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- Presidente Chilavert - 31.10.2008 Zitat:Original von Matt Suchard Ich wollte dazu eigentlich nichts mehr sagen, aber gut: mir gehts drum, daß, auch wenn man verneint, insbesondere in Form von: "ich hoffe nicht, daß es so ist", es schon recht suggestiv wirkt, wenn man diesem Halbsatz eine Aufzählung von Schwer- und Schwerstverbrechern folgen lässt. Ist sicherlich nicht so gemeint, sieht aber ein bissel so aus, auch durch die permanente "Saeo-Dingsbums-Typ"-Benennung. Ich fand das sehr unpassend, wie gesagt, auch, daß der Satz immer noch nicht vollständig zitiert ist und wiederum nur bis zum Komma dasteht. Ich will mich aber nicht streiten, schon gar nicht mit Ihnen. Dazu schätze ich Ihr Wirken und Ihre Erfahrung zu sehr. @Graf von Perleburg: ich wüsste nicht, wozu wir für die Aufnahme eines Staates in die OIK eine Beiratsabstimmung bräuchten. Gleichbehandlung heisst das Zauberwort, und die muss auch für das Medinat gelten, oder wir können Charta und Regelwerk gleich schwungvoll zerreißen. saludos - Wernher Graf von Perleburg - 31.10.2008 Wenn die Mehrheit des Beirates - in dem immerhin alle Mitgliedsstaaten Stimmrecht besitzen - sich gegen eine Aufnahme entscheiden sollte, dann braucht man kein Regelwerk mehr. Warum sollte man einen Staat auf eine Karte lassen, der unerwünscht ist? Wenn man da nun einen Vergleich zum normalen Recht ziehen will, so ist doch die Situation eine ganz andere. Jeder wird ohne eigenes Zutun in eine fertige Welt hineingeboren und ist gewissermaßen gezwungen sich damit zu arrangieren und deshalb braucht es Regeln und Gesetze, die für alle verbindlich gelten und das Zusammenleben dieser Zwangsgemeinschaft ordnen. Hier jedoch haben sich Menschen freiwillig zusammengefunden, um etwas zu schaffen. Keinem wird ein realer Schaden zugefügt, wenn man ihn hier nicht mitspielen läßt und infolgedessen hat auch die Kartengemeinschaft das Recht potentielle Störenfriede nicht aufzunehmen. PS: Ich rede hier im Konjunktiv, vermutich werde ich mich selbst der Stimme enthalten - Stanislav Goldmann - 31.10.2008 Auch ich sehe keinen Grund für eine Sonderbehandlung des Antrags durch eine Beiratsabstimmung. Das wäre doch reine Sippenhaft! - Wernher Graf von Perleburg - 31.10.2008 Eine solche Behandlung muß prinzipiell immer möglich sein, man stelle sich einmal vor, hier kämen Islamisten, Faschisten oder Stalinisten und beabsichtigten einen Staat eintragen zu lassen, dann müßte der nach dieser Logik angenommen werden, solange kein (womöglich praktisch inaktiver Nachbar) kein Veto einlegt. Das kann es ja wohl nicht sein. Das Regelwerk hat einfach nicht die Qualität, daß man es immer stramm formaljuristisch abhandeln kann. - Faantir Gried - 31.10.2008 Wobei die Vergleiche hinken. Nervtötende Störenfriede sind für mich noch keine Verbrecher. - Presidente Chilavert - 31.10.2008 Zitat:Original von Wernher Graf von Perleburg Auch solche Staaten sollten auf die Karte dürfen. Ich erinnere mich dunkel, daß es ähnliches wohl auch schon mal gab (von Islamisten mal abgesehen), woran die Welt der Mikronationen weder zugrunde gegangen ist noch heute jemand danach fragt. Im Übrigen haben Extremisten wohl eher weniger Zeit, sich mikronational zu engagieren, sie müssen ja die Welt verändern. Alles in allem: Ihr Sicherheitsbedürfnis in allen Ehren, Herr Graf von Perleburg, aber ich halte die Freiheit für erheblich wichtiger. Und dabei bin ich Staatschef eines sozialistischen Landes! saludos - Faantir Gried - 31.10.2008 Man sollte allerdings das reale Strafrecht kennen, von daher dürfen wir solche Spieler garnicht erst zulassen. - Lion Lorgar - 31.10.2008 Dann sollten wir aber aucvh gleich über alle bestehende MNs abstimmen, ob diese noch auf der OIK bleiben dürfen. - Faantir Gried - 31.10.2008 Um es nochmal klar zu machen: Ich habe nichts gegen diese nervtötenten Irren, die können ruhig auf die karte. Einige sehen sicher mich ähnlich. Ich muss nicht mit ihnen simulieren. Ich bin jedoch dagegen, Verfassungsfeindliches von Faschisten und anderen Extremisten zuzulassen, die simoff Parolen brüllen, für deren Nichteindämmung man sich als Forenbetreiber strafbar machen würde. Ich hoffe, das ist nun deutlich. - Wernher Graf von Perleburg - 31.10.2008 Zitat:Wobei die Vergleiche hinken. Nervtötende Störenfriede sind für mich noch keine Verbrecher. Das war ein Beispiel, kein Vergleich. Zitat:Auch solche Staaten sollten auf die Karte dürfen. Ich erinnere mich dunkel, daß es ähnliches wohl auch schon mal gab (von Islamisten mal abgesehen), woran die Welt der Mikronationen weder zugrunde gegangen ist noch heute jemand danach fragt. Im Übrigen haben Extremisten wohl eher weniger Zeit, sich mikronational zu engagieren, sie müssen ja die Welt verändern. Zitat:Man sollte allerdings das reale Strafrecht kennen, von daher dürfen wir solche Spieler garnicht erst zulassen. Ich bin da offen gesagt kein Experte, ob es strafrechtlich verboten ist mit Sympathie einen Führer- oder Gottesstaat zu simulieren. Die würden das ja sicher sehr positiv darstellen und so lange kein konkreter Bezug zum RL ist und die nicht aufrufen, die Bundesrepublik umzustürzen, dann kann man ja nur sehr bedingt etwas dagegen machen, das ist eben freie Meinungsäußerung. Wenn man sich ansieht, was es in Deutschland alles und zum Teil seit Jahren an Homepages gibt, dann merkt man doch recht schnell, daß nicht alles verboten ist, was dem Normalmenschen so gar nicht gefallen will. Zitat:Dann sollten wir aber aucvh gleich über alle bestehende MNs abstimmen, ob diese noch auf der OIK bleiben dürfen. Nein, das sollten wir nicht. Erstens will ich keine Abstimmung drüber, ob das Land auf die OIK soll, sondern ob es nicht draufkommen soll. Zweitens verhindert das Regelwerk eine Löschung aus anderen Gründen als des neulich besprochenen Paragraphen, während eine solche vorherige Abstimmung nicht explizit untersagt ist. Drittens sollte man - wenn es nicht ohnehin unmöglich wäre - bei bestehenden Staaten nur bei vorliegen von Gründen und nicht pauschal abstimmen. |