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[Diskussion]Änderung von Artikel 4.6 der Geschäftsordnung - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Upper floor one (1. Obergeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=24) +--- Forum: Sitzungssaal des Beirats (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=25) +--- Thema: [Diskussion]Änderung von Artikel 4.6 der Geschäftsordnung (/showthread.php?tid=2798) |
- Kaiser Veuxin II. - 13.08.2014 Meines Erachtens ist diese Diskussion genau in einem Fall sinnvoll, und zwar, wenn tatsächlich das Wahlsystem geändert werden soll. In diesem Falle bin ich für die Wahl durch Zustimmung, weil sie meines Erachtens der beste Kompromiss aus Fairness und Einfachheit ist – ungeachtet der Ansicht Raistlins, für den es unzulässig zu sein scheint, dass eine wählende Entität mit mehr als einem Kandidaten zufrieden sein kann. Für den Fall, dass das Wahlsystem nicht geändert werden soll, genügt meines Erachtens – hier schließe ich mich Attila an – vollkommen die derzeitige GO in Verbindung mit der Auslegungspraxis, um Klarheit zu schaffen. Die Widerlichkeiten, die infolge der anderen Auslegung durch Inga zutage kamen, versuche ich für das Gemeinwohl schlichtweg aus meinem Ereignishorizont zu verdrängen. - Erica Simmons - 13.08.2014 Zitat:Original von Raistlin Majere Du verlinkst hier eine von mehreren möglichen Methoden zur Auslegung und gehst davon aus dass genau diese zur Anwendung kommen muss. Wenn wir aus der Menge aller MN-Spieler einen beliebigen zufällig herausgreifen dann würde ich erst einmal behaupten dass die Wahrscheinlichkeit dass dieser über irgendeine juristische Bildung verfügt geringer ist als die Wahrscheinlichkeit dass er dies nicht tut. Wenn er also über keinerlei Vorbildung in der Richtung verfügt dann ist die Auslegung dem Wortsinn nach wohl die naheliegendste Variante und es ist sehr zweifelhaft ob er weitere Schritte bei der Findung einer brauchbaren Auslegung noch vornehmen oder auch nur in Erwägung ziehen würde wenn er aus seiner Sicht einmal zu einer Interpretation gelangt ist. Die Geschichte kann ohne Weiteres ignoriert werden wenn ein ausreichendes Maß an Unkenntnis darüber besteht und der reine Wortlaut der GO als so eindeutig empfunden wird dass eine Nachforschung in der Richtung als nicht notwendig betrachtet wird (siehe auch Relevanzparadoxon). - Ernst Willun - 13.08.2014 Davon mal abgesehen sind zivilrechtliche Verträge vom sogennannten objektiven Empfängerhorizont auszulegen, der aus den §§ 133, 157 BGB konstruiert wird. Das Problem der historischen Auslegung besteht ja unter anderem auch darin, daß der "OIK-Vertrag" ursprünglich zwar mal unter einer bestimmten Gruppe von Menschen geschlossen wurde. Allerdings sind zwischenzeitlich viele Vertragspartner ausgeschieden und neue hinzugekommen. Es fragt sich also, ob unter überhaupt noch gilt, was vor 10 oder 15 Jahren einmal gemeint war oder ob man sich nicht ausdrücklich oder schlüssig auf eine andere Interpretation geeinigt hat... Das Ergebnis dürfte dann so ein typischer Fall von "Zwei Juristen, drei Meinungen" werden. - Kaiser Veuxin II. - 13.08.2014 Bitte, ziehen wir jetzt diese Farce mit der RL-Legislatur nicht auch noch in den Beirat— - Ernst Willun - 13.08.2014 D.h.: Wählen wir lieber Formulierungen, die auch der Dümmste kaum falsch verstehen kann. - Penelope Castagnetti - 13.08.2014 Mir gefällt die Hälfte der Stimmen ganz gut. - Kaiser Veuxin II. - 14.08.2014 Macht ihr mal. >_> - Raistlin Majere - 15.08.2014 Zitat:Original von Erica Simmons Das wäre nur dann richtig, wenn die Geschichte (aus welchen Gründen auch immer) unbekannt wäre. Man kann in diesem OIK-Forum jedoch mehrere Jahre in den Archiven nachlesen. Das wurde ja auch ausreichend thematisiert. @Willun: Wir (d.h. die Freie Republik Tir Na nÒg, die ich hier vertrete) sehen die OIK eben gerade nicht als Privatangelegenheit von einigen Leuten, die sich zusammengesetzt haben und mal eben ihren kleinen Kaninchenzüchterverein organsieren, sondern es handelt sich um eine interµnationale Organisation, die das Erbe der UVNO bzw. des BIK in der Verwaltung der gemeinsamen Karte der µNationen übernommen hat. Im übrigen gilt das bereits Gesagte: durch das Vorhandensein der Archive sind sowohl frühere Wahlergebnisse als auch frühere Debatten über die Auslegung der GO noch vorhanden. Wer sich vor diesem Hintergrund nur auf die reine Schriftauslegung beruft, handelt unhistorisch und gegen Gewohnheit und Tradition. Wer keine Geschichte hat, kann auch keine Zukunft haben.
- Raistlin Majere - 15.08.2014 Der Übersicht halber als zweiten Beitrag: Ich gebe Veuxin insofern Recht, als dass wir uns hier erstmal darüber einig werden sollten, ob die GO denn geändert werden muss oder nicht. (1) Wenn ja: soll sie nur in der bisher üblichen Auslegung konkretisiert werden, damit auch der dümmste Astorianer das noch versteht (2) ... oder soll ein neues Wahlsystem gefunden werden (3) - dann müsste man über die konkrete Methode sprechen. Bisher geht das hier alles noch etwas durcheinander. - Ernst Willun - 15.08.2014 Zitat:als Privatangelegenheit von einigen Leuten, die sich zusammengesetzt haben und mal eben ihren kleinen Kaninchenzüchterverein organsieren, sondern es handelt sich um eine interµnationale Organisation, die das Erbe der UVNO bzw. des BIK in der Verwaltung der gemeinsamen Karte der µNationen übernommen hat. Ich kann das natürlich prinzipiell nachvollziehen, vor allem, wenn man zu den Gründungsmitgliedern gehört. Aber man kann deshalb trotzdem nicht so weit gehen und die seinerzeitigen Beschlüsse mit einer Art "historischem Gesetzgeber" gleichsetzen. Wenn jetzt irgendwo Dokumente auftauchen würden, daß zu Zeiten als die Karte noch so aussah, eine Passage anders interpretiert und sich dann "versehentlich" eine andere Praxis eingeschlichen hat, wäre das bei allem Traditionsbewußtsein für mich kein Grund allein deshalb wieder zur ursprünglichen Praxis zurückkehren zu müssen. |