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[Diskussion] Änderung des Artikel 2 Nr. 6 der Geschäftsordnung der OIK - Druckversion

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- Kaiser Veuxin II. - 03.04.2012

Das ist eine Minimalfrist, keine Maximalfrist. Wink Solange noch Diskussionsbedarf herrscht, lasse ich gerne diskutieren.


- Bianca Böhm - 03.04.2012

Wir sind hier ja manchmal pingelig..... 8)

Also ich denke schon, dass es durchaus öfter vorgekommen ist, dass ein Staatsgründer eine Eintragung beantragt hat, dann aber jemand anderen zum Delegierten bestimmt hat, der in Folge die Rechte des Staates im Beirat wahrnimmt.

Und Fakt ist auch, dass jemand die Löschung eines Staates beantragen und ein x-beliebiger Bürger des Staates dieser Löschung widersprechen kann. Natürlich mit Begründung und selbstverständlich wird geprüft, ob dieser Widersprecher auch ein echter Bürger des Staates ist.


- Ernst Willun - 16.04.2012

Zitat:Original von Kaiser Veuxin II.
Das ist eine Minimalfrist, keine Maximalfrist. Wink Solange noch Diskussionsbedarf herrscht, lasse ich gerne diskutieren.

Ich denke, jetzt hatte aber jeder ausreichend Gegelegenheit, sich zu Wort zu melden!?


- Kaiser Veuxin II. - 16.04.2012

Ja, es scheint kein Diskussionsbedarf mehr zu herrschen. Die Abstimmung wird eröffnet; die Diskussion geschlossen.