht mehr.